Das Wichtigste in Kürze
✔ Mobbing besteht regelmäßig aus einer Vielzahl wiederholter Anfeindungen oder Schikanen über einen längeren Zeitraum.
✔ Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz stellt rechtlich bereits Mobbing dar.
✔ Betroffene sollten Vorfälle möglichst frühzeitig dokumentieren und Beweise sichern.
✔ Je nach Einzelfall können Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen.
Einleitung
Konflikte am Arbeitsplatz gehören zum Berufsleben. Werden Beschäftigte jedoch über einen längeren Zeitraum gezielt ausgegrenzt, schikaniert oder herabgewürdigt, kann dies Mobbing darstellen.
Mobbing belastet nicht nur die Gesundheit der Betroffenen, sondern kann auch erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch nicht, welche Rechte sie haben oder wie sie sich gegen Mobbing zur Wehr setzen können.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann rechtlich von Mobbing gesprochen wird, welche Ansprüche bestehen können und welche Schritte sinnvoll sind.
Was ist Mobbing?
Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Mobbing“ gibt es nicht.
Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wird Mobbing regelmäßig angenommen, wenn Beschäftigte über einen längeren Zeitraum systematisch angefeindet, benachteiligt oder ausgegrenzt werden und dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Entscheidend ist stets eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.
Typischer Irrtum
„Schon ein Streit mit dem Vorgesetzten ist Mobbing.“
Das stimmt nicht.
Ein einmaliger Konflikt, eine berechtigte Kritik oder eine einzelne Meinungsverschiedenheit stellen für sich genommen in der Regel noch kein Mobbing dar. Erst das wiederholte und systematische Verhalten kann den Tatbestand erfüllen.
Typische Formen von Mobbing
Mobbing kann sich auf unterschiedliche Weise äußern, zum Beispiel durch:
- ständige persönliche Herabsetzungen,
- Beleidigungen oder Demütigungen,
- Ausgrenzung aus dem Team,
- bewusstes Vorenthalten wichtiger Informationen,
- unrealistische Arbeitsaufträge,
- sinnlose oder entwürdigende Tätigkeiten,
- ständige unbegründete Kritik,
- Verbreitung falscher Behauptungen,
- soziale Isolation,
- Drohungen oder Einschüchterungen.
Bossing – Mobbing durch Vorgesetzte
Geht das schikanierende Verhalten vom Arbeitgeber oder von Vorgesetzten aus, spricht man häufig von Bossing.
Auch hierbei gelten dieselben arbeitsrechtlichen Grundsätze. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzungen zu schützen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten.
Erhalten sie Kenntnis von Mobbingvorwürfen, müssen sie den Sachverhalt sorgfältig prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um weitere Persönlichkeitsverletzungen zu verhindern.
Je nach Situation kommen beispielsweise Gespräche, organisatorische Maßnahmen oder arbeitsrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Personen in Betracht.
Welche Beweise sind wichtig?
Gerade bei Mobbing kommt der Beweissicherung eine entscheidende Bedeutung zu.
Sinnvoll können insbesondere sein:
- ein Mobbing-Tagebuch,
- E-Mails,
- Chatverläufe,
- Zeugenaussagen,
- Gesprächsnotizen,
- ärztliche Unterlagen,
- Dokumentationen über Arbeitsabläufe.
Je genauer einzelne Vorfälle dokumentiert werden, desto besser lassen sich diese später nachvollziehen.
Checkliste: Mobbing dokumentieren
✔ Datum und Uhrzeit jedes Vorfalls notieren
✔ Beteiligte Personen festhalten
✔ Inhalt von Gesprächen dokumentieren
✔ E-Mails oder Nachrichten sichern
✔ Zeugen notieren
✔ Ärztliche Bescheinigungen aufbewahren
✔ Auswirkungen auf die Arbeit dokumentieren
Welche Ansprüche können bestehen?
Je nach Einzelfall kommen verschiedene Ansprüche in Betracht:
- Unterlassung weiterer Schikanen,
- Beseitigung rechtswidriger Maßnahmen,
- Schadensersatz,
- Schmerzensgeld,
- Entfernung unberechtigter Abmahnungen,
- gegebenenfalls Kündigungsschutz.
Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab.
Mobbing und Kündigung
Nicht selten führt Mobbing zu Abmahnungen, Eigenkündigungen oder arbeitgeberseitigen Kündigungen.
In solchen Fällen sollten Betroffene frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
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Unsere Beratung
Wir beraten Arbeitnehmer umfassend bei Mobbing am Arbeitsplatz. Gemeinsam prüfen wir die dokumentierten Vorfälle, entwickeln eine rechtliche Strategie und unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.
Unser Ziel ist es, Ihre Persönlichkeitsrechte wirksam zu schützen und eine rechtssichere Lösung zu erreichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann liegt rechtlich Mobbing vor?
Mobbing setzt regelmäßig wiederholte und systematische Schikanen über einen längeren Zeitraum voraus.
Muss ich Mobbing beweisen?
Ja. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation der einzelnen Vorfälle besonders wichtig.
Kann ich Schmerzensgeld verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen.
Call-to-Action
Sie fühlen sich am Arbeitsplatz gemobbt?
Sie müssen Mobbing nicht hinnehmen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die rechtliche Situation, unterstützen Sie bei der Beweissicherung und entwickeln eine Strategie zum Schutz Ihrer Rechte. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei oder nutzen Sie unsere digitale Beratung.
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