Ab dem 27. September 2026 gelten für Onlinehändler neue Informationspflichten. Wer Waren an Verbraucher verkauft, muss künftig innerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs eine EU-weit einheitliche Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht – das sogenannte Gewährleistungslabel – deutlich sichtbar in den Shop einbinden. Für bestimmte Herstellergarantien kommt eine harmonisierte Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie hinzu, nachfolgend kurz GARAN-Label genannt. Mitunter ist vereinfachend von zwei neuen „EU-Labels“ die.
September 24
