Die Schwerpunkte der Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle in Alsfeld liegen in ausgewählten Rechtsgebieten, in denen wir Privatpersonen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmen beraten und vertreten. Unsere anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf Bereiche, in denen wir über besondere fachliche Erfahrung und zusätzliche Qualifikationen verfügen.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen schnellen Überblick über unsere vier zentralen Schwerpunkte. Über die jeweiligen Links gelangen Sie direkt zu den ausführlichen Informationsseiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsrecht: Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – insbesondere bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Vergütung und weiteren Fragen des Arbeitsverhältnisses.
- Familienrecht: Beratung und Vertretung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich und weiteren familienrechtlichen Fragen.
- Erbrecht: Schwerpunkt auf Testamentsgestaltung, Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung sowie Beratung nach Eintritt des Erbfalls.
- IT-Recht: Beratung bei IT-Verträgen, Softwareprojekten, Plattformen und Accounts, Digitalisierung sowie datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit anwaltlichen Mandaten.
Arbeitsrecht – Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitsrechtliche Entscheidungen haben häufig unmittelbare berufliche und wirtschaftliche Folgen. Dies gilt besonders bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Streit über Vergütung, Arbeitszeit und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Rechtsanwalt Karsten Rößner und Rechtsanwältin Brigitte Merle sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Karsten Rößner verfügt darüber hinaus über zusätzliche Qualifikationen im Arbeitnehmerarbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht.
Zu unseren arbeitsrechtlichen Themen gehören insbesondere:
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung
- Lohn, Gehalt und Überstunden
- Arbeitszeit und Urlaub
- Krankheit und Arbeitsverhältnis
- Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit
- weitere Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
Familienrecht – persönliche Beratung in familiären Konfliktsituationen
Trennung und Scheidung betreffen häufig mehrere rechtliche Fragen gleichzeitig. Neben dem Scheidungsverfahren müssen unter Umständen Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Vermögen, Immobilien oder der Zugewinnausgleich geklärt werden.
Rechtsanwältin Brigitte Merle ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Als Mediatorin und zertifizierte Verfahrensbeiständin verfügt sie zusätzlich über besondere Erfahrung bei familiären Konflikten und kindschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Zu den familienrechtlichen Schwerpunkten gehören insbesondere:
- Trennung und Scheidung
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
- Versorgungsausgleich
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
Erbrecht – Testamentsgestaltung, Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung
Im Erbrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der vorausschauenden Gestaltung. Ein Testament oder Erbvertrag sollte nicht nur rechtlich wirksam formuliert sein, sondern auch berücksichtigen, wie die gewünschte Regelung nach dem Erbfall tatsächlich umgesetzt werden kann.
Rechtsanwalt Karsten Rößner ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Die praktische Erfahrung aus der Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung fließt deshalb bereits in die Beratung zur Testamentsgestaltung und Nachlassplanung ein.
Zu den erbrechtlichen Themen gehören insbesondere:
- Testament und Berliner Testament
- Erbvertrag
- Nachlassplanung und Schenkungen zu Lebzeiten
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
- gesetzliche Erbfolge
- Erbengemeinschaft
- Erbausschlagung
- Erbschein und Nachlassabwicklung
IT-Recht – Verträge, Plattformen, Digitalisierung und Datenschutz
Digitale Geschäftsprozesse, Softwareprojekte, Online-Dienste und Plattformen führen zunehmend zu rechtlichen Fragestellungen, die technisches Verständnis und eine klare rechtliche Einordnung verlangen.
Rechtsanwalt Karsten Rößner hat den Fachanwaltslehrgang für Informationstechnologierecht erfolgreich absolviert. Den Fachanwaltstitel für IT-Recht führt er nicht. Zusätzlich ist er zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und verfügt damit über praktische Erfahrung an der Schnittstelle zwischen IT-Recht und Datenschutz.
Zu den anwaltlichen Schwerpunkten im IT-Recht gehören insbesondere:
- IT-Verträge und digitale Vertragsbeziehungen
- Software- und Projektverträge
- Online-Dienste und Plattformen
- Sperrung und Einschränkung von Nutzer- und Unternehmenskonten
- rechtliche Fragen der Digitalisierung
- Datenschutzrecht und DSGVO im Rahmen anwaltlicher Mandate
- Datenschutzverletzungen und Betroffenenrechte
- Auftragsverarbeitung und datenschutzrechtliche Vertragsfragen
Die laufende Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter wird organisatorisch getrennt über das Datenschutzbüro Rößner angeboten.
Persönliche Ansprechpartner statt anonymer Fallbearbeitung
In unserer Kanzlei wird jedes Mandat einem konkreten Rechtsanwalt zugeordnet. Sie wissen deshalb von Beginn an, wer Ihr Ansprechpartner ist und wer Ihren Fall bearbeitet.
Rechtsanwalt Karsten Rößner
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) · Zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter · Wirtschaftsmediator (FU Hagen)
Rechtsanwältin Brigitte Merle
Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Mediatorin · Zertifizierte Verfahrensbeiständin
Beratung in Alsfeld und digital
Unsere Kanzlei befindet sich in Alsfeld im Vogelsbergkreis. Termine finden nach Vereinbarung persönlich in der Kanzlei oder – soweit das jeweilige Anliegen dafür geeignet ist – im Rahmen digitaler Beratung statt.
Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle
Karl-Bröger-Straße 10
36304 Alsfeld
Telefon: 06631 / 80 19 68
Sie möchten wissen, welcher Schwerpunkt zu Ihrem Anliegen passt? Rufen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen, welcher Ansprechpartner für Ihre rechtliche Fragestellung zuständig ist.
