Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament?

Das Wichtigste in Kürze

✅ Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.

✅ Ehegatten, Kinder und weitere Angehörige erben nach einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge.

✅ Die Höhe des Erbteils hängt unter anderem vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten ab.

✅ Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge innerhalb der gesetzlichen Grenzen ändern.


Einleitung

Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre nächsten Angehörigen automatisch genau so erben, wie sie es sich vorstellen. Tatsächlich richtet sich die Verteilung des Nachlasses ohne Testament grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, welche Personen Erben werden und in welcher Höhe sie am Nachlass beteiligt sind. Dabei spielen insbesondere Ehe, Verwandtschaft und der eheliche Güterstand eine wichtige Rolle.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und wann eine individuelle Regelung durch ein Testament sinnvoll sein kann.


Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge gilt grundsätzlich immer dann, wenn

  • kein wirksames Testament vorhanden ist,
  • kein Erbvertrag besteht,
  • oder vorhandene Verfügungen den konkreten Fall nicht regeln.

In diesen Fällen bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer Erbe wird.


Wer erbt zuerst?

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Ordnungen von Verwandten.

Zur ersten Ordnung gehören insbesondere

  • Kinder,
  • Enkel,
  • Urenkel.

Sind Erben der ersten Ordnung vorhanden, schließen sie Angehörige der nachfolgenden Ordnungen grundsätzlich von der Erbfolge aus.


Welche Rolle spielt der Ehegatte?

Neben Verwandten kann auch der Ehegatte gesetzlicher Erbe sein.

Wie hoch der Erbteil ausfällt, hängt insbesondere davon ab,

  • welche Verwandten vorhanden sind,
  • in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde,
  • ob ein Testament existiert.

Gerade bei Ehepaaren lohnt sich häufig eine individuelle Nachlassplanung.

➡️ Mehr zum Berliner Testament (interner Link)


Was gilt für Kinder?

Kinder gehören grundsätzlich zu den Erben erster Ordnung.

Dabei macht das Gesetz heute grundsätzlich keinen Unterschied mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch adoptierte Kinder können erbberechtigt sein.


Typischer Irrtum

„Mein Ehepartner erbt automatisch alles.“

Das stimmt nicht.

Ob der Ehegatte Alleinerbe wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen oder einem Testament ab.


Wann ist ein Testament sinnvoll?

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen.

Ein Testament kann beispielsweise sinnvoll sein,

  • wenn einzelne Personen besonders berücksichtigt werden sollen,
  • bei Patchworkfamilien,
  • bei unverheirateten Paaren,
  • bei Unternehmensnachfolgen,
  • zur Vermeidung späterer Streitigkeiten.

➡️ Mehr zum Testament (interner Link)


Kann die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen werden?

Ja.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge weitgehend geändert werden.

Allerdings bleiben Pflichtteilsrechte naher Angehöriger grundsätzlich bestehen.


Unsere Beratung

Wir beraten Sie umfassend zur gesetzlichen Erbfolge und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine individuelle Nachlassregelung sinnvoll ist.

Ebenso unterstützen wir Erben bei der Klärung ihrer Rechte nach einem Erbfall.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Dann gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.


Erbt der Ehepartner automatisch alles?

Nein. Die Höhe des Erbteils richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und den vorhandenen Angehörigen.


Erben Kinder immer?

Kinder gehören grundsätzlich zu den Erben erster Ordnung.


Kann ich die gesetzliche Erbfolge ändern?

Ja. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen andere Regelungen treffen.


Gilt die gesetzliche Erbfolge auch bei unverheirateten Paaren?

Nein. Unverheiratete Partner sind grundsätzlich keine gesetzlichen Erben.


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