Neues Widerrufsrecht im Onlinehandel

Seit dem 13.06.14 gilt das neue Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen für Privatkunden:

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Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Der Widerruf kann jetzt Kosten für Kunden zur Folge haben, denn der Händler kann jetzt Versandkosten beim Kunden für die Retour geltend machen. Kleinere Onlinehändler werden sicher davon Gebrauch machen.
  2. Der Widerruf muss nun vom Kunden ausdrücklich schriftlich erklärt werden! Kommentarloses Zurücksenden der bestellten Ware reicht nicht mehr aus. Der Onlinehändler kann ein vorformuliertes Widerrufs-Musterformular zur Verfügung stellen, was ggf. auch per Download zur Verfügung gestellt wird. Ein Widerruf kann aber auch vom Kunden formuliert werden, das muss aber dann auch vollständig und richtig erfolgen.
  3. Widerruf kann nur innerhalb 14 Tagen ab Erhalt der Ware erklärt werden. Ist keine oder nur eine unvollständige Belehrung erfolgt, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein weiteres Jahr auf max. 1 Jahr und 14 Tage.
  4. Die „40,- €-Klausel“ gibt es nicht mehr. Bislang konnte der Händler die Rücksendungskosten für Warenwerte unter 40,- € verlangen. Jetzt hat der Händler die Wahl, ob er für die Rücksendungskosten den Kunden heranziehen will oder nicht. Egal für welchen Weg er sich aber entscheidet: das muss mit der richtigen Widerrufsbelehrung erfolgen, die vor (!) Vertragsabschluss für den Kunden einsehbar sein muss.

 

Wann gibt es KEIN Widerrufsrecht?

Bei:

  • individuell auf Kundenwunsch gefertigte Ware (Maßhemden, nach Maß bestellte Möbel, angemischte Farben)
  • Hygieneartikel, die versiegelt sind und deren Versiegelung entfernt wurde
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
  • Waren, die nach der Lieferung untrennbar miteinander vermischt wurden
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
  • Hotelbuchungen und Verträgen über Freizeitgestaltung
  • beim Ticketkauf

ZUM SCHLUSS:
Bitte merken: Widerrufsrecht gibt es nur bei Onlinehandel und Online-Auktionen – nicht im Laden!