Vor nicht allzu langer Zeit hat die EU – Kommission mit Stolz das neue Datenschutzabkommen verabschiedet. Danach soll der transatlantische Datenaustausch zwischen Amerika und Europa wesentlich einfacher werden. Ob allerdings dieses Abkommen tatsächlich den juristischen Vorgaben des europäischen Gerichtshofs genügen wird, darf mit Recht angezweifelt werden. Was wird jetzt moniert? Dieses besagte Abkommen beinhaltet eine.
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Das leidige Dauerthema „Microsoft 365“ aus datenschutzrechtlicher Sicht
Was bisher geschah: Die Datenschutzkonferenz hatte Ende 2022 das Thema „Microsoft Office 365“ auf ihrem Schreibtisch. Eine dafür eingerichtete Arbeitsgemeinschaft „Microsoft Onlinedienste“ vom 2.11.2022 wurde damit betraut, die Rechtmäßigkeit dieses Dienstes zu überprüfen und hatte eine Bewertung in die 104. DSK – Konferenz eingebracht. Dort wurde mitgeteilt, dass ein Nachweis von Verantwortlichen von Microsoft, das.
Jetzt tut sich etwas im Beschäftigtendatenschutz
Die Bundesregierung ist derzeit dabei, einen Gesetzesentwurf zu einem umfassenden eigenen Beschäftigtendatenschutz auszuarbeiten. Vor kurzer Zeit gab es ein viel beachtetes Urteil, wonach das Verwaltungsgericht Hannover einem Logistikzentrum Recht gegeben hat, dass am Arbeitsplatz der Arbeitgeber per Scanner die Leistungsfähigkeit seiner Arbeitnehmer überwachen darf. In diesem Urteil hatte die zuständige Richterin eine Art Appell an.