Trennung, Scheidung oder Streit um Unterhalt und Kinder stellen Betroffene häufig nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich vor schwierige Entscheidungen. Gerade dann ist es wichtig, die eigene rechtliche Situation frühzeitig zu kennen und zu wissen, welche Schritte sinnvoll sind.
Rechtsanwältin Brigitte Merle, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, berät und vertritt Sie in Alsfeld in allen wesentlichen Bereichen des Familienrechts.
Dabei geht es nicht immer darum, einen Konflikt vor Gericht auszutragen. Oft können frühzeitige Beratung, klare Vereinbarungen oder eine Mediation dazu beitragen, tragfähige Lösungen zu finden. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Familiengericht.
Familienrecht – das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Trennung sollten finanzielle und rechtliche Fragen möglichst früh geklärt werden.
- Eine Scheidung betrifft häufig nicht nur die Ehe selbst, sondern auch Unterhalt, Vermögen, Immobilie und Altersvorsorge.
- Bei gemeinsamen Kindern spielen insbesondere Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt eine wichtige Rolle.
- Vereinbarungen zwischen Ehegatten können viele Streitpunkte frühzeitig und verbindlich regeln.
- Nicht jeder familienrechtliche Konflikt muss vor Gericht entschieden werden. Auch Mediation und außergerichtliche Lösungen können sinnvoll sein.
- Welche Lösung die richtige ist, hängt immer von der konkreten familiären und wirtschaftlichen Situation ab.
Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht
Rechtsanwältin Brigitte Merle
Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin
Langjährige Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten – von Trennung und Scheidung über Unterhalt und Kindschaftssachen bis zu vermögensrechtlichen Fragen und außer-gerichtlicher Konfliktlösung.
Beratung und Vertretung im Familienrecht
Das Familienrecht umfasst zahlreiche Lebensbereiche. Häufig greifen mehrere Fragen ineinander. Wer sich beispielsweise trennt, muss möglicherweise gleichzeitig klären, wer in der gemeinsamen Immobilie bleibt, wie der Unterhalt geregelt wird, wo die Kinder leben und wie gemeinsames Vermögen behandelt werden soll.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
Trennung und Scheidung
Eine Trennung verändert die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Ehegatten erheblich. Deshalb empfiehlt es sich, nicht erst kurz vor Einreichung des Scheidungsantrags anwaltlichen Rat einzuholen.
Bereits während der Trennungszeit können wichtige Fragen zu Unterhalt, Ehewohnung, gemeinsamen Konten, Darlehen, Hausrat, Vermögen und gemeinsamen Kindern entstehen.
Soll die Ehe anschließend geschieden werden, begleiten wir Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren und klären mit Ihnen, welche weiteren Scheidungsfolgen geregelt werden müssen.
Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt
Ob und in welcher Höhe Ehegattenunterhalt verlangen werden kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab.
Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen dem Unterhalt während der Trennungszeit und einem möglichen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung. Einkommen, Erwerbsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Dauer der Ehe und weitere persönliche und wirtschaftliche Umstände können hierbei eine Rolle spielen.
Wir prüfen sowohl Unterhaltsansprüche als auch geltend gemachte Unterhaltsforderungen und beraten Sie zu einer sachgerechten Lösung.
Kindesunterhalt
Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Nach einer Trennung stellt sich häufig die Frage, welcher Elternteil Barunterhalt leisten muss und wie hoch dieser ausfällt.
Dabei können neben dem Einkommen unter anderem das Alter des Kindes, das Betreuungsmodell und besondere Aufwendungen von Bedeutung sein.
Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt ebenso wie bei der Überprüfung bestehender Unterhaltspflichten.
Sorgerecht
Eine Trennung oder Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil sein Sorgerecht verliert.
Gerade bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern jedoch auch nach der Trennung wichtige Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Kommt es hierbei zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, kann anwaltliche Beratung helfen, die rechtlichen Möglichkeiten und sinnvolle Lösungswege zu klären.
Im Mittelpunkt sollte dabei stets eine Regelung stehen, die dem Wohl des Kindes gerecht wird.
Umgangsrecht
Kinder und Eltern haben grundsätzlich ein Recht auf persönlichen Umgang miteinander.
In der Praxis entstehen nach einer Trennung dennoch häufig Konflikte darüber, wann, wie häufig und unter welchen Bedingungen der Umgang stattfinden soll.
Wir unterstützen Sie dabei, praktikable Umgangsregelungen zu entwickeln und Ihre Rechte durchzusetzen, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
Vermögen und Zugewinnausgleich
Bei einer Trennung stellt sich häufig die Frage: Wer bekommt was?
Dabei ist zunächst entscheidend, welchem Ehegatten welche Vermögenswerte gehören und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.
Bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann im Zusammenhang mit der Scheidung ein Anspruch auf Zugewinnausgleich entstehen. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, größeren Geldanlagen oder erheblichen Vermögensunterschieden sollte die wirtschaftliche Situation sorgfältig geprüft werden.
Die gemeinsame Immobilie bei Trennung und Scheidung
Eine gemeinsam finanzierte Immobilie gehört häufig zu den schwierigsten Punkten einer Trennung.
Soll ein Ehegatte das Haus übernehmen? Soll die Immobilie verkauft werden? Wer trägt weiterhin Darlehensraten und laufende Kosten? Was geschieht, wenn sich die Beteiligten über Verkauf oder Nutzung nicht einigen können?
Da Immobilien-, Vermögens- und Unterhaltsfragen miteinander zusammenhängen können, sollte eine Lösung nicht isoliert betrachtet werden.
Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
Auch während der Trennungszeit kann geklärt werden müssen, wer die bisherige Ehewohnung nutzt und wie mit gemeinsam angeschafften Haushaltsgegenständen umgegangen wird.
Gerade wenn ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist, sollte frühzeitig geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Versorgungsausgleich
Im Rahmen einer Scheidung werden grundsätzlich auch die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte betrachtet.
Hierzu können insbesondere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Beamtenversorgung oder private Altersvorsorge gehören.
Der Versorgungsausgleich kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben und sollte deshalb nicht lediglich als Formalität des Scheidungsverfahrens angesehen werden.
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Familienrechtliche Beratung ist nicht erst dann sinnvoll, wenn eine Beziehung bereits gescheitert ist.
Mit einem Ehevertrag können Ehegatten ihre wirtschaftlichen Verhältnisse frühzeitig und individuell gestalten. Dies kann insbesondere bei Selbstständigen, Unternehmern, erheblichen Vermögensunterschieden, Immobilienvermögen oder unterschiedlichen Vorstellungen über die zukünftige Aufgabenverteilung sinnvoll sein.
Auch während oder nach einer Trennung können viele Scheidungsfolgen durch eine Vereinbarung geregelt werden. Eine gut vorbereitete Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Wer ohne Trauschein zusammenlebt, unterliegt in vielen Bereichen anderen rechtlichen Regeln als verheiratete Paare.
Das kann insbesondere beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie, bei Investitionen in das Vermögen des Partners, gemeinsamen Darlehen oder im Falle einer Trennung erhebliche Bedeutung bekommen.
Deshalb kann auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine frühzeitige vertragliche Gestaltung sinnvoll sein.
Vaterschaft und weitere familienrechtliche Fragen
Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus unter anderem bei Fragen zur Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung sowie bei weiteren familienrechtlichen Ansprüchen und Konflikten.
Auch bei Fragen zum Elternunterhalt prüfen wir die individuelle rechtliche Situation.
Familienrechtliche Mediation – gemeinsam Lösungen finden
Nicht jeder Konflikt muss durch ein Familiengericht entschieden werden.
Gerade wenn die Beteiligten auch nach einer Trennung miteinander verbunden bleiben – insbesondere als Eltern gemeinsamer Kinder – kann es sinnvoll sein, gemeinsam nach einer langfristig tragfähigen Lösung zu suchen.
Rechtsanwältin Brigitte Merle ist neben ihrer Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht auch ausgebildete Mediatorin.
Im Rahmen einer Familienmediation können beispielsweise Vereinbarungen über Umgang, Trennungs- und Scheidungsfolgen oder weitere familiäre und wirtschaftliche Fragen erarbeitet werden.
Das Ziel besteht nicht darin, dass eine Seite „gewinnt“. Vielmehr sollen die Beteiligten eine Lösung entwickeln, die zu ihrer individuellen Situation passt und von beiden Seiten getragen werden kann.
Cooperative Praxis – außergerichtliche Konfliktlösung
Neben der Mediation bietet Rechtsanwältin Brigitte Merle auch das Cooperative-Praxis-Verfahren an.
Dabei versuchen die Beteiligten und ihre anwaltlichen Berater, bestehende Konflikte in gemeinsamen Gesprächen außergerichtlich zu lösen. Auf umfangreichen wechselseitigen Schriftverkehr und eine gerichtliche Auseinandersetzung soll möglichst verzichtet werden.
Gerade bei komplexen familiären Konflikten kann dies eine Möglichkeit sein, Interessen klar zu vertreten und dennoch eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Fachanwältin für Familienrecht in Alsfeld
Familienrechtliche Auseinandersetzungen betreffen häufig sehr persönliche Lebensbereiche. Neben fundierten Rechtskenntnissen kommt es deshalb darauf an, die individuelle Situation genau zu verstehen.
Rechtsanwältin Brigitte Merle ist Fachanwältin für Familienrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung familienrechtlicher Mandate.
Als Fachanwältin bildet sie sich regelmäßig im Familienrecht fort. Ihre zusätzliche Ausbildung und Tätigkeit als Mediatorin ermöglicht es, neben der klassischen anwaltlichen Interessenvertretung auch außergerichtliche Lösungswege einzubeziehen.
Von unserer Kanzlei in Alsfeld aus beraten und vertreten wir Mandantinnen und Mandanten aus dem Vogelsbergkreis und der Region Mittelhessen.
Wann sollte ich einen Anwalt für Familienrecht einschalten?
Eine Beratung ist häufig früher sinnvoll, als Betroffene zunächst vermuten.
Das gilt beispielsweise, wenn
- Sie über eine Trennung nachdenken oder sich bereits getrennt haben,
- eine Scheidung bevorsteht,
- Unterhalt gefordert oder verweigert wird,
- Unklarheit über Sorge- oder Umgangsrecht besteht,
- eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist,
- Vermögen oder Schulden auseinandergesetzt werden müssen,
- Sie einen Ehevertrag oder eine Trennungsvereinbarung abschließen möchten oder
- Sie einen familienrechtlichen Konflikt möglichst außergerichtlich lösen möchten.
Eine frühzeitige Beratung bedeutet nicht automatisch, einen Streit zu beginnen. Sie kann vielmehr helfen, die eigene Position zu kennen, Fehler zu vermeiden und Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage zu treffen.
Häufige Fragen zum Familienrecht
Brauche ich bereits bei einer Trennung einen Anwalt?
Eine anwaltliche Beratung kann bereits zu Beginn der Trennung sinnvoll sein. Viele rechtliche und wirtschaftliche Fragen entstehen lange vor der eigentlichen Scheidung. Je früher Klarheit besteht, desto besser lassen sich unnötige Konflikte und Fehlentscheidungen vermeiden.
Muss eine Trennung immer ein Jahr dauern, bevor eine Scheidung möglich ist?
Für eine Scheidung ist grundsätzlich das Scheitern der Ehe maßgeblich. In der Praxis spielt das Trennungsjahr eine zentrale Rolle. Unter besonderen Voraussetzungen kann eine Scheidung auch vor Ablauf eines Jahres möglich sein.
Was passiert mit den Kindern nach einer Trennung?
Eine Trennung der Eltern beendet grundsätzlich nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Zu klären sind insbesondere Betreuung, Lebensmittelpunkt, Umgang und Kindesunterhalt. Welche Regelung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Familiensituation und insbesondere den Bedürfnissen des Kindes ab.
Was passiert mit einem gemeinsamen Haus?
Hierfür gibt es keine allgemeingültige Lösung. In Betracht kommen beispielsweise eine Übernahme durch einen Ehegatten, ein Verkauf oder zunächst eine weitere gemeinsame Eigentümerschaft. Gleichzeitig müssen Finanzierungsverträge, Eigentumsverhältnisse und mögliche vermögensrechtliche Ansprüche berücksichtigt werden.
Lässt sich eine Scheidung auch einvernehmlich regeln?
Ja. Können sich Ehegatten über die wesentlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen verständigen, lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen häufig deutlich reduzieren. Je nach Situation können anwaltlich ausgearbeitete Vereinbarungen, Mediation oder Cooperative Praxis dabei helfen.
Persönliche Beratung im Familienrecht in Alsfeld
Wenn Sie vor einer Trennung stehen, eine Scheidung planen oder Fragen zu Unterhalt, Kindern, Vermögen oder anderen familienrechtlichen Themen haben, besprechen wir zunächst Ihre persönliche Situation mit Ihnen.
Gemeinsam klären wir, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welcher Weg für Ihren konkreten Fall sinnvoll ist.
Rechtsanwältin Brigitte Merle
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Kanzlei Rößner & Merle
Karl-Bröger-Straße 10
36304 Alsfeld
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir helfen Ihnen, Ihre rechtliche Situation zu klären und den nächsten Schritt fundiert zu entscheiden.

