Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
- Es gibt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse.
- Das Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein.
- Versteckte negative Bewertungen sind unzulässig.
- Bei fehlerhaften oder ungerechtfertigten Bewertungen kann eine Berichtigung möglich sein.
Einleitung
Ein gutes Arbeitszeugnis kann für die berufliche Zukunft von großer Bedeutung sein. Es begleitet Bewerbungen häufig über viele Jahre und beeinflusst den ersten Eindruck bei potenziellen Arbeitgebern.
Nicht selten bestehen jedoch Unsicherheiten: Ist die Bewertung angemessen? Welche Formulierungen sind üblich? Und welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn sie mit ihrem Zeugnis nicht einverstanden sind?
Auf dieser Seite erfahren Sie, worauf es bei einem Arbeitszeugnis ankommt und wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein sogenanntes Zwischenzeugnis sinnvoll oder erforderlich sein, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer längeren Elternzeit oder einer internen Versetzung.
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis – wo liegt der Unterschied?
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält im Wesentlichen Angaben über:
- Art der Tätigkeit,
- Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Eine Bewertung der Leistungen oder des Verhaltens erfolgt nicht.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung von
- Arbeitsleistung,
- Fachkenntnissen,
- Arbeitsweise,
- Sozialverhalten,
- Führungsverhalten (bei Führungskräften).
In der Praxis wird häufig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt.
Muss das Arbeitszeugnis wohlwollend sein?
Ja.
Der Arbeitgeber muss das Zeugnis wahrheitsgemäß erstellen. Gleichzeitig darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschwert werden.
Deshalb muss ein Arbeitszeugnis klar, verständlich und wohlwollend formuliert sein. Geheime Zeichen oder versteckte negative Botschaften sind grundsätzlich unzulässig.
Was bedeuten die typischen Zeugnisformulierungen?
Viele Arbeitszeugnisse verwenden standardisierte Formulierungen.
Beispiele:
- „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – sehr gute Leistung
- „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ – gute Leistung
- „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ – befriedigende Leistung
- „Zu unserer Zufriedenheit“ – ausreichende Leistung
Die tatsächliche Bewertung ergibt sich jedoch immer aus dem gesamten Zeugnis und nicht aus einem einzelnen Satz.
Praxishinweis
Ein Arbeitszeugnis sollte niemals nur anhand einzelner Formulierungen beurteilt werden. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Leistungsbewertung, Verhaltensbeurteilung, Tätigkeitsbeschreibung und Schlussformel.
Kann ich eine Berichtigung verlangen?
Ja.
Enthält das Zeugnis sachliche Fehler oder entspricht die Bewertung nicht den rechtlichen Anforderungen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berichtigung verlangt werden.
Dabei ist häufig zunächst eine außergerichtliche Klärung möglich.
Lässt sich keine Einigung erzielen, kann ein Berichtigungsanspruch gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Welche Inhalte sollte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte regelmäßig folgende Punkte umfassen:
- Angaben zum Arbeitgeber,
- Dauer des Arbeitsverhältnisses,
- Beschreibung der Tätigkeiten,
- Leistungsbeurteilung,
- Sozialverhalten,
- gegebenenfalls Führungsverhalten,
- Beendigungsgrund (soweit vereinbart),
- Schlussformel,
- Datum und Unterschrift.
Darf der Arbeitgeber negative Tatsachen aufnehmen?
Grundsätzlich ja, wenn sie für die Gesamtbewertung erheblich und wahr sind.
Nicht jede Unzufriedenheit oder jeder Konflikt rechtfertigt jedoch eine negative Erwähnung.
Auch hier kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.
Was tun, wenn das Zeugnis fehlerhaft ist?
Wer Zweifel an seinem Arbeitszeugnis hat, sollte dieses möglichst früh prüfen lassen.
Insbesondere wenn
- wichtige Tätigkeiten fehlen,
- Leistungen zu schlecht bewertet wurden,
- unklare Formulierungen verwendet werden,
- das Sozialverhalten unzutreffend beschrieben ist oder
- das Zeugnis formale Fehler enthält,
kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein.
Unsere Beratung
Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig auf rechtliche und sprachliche Besonderheiten.
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, ob die Bewertung nachvollziehbar ist und ob gegebenenfalls Ansprüche auf Berichtigung bestehen.
Unser Ziel ist ein Zeugnis, das Ihre beruflichen Leistungen angemessen widerspiegelt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mein Arbeitszeugnis selbst entwerfen?
In der Praxis kommt dies gelegentlich vor. Ob der Arbeitgeber einen vorgeschlagenen Entwurf übernimmt, entscheidet jedoch der Einzelfall.
Habe ich Anspruch auf eine bestimmte Note?
Ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung besteht nicht. Maßgeblich sind die tatsächlichen Leistungen während des Arbeitsverhältnisses.
Muss das Zeugnis unterschrieben sein?
Ja. Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich schriftlich erteilt und von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden.
Kann ich auch nach Monaten noch eine Berichtigung verlangen?
Ansprüche können unter Umständen verfallen. Deshalb empfiehlt es sich, das Zeugnis zeitnah prüfen zu lassen.
Sollte ich mein Zeugnis rechtlich prüfen lassen?
Wenn Sie Zweifel an der Bewertung oder an einzelnen Formulierungen haben, kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.
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