Woher haben die meine Daten?
Haben Sie sich diese Frage nicht auch schon öfter gestellt, wenn Sie plötzlich Werbekataloge oder anderes Informationsmaterial unaufgefordert postalisch zugesendet bekommen? Selbstverständlich werden wir auch täglich über E-Mail mit entsprechenden Newslettern et cetera regelrecht überschüttet.
Um hier einen Überblick zu bekommen, wer welche Daten von wem eigentlich erhalten hat, können Sie einen Auskunftsanspruch gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz gegenüber dem Absender geltend machen. Wer hierauf nicht reagiert, kann sich sehr schnell gerichtlichen Verfahren gegenüber ausgesetzt sehen. Mit dem Auskunftsanspruch können Sie auch entsprechende Löschungen durchsetzen. Gehen Sie in die Offensive und lassen sich den Datenhandel mit Ihren Daten nicht gefallen. Ich helfe Ihnen dabei, diese Anfragen ordnungsgemäß zu formulieren und gegebenenfalls gerichtlich die Auskünfte einzuholen.
Ihre vermeintlich und vermutlich noch so harmlosen Daten sind in ihrer Kombination bares Geld wert für Unternehmen, die daraus entsprechende Nutzungsprofile erstellen und an weitere Unternehmen veräußern. „Daten“ sind heute zu Tage wie Bargeld zu betrachten, was hier allerdings noch weit gehend direkt auf der Straße zum Aufsammeln liegt. Man sollte daher heute sehr vorsichtig sein, welchem Unternehmen man in welchem Zusammenhang eigene Daten zur Verfügung stellt. Leider wird sehr häufig auch bei der Anbahnung eines Vertrages sehr weit reichend die Gelegenheit ausgenutzt und umfassende Daten erhoben, die beispielsweise für die eigentliche Vertragsdurchführung überhaupt keine Rolle spielen. Hier sollte man sich sicherheitshalber angewöhnt, bei jeder einzelnen Angabe kritisch zu hinterfragen, ob dies wirklich für die Durchführung des Vertrages konkret erforderlich erscheint. Seien Sie vor allem ganz besonders kritisch und vorsichtig, wenn Sie Ihre Kontodaten zur Verfügung stellen sollen.
Die gesetzlichen Regelungen sind vollkommen ausreichend, um sich gegen derartige Verhaltensweisen zur Wehr zu setzen. Leider ist es weit reichend unbekannt, welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen. Daher ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung in diesem Zusammenhang mit Sicherheit zielführend. Vor dem Hintergrund der derzeit in der Öffentlichkeit geführten Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung sollte man erst recht seine eigenen persönlichen Daten schützen. Die Aussage „ich habe nichts zu verbergen, meine Daten sind harmlos“ verkennen vollkommen die Realität und die Gefahr! Nicht die einzelnen Daten sind das Problem, sondern die entsprechende Kombination. Unternehmen haben sich teilweise längst darauf spezialisiert, durch mathematische Verfahren und statistischen Auswertungen von konkretem Nutzungsverhalten für andere Unternehmen sehr interessante Profilegruppen und Pakete zu erstellen, um ganz gezielt mit möglichst wenig Aufwand Werbung betreiben zu können.
Eine weitere Gefahr besteht schlicht darin, dass Sie nicht ansatzweise erahnen können, wann in welchem Umfang Ihre persönlichen Daten den Verwender wechseln. Schon gar nicht haben Sie unter Kontrolle, ob Ihre Daten möglicherweise unseriösen Machenschaften zum Opfer fallen. Sie haben auch keinen Einfluss und keine Möglichkeit sonst zu erfahren, wie sicher Ihre Daten gespeichert werden. All diese Fragen können Sie über den gesetzlichen Auskunftsanspruch notfalls gegenüber einem Zivilgericht einklagen. Darüber hinaus können Sie verlangen, dass diese Daten gelöscht werden, wenn keine gesetzlichen Vorgaben oder vertragliche Daten zur Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses das Sammeln von Daten erforderlich macht.