Arbeitsrecht (Kündigungen, Abmahnungen, Überstunden- u. Urlaubsansprüche, Arbeitsverträge erstellen und prüfen)
Die Fachanwälte Karsten Rößner & Brigitte Merle in Alsfeld sind innerhalb des Bereichs Arbeitsrecht auf Kündigungsschutz, Tarifrecht, Gehalt und Eingruppierung, Abmahnung, Arbeitsverträge und das immer wichtiger werdende Betriebsverfassungsrecht konzentriert. Hier vertritt RA Rößner verschiedene Betriebsräte, die auch von ihm geschult werden. Insbesondere neu gewählte Mitglieder eines Betriebsrates ohne Erfahrung können verschiedene Grundseminare und Schulungen erhalten. Auch die Vorbereitungen zu einer Betriebsratswahl bis hin zur Konstituierung werden begleitet. Außerdem bieten wir Arbeitgebern sog. Rahmenberatungsverträge an, die eine außergerichtliche Vertretung etwa im Bereich des Arbeitsrechts umfassend ermöglichen. So können auch Tätigkeiten davon erfasst werden, die noch nicht oder grundsätzlich nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden können. Die Rahmenverträge für Arbeitgeber können ganz individuell nach Zeitbedarf und Kosten angepasst und vereinbart werden.
Wir vertreten weiterhin viele ArbeitnehmerInnen in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen arbeitsrechtlichen Fragen seit vielen Jahren. Die Kostenfragen mit dem Rechtsschutzversicherer klären wir stets zuvor ab und klären frühzeitig und transparent über die Kostenentstehung auf. Sie werden bei uns nicht von Gebühren überrascht! Durch die Qualifikation als Fachanwälte für Arbeitsrecht und die beiden Zertifizierungen in den Bereichen „Arbeitsrecht für Arbeitnehmer“ und „Kündigungsschutzrecht“ durch den VerbandDeutscherArbeitsrechtsAnwälte (VDAA) ist ein enger fachlicher Austausch gewährleistet, der sich seit Jahren bewährt und damit der Kanzlei ihre arbeitsrechtliche Prägung verleiht.
In folgenden Bereichen sind wir arbeitsrechtlich außergerichtlich und gerichtlich tätig:
- Kündigung durch Arbeitgeber im Arbeitsrecht
- Abfindung
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Prüfen und Formulieren von Arbeitszeugnissen
- Urlaub
- Überstunden
- Tarifrecht
- Betriebsverfassungsrecht und individuelles Arbeitsrecht
- Betriebsübergang
- Datenschutz in Arbeitsverhältnissen
- kollektives Arbeitsrecht
- Erstellen von Betriebsvereinbarungen
- Kündigungsschutzverfahren
- Lohnfortzahlung
- tarifliche Eingruppierung im Arbeitsrecht
- Gratifikationen im Arbeitsrecht (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme)
- Rückforderung von Fortbildungskosten
- Firmen PKW
Aus welchem Gebiet bearbeiten wir arbeitsrechtliche Mandate?
Wir sind ganz überwiegend vor den Arbeitsgerichten Fulda, Gießen, Frankfurt, Kassel, also im Bereich Hessen tätig (Vogelsbergkreis, Schwalmederkreis, Marburg, Fulda). Alsfeld liegt geographisch äußerst zentral und hat den Vorteil, dass in einem Radius von 100 km leicht die entsprechenden Arbeitsgerichte aufgesucht werden können. Daher sind wir sehr stark im Bereich des Vogelsbergs, Schwalm-Eder-Kreis, Fulda-Rotenburg und angrenzende Regionen tätig. Wir vertreten allerdings auch Mandanten von München bis Hamburg gerichtlich. Zudem führen wir Betriebsratsschulungen durch.
Der Betriebsrat wird innerhalb seiner Besetzung aus unterschiedlichen Gründen immer wieder einmal Veränderungen unterliegen. Die neu gewählten Betriebsratsmitglieder haben meist noch keine einschlägigen Erfahrungen und müssen sich mit der Betriebsratstätigkeit erst auseinandersetzen. Hier bietet Rechtsanwalt Karsten Rößner die Betriebsratsschulung I (Grundlagen) und die Betriebsratsschulung II (vertiefte Kenntnisse) an, die er in den Betrieben selbst abhält. So spart der Arbeitgeber zusätzliche Aufwendungen für Übernachtungen und Versorgung seiner Arbeitnehmer für die Schulung. Nur ein gut ausgebildeter Betriebsrat kann sinnvoll aktiv werden und seine Rolle mit Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft betriebsorientiert ausfüllen. Zu den Inhalten der Betriebsratsschulung I gehören beispielsweise folgende Themen:
• Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln (Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden, Handeln im Rahmen von Beschlüssen, Inhalt und Organisation von Betriebsratssitzungen, ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder, Ersatzmitglieder, Tagesordnung richtig erstellen, richtige Beschlussfassungen, Sitzungsprotokoll…)
• Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte (allgemeine Aufgaben des Betriebsrates, Mitbestimmung des Betriebsrats, Informations- und Vorschlagsrechte des Betriebsrats, Beratungsrechte, Geschäftsführung, Teilnahmerechte an Betriebsratssitzungen …)
• Arbeitsrechtliche Schwerpunkte (Grundbegriffe des Arbeitsrechts, Einstellungen und Kündigung neuer MitarbeiterInnen, Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Arbeitszeit, Tarifverträge und seine Einflüsse auf das Arbeitsverhältnis, Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Überblick über die Beendigungstatbestände von Arbeitsverhältnissen …)
RA Rößner schult zudem Betriebsräte zu den Betriebsratswahlen von der ersten Bestellung des Wahlvorstands bis hin zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats. Außerdem schult er im Bereich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes sowie zum Bereich der Leiharbeitnehmer und seine Auswirkungen auf das Arbeitsrecht der Stammbelegschaft des Entleiherbetriebs.
Wie wird ein Mandat bei größerer Entfernung betreut?
Bei Kündigungsschutzprozessen, aber auch in allen anderen rechtlichen Fragen kann selbstverständlich telefonisch, per Videokonferenz oder auch E-Mail Kontakt hergestellt werden. Dabei können Sie zunächst schildern, worum es sich handelt. Sie erhalten dann von uns entsprechende Formulare, eine schriftliche Auftragsbestätigung nebst Belehrungen und Vollmacht. Diese unterzeichnen Sie und senden uns diese im Original postalisch zurück. Die Vollmacht etwa können Sie sich bequem von unserer Seite per Download herunterladen. Danach wird vereinbarungsgemäß entweder eine schriftliche Beratung, ein außergerichtliches Schreiben oder eben ein Klageverfahren vorbereitet. Wir überlassen unseren Mandanten grundsätzlich vorab Schriftsatzentwürfe und nehmen die Ausfertigung erst dann vor, wenn wir von Ihnen „grünes Licht“ erhalten haben. So wird vermieden, dass falsche oder unscharfe Sachverhaltsangaben kommuniziert werden. Ein persönlicher Besprechungstermin kann je nach Wunsch immer vereinbart werden. Dabei werden auch Hausbesuche unsererseits durchgeführt.
Durch unsere langjährige arbeitsrechtliche Erfahrung sind uns die Mechanismen in den Betrieben im Hinblick auf arbeitsrechtliche Problemfelder hinreichend bekannt. Daher können wir uns in unsere Mandantschaft sehr leicht und gut einfühlen, da etwa eine erhaltene Kündigung sehr oft Ängste auslöst und einen nicht unerheblichen Einschnitt im persönlichen Leben darstellt. Es geht daher im Arbeitsrecht eben nicht nur um die Frage, wie man möglichst Abfindungen in optimaler Höhe aushandelt, sondern auch darum, welchen Stand und welche Anerkennung der Arbeitnehmer erfährt. Dies drückt sich typischerweise im Arbeitszeugnis aus. Hier ist es daher nicht egal, welche Bewertungen tatsächlich durch den Arbeitgeber vorgenommen werden. Ein vernünftiges Zeugnis kann am Ende zumindest dauerhaft noch ein gewisses Maß an Wertschätzung dokumentieren. Denn durch unsere zusätzliche Ausbildung als Mediatoren haben wir „Werkzeuge“ an der Hand, die es uns ermöglichen, Hintergründe zu verstehen und durch gute Formulierungen auch zerstrittene Parteien zu einem gemeinsamen Nenner etwa bei der Formulierung des Zeugnisses zu unterstützen.
(Zuständigkeiten: RA Karsten Rößner und RAin Brigitte Merle)