Karsten Rößner

Erbrecht (Testamente, Testamentsvollstreckungen, Nachlassabwicklungen)

(Zuständigkeiten: RA Karsten Rößner)

Ich erstelle bereits seit vielen Jahren für meine Mandanten im Erbrecht umfassende passgenaue Erbplanungen und Testamente. Die Auswirkungen fehlender Nachlassregelungen im Sinne des Erbrechts können fatal sein. Schätzungen zufolge haben nur etwa 20% der deutschen Bevölkerung überhaupt ein Testament errichtet, und davon dürften nur die wenigsten wirklich rechtlich sicher sein.

Testamente

Die geringe Anzahl der Testamente erstaunt insoweit, als jährlich in Deutschland dreistellige Milliardenbeträge vererbt werden. Gerade dabei zeigt die Erfahrung, dass schon steuerrechtlich teilweise negative Auswirkungen entstehen, wenn man nicht sinnvoll seinen Nachlass zeitig regelt und entsprechende Freibeträge etwa voll ausnutzt. Gerade Unternehmer sollten daher unbedingt i.R. ihrer Unternehmensnachfolge auch die Testamente entsprechend erstellen oder auch passen. Vorhandene Testamente sollten alle 3-5 Jahre auf den Prüfstand gestellt werden, da sich auch aufgrund gesetzlicher, aber oft aus tatsächlichen Änderungen der Lebensumstände Anpassungsbedarf ergibt. Das sollte nicht ohne Kenntnisse im Erbrecht geschehen. Erbrecht ist tatsächlich etwas für Profis.

Notfallplan, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Dazu gehört selbstverständlich auch ein Notfallplan, eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung. Ansonsten kann ein Unternehmen etwa nach dem Tod eines Inhabers nicht weitergeführt werden. Vor allem ist es sinnvoll, Unternehmertestamente immer auch mit Testamentsvollstreckung zu versehen, um Missbrauch vorzubeugen und einen effektiven Fortbestand des Unternehmensablaufs zu garantieren. Testamentsvollstreckung sollte immer auch angeordnet werden, wenn größere Vermögen vererbt werden oder nur noch weit entfernte Verwandte Erben sind.

Private und Ehegattentestamente wie Berliner Testament

Weiterhin werden gemeinschaftliche Ehegattentestamente ebenso entworfen wie Erbverträge (die anschließend einer notariellen Beurkundung bedürfen) und individuelle Testamente.  Diese Entwürfe müssen dann handschriftlich nur noch übernommen werden, damit sie gültig werden. Denn nur handschriftliche Testamente entfalten Wirksamkeit, wenn sie nicht vor dem Notar abgeschlossen werden sollen. Auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehören zum Umfang unserer anwaltlichen Dienstleistung im Bereich der Privattestamente. Ferner werden Testamentsvollstreckungen effektiv und fundiert angeboten.

Testamentsvollstreckung

Auch die rechtliche Beratung und Unterstützung von bereits eingesetzten Testamentsvollstreckern wird angeboten. Die Erfahrung zeigt, dass sehr oft eingesetzte Privatpersonen als TV mangels Erfahrung schnell erhebliche haftungsträchtige Fehler machen. Hier ist juristische Unterstützung sinnvoll und hilfreich. RA Rößner hatte 2011 von der AGT (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn) eine dreijährige Zertifizierung erhalten, die mittlerweile um weitere drei Jahre nach Vorlage der erforderlichen Fortbildungsnachweise verlängert wurde.

Wann ist Testamentsvollstreckung anzuraten?

Schon in einer testamentarischen Gestaltung müssen Besonderheiten bedacht werden. Testamentsvollstreckungen bieten sich etwa an bei behinderten Familienmitgliedern, die Erben oder Pflichtteilsberechtigte sind, bei überschuldeten Erben, bei minderjährigen Erben oder gerade dann, wenn der Erblasser sicher stellen will, dass sein Wille über seinen Tod hinaus 1:1 umgesetzt wird. Auch bei der Überlassung von Gesellschaftsanteilen sollte eine Testamentsvollstreckung in eine letztwillige Verfügung integriert werden.Hinsichtlich der Anwaltsgebühren wird deutlich betont, dass die Frage der Anwaltsgebühren stets vor deren Entstehung angesprochen und erörtert werden. Hierauf wird ganz besonderer Wert gelegt! Übrigens sind sog. Erstberatungsgespräche betragsmäßig begrenzt. Fragen Sie deshalb einfach nach! Das Erbrecht ist leider durch seine vielen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten sehr unübersichtlich und kompliziert. Ohne qualifizierte Berater im Erbrecht ist das Risiko fehlerhafter Verfügungen nicht zu unterschätzen.

Vertragsrecht

Die Kanzlei ist auch im Bereich des Vertragsrechts tätig. Viele Mandate werden aus dem Bereich des Werkvertragsrechts (Baurecht) und des Kaufrechts (Erwerb von Immobilien) bearbeitet. Vor allem Mandante aus dem zivilen Baurecht werden hier betreut und begleitet.

FAQs:

  • „Brauche ich als Unternehmer unbedingt ein Testament?“

Es ist mehr als sinnvoll voll, gerade als Unternehmer ein Testament zu haben, was auch etwa Angaben zum digitalen Nachlass beinhaltet. Zudem müssen solche Testamente mit den Gesellschaftsverträgen und den dort oft vorhandenen Nachfolgeregelungen abgestimmt werden. Erben sind nicht selten vollkommen überfordert. Das Testaments ist aber grundsätzlich nicht das geeignete Dokument, um ganze Unternehmensnachfolgen dort zu verorten. Gleichwohl haben unternehmerische Nachfolgeregelungen immer auch Auswirkungen auf den sonstigen Nachlass und die eigenen Erben.

  • „Reicht ein handschriftliches Testament aus?“

Ja. Grundsätzlich ist ein handschriftliches Testament genauso wirksam, wie ein notariell abgefasstes Testament. Es muss aber vollständig handschriftlich übernommen worden sein und mit Datum, Ort und Unterschrift abgeschlossen werden. 

  • „Was macht ein Testamentsvollstrecker konkret?“

Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser (also der Person, die verstirbt) ernannte Person oder Institution, die nach dem Tod des Erblassers dafür sorgt, dass die Wünsche im Testament ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind vielfältig und umfassen vor allem die rechtliche, organisatorische und finanzielle Abwicklung des Nachlasses.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers:

  • Vermögensverwaltung: Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass das Vermögen des Erblassers sicher verwaltet wird, bis es an die Erben verteilt werden kann. Dazu gehört auch die Aufbewahrung und Pflege von Immobilien oder Wertgegenständen.

  • Schuldenregulierung: Er kümmert sich um die Begleichung der Schulden des Erblassers, wie z.B. offene Rechnungen oder Kredite.

  • Nachlassverteilung: Der Testamentsvollstrecker teilt das Erbe gemäß den Vorgaben des Testaments auf. Er stellt sicher, dass alle Erben ihren Anteil korrekt erhalten.

  • Steuererklärung: Der Testamentsvollstrecker übernimmt oft auch die Aufgabe, die Erbschaftsteuererklärung für den Nachlass abzugeben.

  • Rechtsstreitigkeiten klären: Bei Streitigkeiten unter den Erben übernimmt der Testamentsvollstrecker eine vermittelnde Rolle oder klärt rechtliche Fragen.

  • Erbengemeinschaft verwalten: Falls mehrere Erben das Erbe teilen, sorgt der Testamentsvollstrecker für eine faire und ordnungsgemäße Aufteilung.

Warum sollte man einen Testamentsvollstrecker einsetzen?

Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers kann helfen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers genau umgesetzt wird. Insbesondere bei komplexen Erbschaften oder wenn der Erblasser ein gutes Verhältnis zu den Erben sicherstellen möchte, ist ein Testamentsvollstrecker eine wertvolle Unterstützung.

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Ein Testamentsvollstrecker kann eine Einzelperson (z.B. ein Anwalt oder ein erfahrener Verwalter) oder eine Institution (z.B. eine Bank oder ein Treuhänder) sein. Es ist wichtig, dass der Testamentsvollstrecker vertrauenswürdig und in der Lage ist, die komplexen Aufgaben zu erfüllen.