Pflichtteil im Erbrecht – Wer hat Anspruch und wie wird er berechnet?

Das Wichtigste in Kürze

✅ Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor einer vollständigen Enterbung.

✅ Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder, Ehegatten und – unter bestimmten Voraussetzungen – die Eltern des Erblassers.

✅ Der Pflichtteil besteht grundsätzlich in einem Geldanspruch, nicht in einem Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände.

✅ Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil.


Einleitung

Nicht jeder Angehörige wird automatisch Erbe. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können einzelne Personen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Personen leer ausgehen.

Das deutsche Erbrecht schützt bestimmte nahe Angehörige durch den sogenannten Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Geldanspruch gegen die Erben geltend machen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie der Pflichtteil berechnet wird und welche Rechte bestehen.


Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Mindestanspruch naher Angehöriger.

Er entsteht grundsätzlich dann, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Wichtig ist:

Der Pflichtteil macht den Berechtigten nicht zum Erben.

Er begründet vielmehr einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegenüber dem oder den Erben.


Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:

  • Kinder des Erblassers,
  • Enkel, wenn deren Elternteil bereits verstorben ist,
  • Ehegatten,
  • eingetragene Lebenspartner,
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers.

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt stets von der konkreten familiären Situation ab.


Typischer Irrtum

„Wer enterbt wird, bekommt überhaupt nichts.“

Das stimmt nicht.

Nahe Angehörige können trotz Enterbung einen Pflichtteilsanspruch haben.


Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil.

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Für die konkrete Berechnung kommt es unter anderem an auf:

  • den Wert des Nachlasses,
  • vorhandene Schulden,
  • Schenkungen,
  • den Güterstand,
  • die Zahl der Erben.

Eine individuelle Berechnung ist daher häufig erforderlich.


Wann muss der Pflichtteil geltend gemacht werden?

Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt.

Der Anspruch muss grundsätzlich gegenüber dem oder den Erben geltend gemacht werden.

Oft ist zunächst ein Nachlassverzeichnis erforderlich, um den Wert des Nachlasses beurteilen zu können.


Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Nur in besonderen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.

Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und muss ausdrücklich angeordnet werden.


Pflichtteil oder Erbe – was ist der Unterschied?

Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein.

Der Pflichtteilsberechtigte wird dagegen nicht Erbe, sondern hat lediglich einen Zahlungsanspruch gegen die Erben.

Diese Unterscheidung ist in der Praxis von großer Bedeutung.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Insbesondere Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers.


Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.


Muss ich den Pflichtteil beantragen?

Der Anspruch entsteht kraft Gesetzes, muss jedoch regelmäßig gegenüber den Erben geltend gemacht werden.


Kann ich trotz Testament einen Pflichtteil verlangen?

Ja. Gerade dann entsteht häufig überhaupt erst ein Pflichtteilsanspruch.


Kann der Pflichtteil ausgeschlossen werden?

Nur unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung.


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