September 24

Neue EU-Labels ab 27. September 2026: Was Onlinehändler jetzt umsetzen müssen

Ab dem 27. September 2026 gelten für Onlinehändler neue Informationspflichten. Wer Waren an Verbraucher verkauft, muss künftig innerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs eine EU-weit einheitliche Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht – das sogenannte Gewährleistungslabel – deutlich sichtbar in den Shop einbinden. Für bestimmte Herstellergarantien kommt eine harmonisierte Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie hinzu, nachfolgend kurz GARAN-Label genannt. Mitunter ist vereinfachend von zwei neuen „EU-Labels“ die.

August 16

Neues Widerrufsrecht im Onlinehandel

Seit dem 13.06.14 gilt das neue Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen für Privatkunden: Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick: Der Widerruf kann jetzt Kosten für Kunden zur Folge haben, denn der Händler kann jetzt Versandkosten beim Kunden für die Retour geltend machen. Kleinere Onlinehändler werden sicher davon Gebrauch machen. Der Widerruf muss nun vom Kunden ausdrücklich schriftlich.