Wieder müssen Mobilfunkanbieter mit Rückforderungen ihrer Kunden rechnen. Das Oberlandesgericht Schleswig hat geurteilt, dass die Bezeichnung „SMS-Flat“ eines Pauschaltarifs für SMS (höchstens 3000 SMS pro Monat mit Pauschalpreis abgegolten und Versenden zusätzlicher SMS mit neuen Kosten verbunden) irreführend sei, da der Wortlaut mangels Hinweis auf die Leistungseinschränkungen beim Verbraucher falsche Vorstellungen weckt. Der Begriff „Flatrate“ stehe.
BGH zu Klauseln in Mobilfunkvertrag: Zusatzgebühren für die Überlassung von SIM-Karten oder Papierrechnung sind unzulässig
Leitsätze der Entscheidung: 1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des guten Verhältnisses in einwandfreiem Zustand.
Vermächtnis an „Angehörige“ von Geschwistern ist unwirksam
Wird ein Vermächtnis an „Geschwister und ihre Angehörigen“ formuliert bzw. ausgesetzt, so ist dies bezogen auf den Hinweis „Angehörigen“ unwirksam, da zu unbestimmt. Der erkennende Senat des Oberlandesgerichts Koblenz, der in dieser Frage zu entscheiden hatte, musste sich mit dem Begriff „Angehörigen“ näher auseinandersetzen und bestimmen, ob dieser Begriff mehrdeutig und damit auslegungsfähig ist. Aus.
Beweisverwertungsverbot für Zeugenaussage wegen heimlich mitgehörter Telefonate
Ein weiteres Gericht bestätigt, dass das heimliche Mithören von Telefonaten durch Dritte rechtswidrig ist. Dieser kann später nicht als Zeuge zum mitgehörten Inhalt vernommen werden. Es resultiert daraus ein Beweisverwertungsverbot, so jetzt das Amtsgericht München. Interessant ist an der Entscheidung, dass das Gericht zusätzlich darauf hinweist, dass auch keine höherrangigen Interessen zu wahren waren. Daraus.