Die Bundesregierung ist derzeit dabei, einen Gesetzesentwurf zu einem umfassenden eigenen Beschäftigtendatenschutz auszuarbeiten. Vor kurzer Zeit gab es ein viel beachtetes Urteil, wonach das Verwaltungsgericht Hannover einem Logistikzentrum Recht gegeben hat, dass am Arbeitsplatz der Arbeitgeber per Scanner die Leistungsfähigkeit seiner Arbeitnehmer überwachen darf. In diesem Urteil hatte die zuständige Richterin eine Art Appell an.
Juni 12