Erbrecht in Alsfeld bedeutet für uns nicht nur Beratung nach einem bereits eingetretenen Erbfall. Wer frühzeitig und klar regelt, was mit seinem Vermögen geschehen soll, kann den eigenen letzten Willen verlässlich gestalten und spätere Auslegungsfragen oder Konflikte innerhalb der Familie häufig vermeiden.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Tätigkeit liegt deshalb auf der Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen sowie auf der Testamentsvollstreckung. Rechtsanwalt Karsten Rößner verbindet die rechtliche Gestaltung mit der praktischen Erfahrung eines zertifizierten Testamentsvollstreckers (AGT). Diese Perspektive ist gerade bei der Testamentsgestaltung von besonderem Wert: Wer aus der späteren Umsetzung kennt, an welchen Regelungen in der Praxis Unklarheiten, Interessenkonflikte oder Abwicklungsprobleme entstehen können, kann diese Gesichtspunkte bereits bei der Gestaltung berücksichtigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Schwerpunkt auf individueller und rechtssicherer Testamentsgestaltung
- Nachlassplanung mit Blick auf die spätere praktische Umsetzung
- besondere Erfahrung und Qualifikation im Bereich der Testamentsvollstreckung
- Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Erbengemeinschaften nach dem Erbfall
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen
- persönliche Beratung in Alsfeld sowie bundesweit im Rahmen digitaler Beratung
Testamentsgestaltung mit Blick auf die spätere Umsetzung
Ein Testament soll nicht nur rechtlich wirksam sein. Es soll vor allem dazu führen, dass der Wille des Erblassers später möglichst eindeutig festgestellt und praktisch umgesetzt werden kann.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Schwierigkeiten nicht allein durch Formfehler entstehen. Probleme können ebenso durch missverständliche Formulierungen, widersprüchliche Anordnungen, fehlende Ersatzregelungen, unklare Vermächtnisse oder eine nicht ausreichend durchdachte Verteilung einzelner Nachlassgegenstände entstehen.
Die Erfahrung aus der Testamentsvollstreckung eröffnet deshalb einen zusätzlichen Blick auf die Gestaltung: Nicht nur die Frage „Ist diese Regelung rechtlich möglich?“ ist entscheidend, sondern auch „Wie lässt sich diese Regelung nach dem Erbfall tatsächlich umsetzen?“
Bei der Gestaltung eines Testaments berücksichtigen wir deshalb von Anfang an die familiäre Situation, die vorhandenen Vermögenswerte, mögliche Pflichtteilsrechte und die praktische Abwicklung des späteren Nachlasses.
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) – besondere Spezialisierung
Rechtsanwalt Karsten Rößner ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Diese Zertifizierung steht für eine besondere Spezialisierung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung.
Der Bundesgerichtshof hat zur Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ hervorgehoben, dass der Rechtsverkehr von einem Rechtsanwalt mit dieser Bezeichnung nicht nur besondere Kenntnisse, sondern auch praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung erwartet (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 – I ZR 113/10). Das Oberlandesgericht Hamm hat die Zertifizierung durch die AGT in einer späteren Entscheidung als eine weitergehende Zusatzqualifikation im Bereich der Testamentsvollstreckung eingeordnet (OLG Hamm, Beschluss vom 21. März 2017 – 25 W 268/16).
Damit ist keine allgemeine Rangordnung erbrechtlicher Qualifikationen verbunden. Die Zertifizierung setzt vielmehr einen eigenständigen fachlichen Schwerpunkt: die qualifizierte und praktische Umsetzung letztwilliger Verfügungen. Genau diese besondere Perspektive fließt auch in unsere Beratung bei der Testamentsgestaltung ein.

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Unsere Schwerpunkte im Erbrecht
Testament erstellen und prüfen
Mit einem Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und selbst bestimmen, wer nach Ihrem Tod Erbe werden oder auf andere Weise am Nachlass beteiligt werden soll. Die rechtliche Gestaltung sollte dabei zur persönlichen und familiären Situation passen und zugleich so eindeutig formuliert sein, dass spätere Auslegungsstreitigkeiten möglichst vermieden werden.
Nachlass frühzeitig gestalten
Eine sinnvolle Nachlassplanung geht häufig über die bloße Bestimmung von Erben hinaus. Zu klären sein können beispielsweise die Verteilung einzelner Vermögensgegenstände, Vermächtnisse, Ersatzregelungen, die Absicherung bestimmter Angehöriger oder die Frage, ob eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden sollte.
Testamentsvollstreckung anordnen und durchführen
Eine Testamentsvollstreckung kann sinnvoll sein, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass seine Anordnungen nach dem Tod durch eine neutrale und fachkundige Person umgesetzt werden. Sie kann insbesondere bei komplexeren Nachlässen, mehreren Erben oder konfliktanfälligen familiären Konstellationen helfen, die Nachlassabwicklung zu strukturieren.
Wir beraten sowohl bei der Frage, ob und in welcher Form eine Testamentsvollstreckung im Testament vorgesehen werden sollte, als auch bei der späteren Durchführung einer Testamentsvollstreckung.
Gesetzliche Erbfolge
Fehlt eine wirksame letztwillige Verfügung, bestimmt grundsätzlich das Gesetz, wer Erbe wird. Die gesetzliche Erbfolge entspricht jedoch nicht in jeder familiären Situation den tatsächlichen Vorstellungen des Erblassers. Sie bildet deshalb häufig den Ausgangspunkt für die Frage, ob eine individuelle testamentarische Regelung sinnvoll ist.
Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche
Auch eine testamentarische Gestaltung kann gesetzliche Pflichtteilsrechte naher Angehöriger auslösen. Pflichtteilsfragen sollten deshalb möglichst bereits bei der Nachlassplanung mitgedacht werden. Nach einem Erbfall beraten und vertreten wir sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben, gegen die Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.
Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
Werden mehrere Personen gemeinsam Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über den Nachlass müssen dann grundsätzlich gemeinschaftlich getroffen werden. Unterschiedliche Interessen können die Verwaltung und spätere Auseinandersetzung erheblich erschweren.
Wir beraten bei den Rechten und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft und unterstützen bei der außergerichtlichen Lösung ebenso wie bei der gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.
Erbe ausschlagen
Nach einem Erbfall kann es erforderlich sein, kurzfristig zu entscheiden, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Wegen der gesetzlichen Fristen und der weitreichenden Folgen sollte eine Ausschlagung nicht vorschnell erklärt werden.
Beratung nach dem Erbfall und Vertretung bei Erbstreitigkeiten
Unser Schwerpunkt auf Gestaltung und Testamentsvollstreckung bedeutet nicht, dass unsere Tätigkeit mit dem Erbfall endet. Wir beraten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Mitglieder von Erbengemeinschaften auch bei rechtlichen Fragen nach dem Tod des Erblassers.
Dazu gehören insbesondere die Auslegung von Testamenten, die Klärung der Erbenstellung, Pflichtteilsfragen, Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft sowie Streitigkeiten über die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses.
Wo eine sachgerechte außergerichtliche Lösung möglich ist, prüfen wir diese zunächst. Lässt sich eine Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir Ihre Interessen auch konsequent in gerichtlichen Verfahren.
Gestaltung soll spätere Konflikte möglichst vermeiden
Erbrechtliche Streitigkeiten entstehen häufig nicht erst durch den Erbfall selbst, sondern weil Erwartungen, familiäre Verhältnisse und die rechtliche Gestaltung nicht zusammenpassen. Eine klare letztwillige Verfügung kann zwar nicht jeden späteren Konflikt verhindern, sie kann aber viele typische Streitpunkte bereits im Vorfeld reduzieren.
Bei der Gestaltung legen wir deshalb Wert auf verständliche und möglichst eindeutige Regelungen. Ziel ist nicht ein unnötig kompliziertes Testament, sondern eine rechtlich belastbare Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt und sich später praktikabel umsetzen lässt.
Wann ist eine erbrechtliche Beratung besonders sinnvoll?
Eine individuelle Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn
- Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten,
- Sie Ihren Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder andere Personen gezielt absichern möchten,
- eine Patchworkfamilie besteht,
- Immobilien oder andere größere Vermögenswerte zum Nachlass gehören,
- mehrere Personen als Erben eingesetzt werden sollen,
- Pflichtteilsrechte berücksichtigt werden müssen,
- Sie Vermächtnisse oder besondere Anordnungen treffen möchten,
- Sie eine Testamentsvollstreckung in Betracht ziehen,
- ein bestehendes Testament überprüft oder angepasst werden soll,
- nach einem Erbfall Unsicherheit über Rechte, Pflichten oder die Auslegung eines Testaments besteht.
So läuft die Beratung ab
1. Persönliche Ausgangssituation klären
Zu Beginn besprechen wir Ihre familiäre Situation, Ihre Vorstellungen und die wesentlichen Vermögenswerte. Bei einem bereits eingetretenen Erbfall prüfen wir zunächst die vorhandenen Testamente, Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts oder sonstigen Unterlagen.
2. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten prüfen
Wir erläutern verständlich, welche erbrechtlichen Möglichkeiten bestehen, welche gesetzlichen Grenzen zu beachten sind und wo konkrete Risiken liegen.
3. Individuelle Lösung entwickeln
Bei einer vorsorgenden Gestaltung entwickeln wir eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Regelung. Wenn steuerrechtliche Spezialfragen entscheidend werden, kann die zusätzliche Einbindung einer steuerlichen Beratung sinnvoll sein.
4. Umsetzung oder Interessenvertretung
Je nach Anliegen begleiten wir die testamentarische Gestaltung, übernehmen eine angeordnete Testamentsvollstreckung oder vertreten Sie nach einem Erbfall außergerichtlich und – wenn erforderlich – gerichtlich.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Brauche ich für ein Testament einen Notar?
Nicht jedes Testament muss notariell errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich selbst errichtet werden, muss dann aber die gesetzlichen Formvorschriften erfüllen. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, den Inhalt rechtlich klar zu gestalten. In bestimmten Situationen kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder aus anderen Gründen zweckmäßig sein.
Was bringt die Erfahrung aus der Testamentsvollstreckung bei der Testamentsgestaltung?
Bei einer Testamentsvollstreckung zeigt sich besonders deutlich, welche testamentarischen Regelungen praktisch gut funktionieren und wo Unklarheiten oder Konflikte entstehen können. Diese Erfahrung ermöglicht es, mögliche spätere Umsetzungsprobleme bereits bei der Gestaltung mitzudenken.
Wann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Das hängt vom Einzelfall ab. Sie kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn mehrere Erben beteiligt sind, der Nachlass komplex ist, bestimmte Anordnungen zuverlässig umgesetzt werden sollen oder Konflikte zwischen Beteiligten zu erwarten sind. Entscheidend ist, dass die Testamentsvollstreckung zum konkreten Gestaltungsziel passt.
Kann ich ein bestehendes Testament überprüfen lassen?
Ja. Eine Überprüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn das Testament schon länger besteht oder sich familiäre, persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse verändert haben.
Vertreten Sie auch in gerichtlichen Erbrechtsverfahren?
Ja. Neben der vorsorgenden Gestaltung und der Testamentsvollstreckung beraten und vertreten wir auch bei bereits entstandenen erbrechtlichen Streitigkeiten – außergerichtlich und, wenn erforderlich, vor Gericht.
Beraten Sie auch bei testamentarischer Unternehmensnachfolge?
Nein. Testamentarische Gestaltungen mit Schwerpunkt Unternehmensnachfolge übernehmen wir nicht. Unser Schwerpunkt liegt auf der privaten erbrechtlichen Gestaltung, der Beratung im Erbfall und der Testamentsvollstreckung.
Beratung zu Testament, Nachlass und Testamentsvollstreckung
Sie möchten Ihren Nachlass vorausschauend gestalten, ein Testament erstellen oder überprüfen lassen oder prüfen, ob eine Testamentsvollstreckung für Ihre Situation sinnvoll ist? Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn nach einem Erbfall rechtliche Fragen oder Auseinandersetzungen entstanden sind.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 06631 / 80 19 68. Wir beraten Sie persönlich in Alsfeld und – soweit für Ihr Anliegen geeignet – auch digital.
