Digitale Geschäftsmodelle, Softwareprojekte und IT-Dienstleistungen sind längst wesentliche Bestandteile unternehmerischer Tätigkeit. Wenn Verträge unklar sind, ein IT-Projekt scheitert, Leistungen nicht abgenommen oder bezahlt werden oder ein Datenschutz- oder Sicherheitsvorfall eintritt, können schnell erhebliche wirtschaftliche Risiken entstehen.
Die Kanzlei Rößner & Merle in Alsfeld berät und vertritt Unternehmen, IT-Dienstleister, Softwareanbieter und andere gewerbliche Mandanten im IT-Recht – außergerichtlich und gerichtlich sowie bei geeigneten Mandaten bundesweit.
Dabei verbinden wir die rechtliche Beurteilung mit einem Verständnis für die technischen Abläufe, die hinter dem jeweiligen Konflikt stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beratung und Vertretung im IT-Vertragsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Software-, SaaS-, Cloud-, Wartungs- und IT-Dienstleistungsverträgen
- Begleitung bei gestörten oder gescheiterten IT-Projekten
- Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
- Beratung zu E-Commerce, Plattformen und digitalen Geschäftsmodellen
- Datenschutzrechtliche Beratung bei konkreten Rechtsfragen und Konflikten
- Unterstützung bei Datenschutzverletzungen und IT-Sicherheitsvorfällen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in IT-rechtlichen Streitigkeiten
- Zusammenarbeit mit IT-Fachleuten bei technisch komplexen Sachverhalten
- Kanzleisitz in Alsfeld – bei geeigneten IT-Mandaten bundesweite Beratung und Vertretung
IT-Recht beginnt häufig dort, wo Technik zum wirtschaftlichen Problem wird
Nicht jede technische Störung ist bereits ein Rechtsfall. Kritisch wird es regelmäßig dann, wenn wirtschaftliche Interessen aufeinanderprallen.
Eine entwickelte Software erfüllt nicht die vereinbarten Anforderungen. Ein IT-Projekt überschreitet Budget und Zeitplan. Der Auftraggeber verweigert die Abnahme. Ein IT-Dienstleister erhält seine Vergütung nicht. Ein Unternehmen möchte sich aus einem langfristigen Vertrag lösen. Nach einem Cyberangriff stellt sich die Frage nach Verantwortlichkeit, Meldepflichten und Schadensersatz.
In solchen Situationen genügt es häufig nicht, ausschließlich den Vertrag zu lesen. Entscheidend ist, was technisch vereinbart war, was tatsächlich umgesetzt wurde und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben.
Gerade bei umfangreichen IT-Projekten müssen deshalb technische und rechtliche Fragestellungen gemeinsam betrachtet werden.
Unsere Schwerpunkte im IT-Recht
IT-Verträge gestalten und prüfen
Gute IT-Verträge sollen nicht nur juristisch korrekt formuliert sein. Sie müssen vor allem eindeutig festlegen, wer welche Leistung zu welchem Zeitpunkt und unter welchen technischen Voraussetzungen schuldet.
Wir beraten unter anderem bei:
- Softwareentwicklungsverträgen
- Softwareüberlassungs- und Lizenzverträgen
- SaaS- und Cloud-Verträgen
- IT-Dienstleistungsverträgen
- Wartungs- und Pflegeverträgen
- Hostingverträgen
- Hardware- und Systemverträgen
- Service-Level-Agreements (SLA)
- Projektverträgen und Leistungsbeschreibungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IT-Unternehmen und digitale Geschäftsmodelle
Besonderes Augenmerk gilt dabei Schnittstellen, Leistungsbeschreibungen, Abnahme, Vergütung, Änderungsanforderungen, Haftung, Gewährleistung, Nutzungsrechten und der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Streit bei Software- und IT-Projekten
IT-Projekte entwickeln häufig eine erhebliche wirtschaftliche Dynamik. Ändern sich während des Projekts Anforderungen oder Vorstellungen, können ursprünglich klare Verantwortlichkeiten schnell verschwimmen.
Typische Streitpunkte sind:
- Software funktioniert nicht wie vereinbart
- vereinbarte Funktionen fehlen
- Termine und Meilensteine werden nicht eingehalten
- Auftraggeber und Auftragnehmer streiten über den vereinbarten Leistungsumfang
- zusätzliche Leistungen werden verlangt
- Nachträge oder Change Requests führen zu Vergütungsstreitigkeiten
- die Abnahme wird verweigert
- Rechnungen bleiben unbezahlt
- das Projekt wird vorzeitig beendet
- eine Vertragspartei verlangt Schadensersatz
In solchen Fällen prüfen wir zunächst, welche Leistungen tatsächlich vereinbart wurden, wie der Projektverlauf dokumentiert ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben.
Unser Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich.
Softwaremängel, Gewährleistung und Schadensersatz
Ob eine Software tatsächlich mangelhaft ist, lässt sich nicht allein anhand der Unzufriedenheit eines Auftraggebers beurteilen. Maßgeblich ist insbesondere, welche Beschaffenheit und Funktionalität vertraglich geschuldet war.
Gerade bei individuell entwickelter Software entstehen häufig schwierige Abgrenzungsfragen:
Ist eine Funktion vertraglich vereinbart worden? Handelt es sich um einen Fehler oder um einen nachträglichen Änderungswunsch? Wer war für eine bestimmte Schnittstelle verantwortlich? War eine Abnahme geschuldet und ist sie erfolgt?
Wir unterstützen sowohl Auftraggeber als auch IT-Dienstleister bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung ihrer Position.
Vergütungsstreitigkeiten und Abnahme
Ein technisch anspruchsvolles Projekt kann für einen IT-Dienstleister wirtschaftlich problematisch werden, wenn nach Monaten der Entwicklung die Abnahme verweigert oder eine umfangreiche Rechnung nicht bezahlt wird.
Umgekehrt kann ein Auftraggeber mit erheblichen Forderungen konfrontiert werden, obwohl wesentliche vereinbarte Leistungen fehlen.
Wir prüfen unter anderem:
- Voraussetzungen und Folgen einer Abnahme
- offene Vergütungsansprüche
- Nachtrags- und Zusatzforderungen
- Zurückbehaltungsrechte
- Minderung und Nacherfüllung
- Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten
- Schadensersatzansprüche
Gerade bei größeren Projekten kommt der vorhandenen Projekt- und Kommunikationsdokumentation erhebliche Bedeutung zu.
E-Commerce und digitale Geschäftsmodelle
Wer Waren, Dienstleistungen, Software oder digitale Inhalte über das Internet anbietet, bewegt sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld.
Wir beraten Unternehmen unter anderem bei:
- Online-Shops und digitalen Vertriebsmodellen
- Verträgen über digitale Produkte und Dienstleistungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Plattform- und Nutzungsbedingungen
- Software-as-a-Service-Modellen
- digitalen Abonnementmodellen
- rechtlichen Fragen rund um Accounts und Plattformen
- Auseinandersetzungen mit Plattformbetreibern und Vertragspartnern
Dabei steht nicht lediglich die abstrakte Rechtskonformität eines Angebots im Vordergrund. Vertragsgestaltung und Geschäftsmodell müssen auch praktisch zusammenpassen.
Datenschutzrecht und IT-Sicherheit
IT-Recht und Datenschutzrecht überschneiden sich an zahlreichen Stellen.
Dies betrifft etwa Cloud-Dienste, Auftragsverarbeitung, Softwareeinführungen, internationale Datenverarbeitung, Cyberangriffe oder den Einsatz externer IT-Dienstleister.
Rechtsanwalt Karsten Rößner verfügt aufgrund seiner Tätigkeit im Datenschutz über besondere praktische Erfahrung an dieser Schnittstelle.
Wir beraten und vertreten insbesondere bei konkreten rechtlichen Fragestellungen rund um:
- Datenschutzverletzungen
- Ansprüche betroffener Personen
- datenschutzrechtliche Vertragsgestaltung
- Auftragsverarbeitung
- Cloud- und SaaS-Lösungen
- Datenschutz und IT-Dienstleister
- Haftungsfragen bei Sicherheitsvorfällen
- Auseinandersetzungen über datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt und die Funktion eines Datenschutzbeauftragten sind dabei rechtlich und organisatorisch voneinander zu unterscheiden. Bei anwaltlichen Mandaten steht ausschließlich die Interessenvertretung des jeweiligen Mandanten im Vordergrund.
Cyberangriff oder IT-Sicherheitsvorfall – rechtliche Fragen frühzeitig klären
Ein Cyberangriff ist zunächst ein technischer Notfall. Gleichzeitig entstehen häufig innerhalb kürzester Zeit rechtliche Fragestellungen.
Wer muss informiert werden? Bestehen Meldepflichten? Welche Daten sind betroffen? Welche Verpflichtungen treffen eingesetzte Dienstleister? Können Schadensersatzansprüche bestehen? Müssen Beweise gesichert werden? Welche Informationen dürfen oder müssen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern kommuniziert werden?
In solchen Situationen ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Technik und Recht besonders wichtig.
Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung eines IT-Sicherheitsvorfalls und bei daraus entstehenden Auseinandersetzungen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei IT-Streitigkeiten
IT-Recht erschöpft sich nicht in Vertragsgestaltung und vorbeugender Beratung.
Wenn ein Konflikt bereits entstanden ist, kommt es darauf an, die tatsächliche und technische Situation schnell zu erfassen und daraus eine belastbare rechtliche Strategie zu entwickeln.
Wir vertreten Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten über:
- gescheiterte Softwareprojekte
- Vergütung und offene Rechnungen
- Softwaremängel
- Abnahme
- Kündigung von IT-Verträgen
- Schadensersatz
- Nutzungs- und Lizenzrechte
- Datenschutzverletzungen
- digitale Dienstleistungen und Plattformen
- Domain- und Kennzeichenstreitigkeiten im Internet
Dabei prüfen wir frühzeitig auch die prozessuale Situation: Welche Tatsachen können bewiesen werden? Welche Dokumentation liegt vor? Ist technischer Sachverständigenbeweis zu erwarten? Welche wirtschaftlichen Risiken bestehen?
Eine gute Prozessstrategie beginnt deshalb regelmäßig lange vor Einreichung einer Klage.
Praxisbeispiel: Wenn ein Softwareprojekt aus dem Ruder läuft
Ein Unternehmen beauftragt einen IT-Dienstleister mit der Entwicklung einer individuellen Software. Während der Umsetzung werden zusätzliche Anforderungen besprochen. Der Projekttermin verschiebt sich mehrfach. Schließlich verweigert der Auftraggeber die Abnahme und hält einen erheblichen Teil der Vergütung zurück.
Der IT-Dienstleister verweist darauf, dass zahlreiche zusätzliche Leistungen beauftragt worden seien. Der Auftraggeber hält dagegen, diese Funktionen seien bereits Bestandteil des ursprünglichen Vertrags gewesen.
Ein solcher Konflikt lässt sich nicht allein durch einen Blick auf die Schlussrechnung lösen.
Zu prüfen sind insbesondere der ursprüngliche Vertrag, die Leistungsbeschreibung, spätere Änderungsanforderungen, Projektprotokolle, E-Mails, Ticketsysteme, Abnahmeregelungen und die tatsächliche technische Umsetzung.
Das Beispiel zeigt: IT-Prozesse werden häufig bereits während der Durchführung des Projekts vorbereitet – positiv wie negativ.
Technisches Verständnis als Grundlage rechtlicher Beratung
Bei komplexen IT-Sachverhalten kann die rechtliche Bewertung nur so gut sein wie das Verständnis des zugrunde liegenden technischen Vorgangs.
Wir können deshalb bei Bedarf auf IT-Fachleute mit praktischer Erfahrung unter anderem in den Bereichen Netzwerke, E-Mail-Systeme und Softwareentwicklung zurückgreifen.
Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn technische Leistungsbeschreibungen, Systemarchitekturen, Schnittstellen, Projektabläufe oder Fehlerbilder für die rechtliche Bewertung nachvollzogen werden müssen.
Die rechtliche Verantwortung und anwaltliche Beratung verbleiben selbstverständlich bei der Kanzlei.
Für wen wir im IT-Recht tätig sind
Unser Angebot richtet sich insbesondere an:
- Unternehmen, die IT-Leistungen einkaufen
- Softwareunternehmen und Softwareentwickler
- IT-Systemhäuser
- IT-Dienstleister
- SaaS- und Cloud-Anbieter
- Betreiber von Online-Shops und digitalen Plattformen
- Agenturen und Anbieter digitaler Dienstleistungen
- Unternehmen mit komplexen datenschutz- oder IT-sicherheitsrechtlichen Fragestellungen
Dabei betreuen wir sowohl Anbieter als auch Auftraggeber von IT-Leistungen.
Entscheidend ist, dass Interessenkollisionen ausgeschlossen sind.
Ihr Ansprechpartner im IT-Recht

Rechtsanwalt Karsten Rößner
Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten im Informationstechnologierecht.
Er hat den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht erfolgreich absolviert und verfügt als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter über besondere Erfahrung an der Schnittstelle von IT-Recht und Datenschutzrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf IT-Verträgen, Software- und Digitalprojekten sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei IT-rechtlichen Konflikten.
Mehr über Rechtsanwalt Karsten Rößner
IT-Recht aus Alsfeld – bundesweite Beratung und Vertretung
Der Standort einer Kanzlei spielt bei vielen IT-rechtlichen Mandaten nur eine untergeordnete Rolle.
Verträge, Projektunterlagen, technische Dokumentationen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten liegen regelmäßig digital vor. Besprechungen können deshalb vielfach per Telefon oder Videokonferenz durchgeführt werden.
Unsere Kanzlei befindet sich in Alsfeld in Mittelhessen und damit zentral in Deutschland.
Bei geeigneten Mandaten beraten und vertreten wir Unternehmen bundesweit. Persönliche Besprechungen sind selbstverständlich ebenfalls möglich.
Wann sollten Sie bei einem IT-Konflikt anwaltlichen Rat einholen?
Möglichst nicht erst dann, wenn die Klage bereits zugestellt wurde.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- ein IT-Projekt erheblich vom vereinbarten Zeitplan abweicht,
- der Leistungsumfang zwischen den Vertragsparteien streitig wird,
- die Abnahme verweigert wird,
- erhebliche Rechnungen offenbleiben,
- Mängel behauptet werden,
- eine Vertragskündigung erwogen wird,
- Schadensersatzforderungen angekündigt werden,
- wichtige Daten oder Beweismittel gesichert werden müssen,
- ein Datenschutz- oder Sicherheitsvorfall eingetreten ist oder
- sich eine gerichtliche Auseinandersetzung abzeichnet.
Je früher die rechtliche und technische Ausgangslage geklärt wird, desto größer ist regelmäßig der Handlungsspielraum.
Häufige Fragen zum IT-Recht
Beraten Sie nur IT-Unternehmen?
Nein. Wir beraten sowohl Anbieter von IT-Leistungen als auch Unternehmen, die Software, Cloud-Dienste oder andere IT-Leistungen einkaufen und einsetzen.
Übernehmen Sie auch bereits eskalierte IT-Projekte?
Ja. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Konflikten aus IT- und Softwareprojekten sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung beziehungsweise Abwehr daraus resultierender Ansprüche.
Können Sie Unternehmen außerhalb Hessens vertreten?
Ja. IT-rechtliche Mandate können in vielen Fällen weitgehend digital bearbeitet werden. Wir übernehmen daher bei geeigneten Sachverhalten auch bundesweite Mandate.
Beraten Sie auch im Datenschutzrecht?
Ja. Datenschutzrecht bildet eine wichtige Schnittstelle zum IT-Recht. Dies gilt insbesondere bei IT-Verträgen, Cloud- und SaaS-Lösungen, Datenschutzverletzungen und IT-Sicherheitsvorfällen.
Ist bei einem Softwarestreit technisches Fachwissen erforderlich?
Häufig ja. Die juristische Bewertung hängt oftmals davon ab, was technisch vereinbart, umgesetzt oder fehlerhaft ausgeführt wurde. Bei Bedarf können technische Fachleute in die Sachverhaltsaufklärung einbezogen werden.
IT-rechtliches Problem? Frühzeitig die richtige Strategie entwickeln
Bei IT-rechtlichen Konflikten können frühe Entscheidungen erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben. Das gilt insbesondere bei gescheiterten Softwareprojekten, offenen Vergütungsforderungen, Softwaremängeln, Vertragskündigungen, Cybervorfällen oder drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Je früher Verträge, Projektdokumentation, technische Abläufe, mögliche Ansprüche und die Beweislage gemeinsam betrachtet werden, desto größer ist regelmäßig der rechtliche und wirtschaftliche Handlungsspielraum.
Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei komplexen Fragen und Streitigkeiten im Informationstechnologierecht – außergerichtlich und gerichtlich sowie bei geeigneten Mandaten bundesweit.
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Kontakt und Anfahrt zur Kanzlei →
