Jun 12

Jetzt tut sich etwas im Beschäftigtendatenschutz

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Die Bundesregierung ist derzeit dabei, einen Gesetzesentwurf zu einem umfassenden eigenen Beschäftigtendatenschutz auszuarbeiten.

Vor kurzer Zeit gab es ein viel beachtetes Urteil, wonach das Verwaltungsgericht Hannover einem Logistikzentrum Recht gegeben hat, dass am Arbeitsplatz der Arbeitgeber per Scanner die Leistungsfähigkeit seiner Arbeitnehmer überwachen darf. In diesem Urteil hatte die zuständige Richterin eine Art Appell an den Gesetzgeber gerichtet, im Umgang mit Persönlichkeitsrechten am Arbeitsplatz für mehr Rechtsklarheit zu sorgen. Möglicherweise sind diese Signale angekommen.

Brauchen wir eine gesetzliche neue Struktur?

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte mit einem Fall zu tun, in welchem es um den Einsatz von Handscannern geht, mit welchen Mitarbeiter auf ihre Effizienz bei der Paketabfertigung überwacht werden können. Der Gesetzgeber will sich angeblich nun solcher Fälle annehmen und ein neues Recht schaffen, so die deutsche Presse – Agentur dpa. Sowohl das Bundesarbeitsministerium als auch das Bundesinnenministerium wird wohl ein entsprechendes Papier zur Vorbereitung einer Gesetzesgrundlage entwerfen mit dem Ziel, ein eigenes umfassendes Datenschutzgesetz für Beschäftigte zu schaffen. Vor allem klare Definitionen sollen für Arbeitgeber und Angestellte ein verlässliches System zur Verfügung stellen.

Die Datenschutzgrundverordnung ist an manchen Stellen diesbezüglich nicht ausreichend konkret. Die „Konkretisierung“ über die Regelung des § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes ist nach Meinung der Experten nicht ausreichend. Hintergrund ist, dass die Länder keine nationalen Gesetze verabschieden dürfen, die diese Datenschutzgrundverordnung unterlaufen können. Der deutsche Gesetzgeber ist aufgerufen entsprechend nachzubessern.

Problemfeld: Video zur Überwachung

Schon der europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit den derzeit bestehenden Beschäftigtendatenschutz beanstandet. Aktuell setzen sich die Ministerien mit Unternehmen, Betriebsräten und Verbänden in Kontakt, um die Lage zu erforschen. Das von der dpa oben erwähnte Papier soll bereits Eckpunkte für ein neues Gesetz beinhalten. Danach soll es dem Arbeitgeber noch in Ausnahmefällen gestattet sein, verdeckte Überwachungen vorzunehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Aufklärung des konkreten Verdachts einer Straftat bestehen. Für eine offene Überwachung und die Ortung von Mitarbeitern soll festgelegt werden, dass es bestimmte Rückzugszonen ohne Bewachung gibt, die sich nicht nur auf Umkleideräume und Toiletten beziehen.

Bedarf es einer Zustimmung der Mitarbeiter?

Dies ist der Fall. Ohne eine solche soll die Geschäftsleitung solche Überwachungssysteme nicht installieren dürfen. Hier aber eine echte Freiwilligkeit der Mitarbeiter annehmen zu wollen, dürfte an der Realität klar vorbeigehen. Tatsächlich ausgeübter Druck und die Sorge vor Benachteiligung kann zu einer vermeintlichen Zustimmung einer Überwachung führen. Daher wird derzeit überlegt, wie man diese Situation entschärfen könnte. Hier handelt es sich eben noch um Eckpunkte, die das gesamte Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Schauen wir mal gespannt, was dabei herauskommt.