Januar 5

BGH zu Klauseln in Mobilfunkvertrag: Zusatzgebühren für die Überlassung von SIM-Karten oder Papierrechnung sind unzulässig

Leitsätze der Entscheidung: 1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des guten Verhältnisses in einwandfreiem Zustand.