Ein IT-Projekt läuft seit Monaten aus dem Ruder, vereinbarte Termine werden nicht eingehalten, wesentliche Funktionen fehlen oder das Vertrauen zwischen Auftraggeber und IT-Dienstleister ist nachhaltig gestört. Irgendwann stellt sich die Frage, ob eine Fortsetzung noch sinnvoll ist – oder ob das Projekt beendet werden sollte.
Eine Kündigung ist jedoch mehr als das Ende der Zusammenarbeit. Sie kann erhebliche Auswirkungen auf Vergütung, Schadensersatz, Nutzungsrechte, Quellcode, Daten, Dokumentation und die weitere technische Nutzung des bisherigen Projektstands haben.
Die Kanzlei Rößner & Merle berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei der Kündigung und Beendigung von IT-Projekten – von der rechtlichen Vorbereitung einer Vertragsbeendigung bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung über deren Folgen.
Bei geeigneten Mandaten übernehmen wir die Vertretung von Alsfeld aus bundesweit.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtliche Prüfung vor Kündigung eines IT-Projekts
- Beratung von Auftraggebern und IT-Dienstleistern
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Prüfung erforderlicher Fristsetzungen und Abmahnungen
- Vergütung nach Projektabbruch
- Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen
- Schadensersatz und Mehrkosten
- Nutzungsrechte am bisherigen Entwicklungsstand
- Herausgabe von Quellcode und Dokumentationen
- Datenherausgabe und Datenmigration
- Übergabe an einen neuen IT-Dienstleister
- Beweissicherung vor Veränderungen des Systems
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Wann sollte ein IT-Projekt beendet werden?
Nicht jede Verzögerung und nicht jeder Softwarefehler rechtfertigt die Beendigung eines Projekts.
Gerade bei komplexen IT-Projekten gehören Änderungen, technische Schwierigkeiten und Nachbesserungen häufig zum Projektverlauf.
Problematisch wird die Situation insbesondere dann, wenn beispielsweise:
- wesentliche Projektziele dauerhaft nicht erreicht werden,
- vereinbarte Termine erheblich überschritten sind,
- zentrale Funktionen fehlen,
- erhebliche Mängel trotz Nachbesserung fortbestehen,
- eine Partei ihre Mitwirkung verweigert,
- die Projektkosten erheblich aus dem Ruder laufen,
- über den Leistungsumfang dauerhaft gestritten wird oder
- eine tragfähige Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint.
Ob daraus ein Recht zur Vertragsbeendigung folgt, ist eine andere Frage.
Deshalb sollten wirtschaftliche Entscheidung und rechtliche Kündigungsmöglichkeit getrennt geprüft werden.
Erst den Vertrag prüfen – dann kündigen
Eine Kündigung sollte bei einem wirtschaftlich bedeutenden IT-Projekt möglichst nicht spontan ausgesprochen werden.
Zunächst muss geklärt werden, welche Vertragsbeziehung überhaupt besteht.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Vertragsart
- Leistungsbeschreibung
- Vertragslaufzeit
- Kündigungsregelungen
- vereinbarte Projektphasen
- Abnahmebestimmungen
- Regelungen für Pflichtverletzungen
- Eskalationsverfahren
- Vergütungsregelungen
- Nutzungsrechte
- Herausgabe- und Exit-Regelungen
- Haftungsbestimmungen
Gerade umfangreiche IT-Verträge enthalten häufig eigene Regelungen für eine vorzeitige Vertragsbeendigung.
Diese müssen mit den gesetzlichen Kündigungs- und Beendigungsrechten abgeglichen werden.
Ordentliche oder außerordentliche Kündigung?
Nicht jede Kündigung beruht auf demselben rechtlichen Mechanismus.
Je nach Vertragsgestaltung und Vertragstyp kann beispielsweise eine ordentliche Kündigung vorgesehen sein oder eine Beendigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen.
Die Unterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Folgen haben.
Vor Ausspruch einer Kündigung sollte deshalb geklärt werden:
Auf welche rechtliche Grundlage soll die Vertragsbeendigung gestützt werden?
Eine Kündigung mit unklarer oder ungeeigneter rechtlicher Grundlage kann später zu erheblichen Vergütungs- oder Schadensersatzstreitigkeiten führen.
Kündigung aus wichtigem Grund
Bei schwerwiegenden Vertragsstörungen kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab.
Nicht jede Pflichtverletzung genügt.
Zu berücksichtigen können insbesondere sein:
- Art und Schwere der Vertragsverletzung,
- Auswirkungen auf das Gesamtprojekt,
- bisheriger Projektverlauf,
- Verantwortungsbeiträge beider Seiten,
- Möglichkeiten der Nachbesserung und
- Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit.
In vielen Konstellationen ist außerdem zu prüfen, ob vor einer Kündigung zunächst eine Frist zur Abhilfe gesetzt oder eine Abmahnung ausgesprochen werden muss.
Fristsetzung vor Vertragsbeendigung
Gerade dieser Punkt ist praktisch besonders wichtig.
Ein Auftraggeber ist möglicherweise überzeugt, dass der IT-Dienstleister seine Pflichten erheblich verletzt hat, und möchte den Vertrag sofort beenden.
Rechtlich kann jedoch eine vorherige Fristsetzung erforderlich sein.
Umgekehrt kann es Konstellationen geben, in denen eine weitere Fristsetzung entbehrlich ist.
Welche Schritte erforderlich sind, hängt von Vertragsart, Pflichtverletzung und gewünschter Rechtsfolge ab.
Deshalb sollte die Eskalationsstrategie vor der Kündigung feststehen.
Was geschieht mit der Vergütung nach einer Kündigung?
Mit der Vertragsbeendigung ist die Vergütungsfrage häufig keineswegs erledigt.
Vielmehr beginnt darüber nicht selten der eigentliche Rechtsstreit.
Zu klären kann sein:
- Welche Leistungen wurden bis zur Kündigung erbracht?
- Welche Leistungen sind verwertbar?
- Welche Vergütung ist bereits fällig?
- Welche Abschlagszahlungen wurden geleistet?
- Bestehen noch offene Forderungen?
- Welche Auswirkungen hat der Kündigungsgrund auf die Vergütung?
- Sind Zahlungen zurückzuerstatten?
- Bestehen Gegenansprüche?
Die wirtschaftlichen Folgen können sich erheblich danach unterscheiden, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage das Projekt beendet wurde.
Der Auftraggeber kündigt – welche Rechte hat der IT-Dienstleister?
Wird ein größerer IT-Auftrag beendet, kann dies für den Softwareanbieter oder IT-Dienstleister erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Mitarbeiterkapazitäten wurden eingeplant, Entwicklungsleistungen bereits erbracht und möglicherweise externe Leistungen eingekauft.
Dann sollte insbesondere geprüft werden:
- Ist die Kündigung wirksam?
- Auf welche Rechtsgrundlage wird sie gestützt?
- Welche Vergütungsansprüche bleiben bestehen?
- Welche bereits erbrachten Leistungen sind abzurechnen?
- Werden behauptete Mängel zu Recht geltend gemacht?
- Bestehen Schadensersatzansprüche?
- Welche Leistungen und Daten müssen herausgegeben werden?
Eine Kündigung durch den Auftraggeber bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche noch offenen Vergütungsansprüche entfallen.
Der Auftragnehmer kündigt das IT-Projekt
Auch IT-Dienstleister können sich in einer Situation befinden, in der eine Fortsetzung des Projekts problematisch wird.
Denkbar sind beispielsweise erhebliche Zahlungsrückstände oder dauerhaft fehlende Mitwirkung des Auftraggebers.
Auch hier sollte eine Vertragsbeendigung sorgfältig vorbereitet werden.
Insbesondere muss geprüft werden, welche Pflichten vor Ausspruch einer Kündigung bestehen und welche Folgen die Einstellung der Leistungen für den Auftraggeber haben kann.
Bei geschäftskritischen IT-Systemen kann eine unvorbereitete Leistungseinstellung erhebliche rechtliche Risiken auslösen.
Rückforderung bereits gezahlter Vergütung
Ist ein IT-Projekt gescheitert, möchten Auftraggeber häufig bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Entscheidend kann unter anderem sein:
- Welche Leistungen wurden erbracht?
- Sind diese Leistungen für den Auftraggeber nutzbar?
- Welche Vertragsart liegt vor?
- Auf welcher Grundlage wurde der Vertrag beendet?
- Welche Mängel bestehen?
- Welche Nutzungsrechte verbleiben beim Auftraggeber?
- Bestehen Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche?
Eine gescheiterte Zusammenarbeit bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche bereits geleisteten Zahlungen zurückverlangt werden können.
Schadensersatz nach einem gescheiterten IT-Projekt
Die vorzeitige Beendigung eines IT-Projekts kann erhebliche Folgekosten verursachen.
Ein Auftraggeber muss beispielsweise einen neuen Dienstleister beauftragen, bereits entwickelte Software überarbeiten lassen oder die Einführung eines Systems vollständig neu beginnen.
Mögliche Schadenspositionen können – abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen – beispielsweise sein:
- Mehrkosten eines Ersatzdienstleisters
- zusätzliche Entwicklungskosten
- Migrationskosten
- Verzögerungsschäden
- Kosten für technische Aufarbeitung
- weitere konkrete Vermögensschäden
Auf der anderen Seite können auch IT-Dienstleister Schäden geltend machen, wenn eine Vertragsbeendigung unberechtigt erfolgt.
Bei hohen Forderungen müssen Pflichtverletzung, Kausalität und Schadenshöhe sorgfältig aufgearbeitet werden.
Wem gehört der bisher entwickelte Quellcode?
Nach dem Scheitern eines Softwareprojekts stellt sich häufig die praktisch entscheidende Frage:
Kann ein anderer Entwickler mit dem bisherigen Projektstand weiterarbeiten?
Dafür muss geklärt werden, welche Nutzungsrechte der Auftraggeber an der bereits entwickelten Software besitzt.
Relevant können beispielsweise sein:
- vertragliche Nutzungsrechtsregelungen,
- Umfang der Rechteübertragung,
- Zeitpunkt des Rechteübergangs,
- Zusammenhang zwischen Rechteübertragung und Vergütung,
- Rechte an Standardkomponenten,
- Rechte Dritter und
- Open-Source-Komponenten.
Der Auftraggeber sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass ihm aufgrund geleisteter Zahlungen sämtliche Rechte am Quellcode zustehen.
Umgekehrt kann auch der Softwareanbieter nicht ohne Prüfung davon ausgehen, dass er nach Vertragsbeendigung jede weitere Nutzung untersagen kann.
Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes?
Auch die Frage nach der tatsächlichen Herausgabe des Quellcodes muss vom Umfang der Nutzungsrechte unterschieden werden.
Ob der Auftraggeber Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes hat, hängt insbesondere von der Vertragsgestaltung und dem Zweck der vereinbarten Leistung ab.
Bei individuell entwickelter geschäftskritischer Software kann die Frage besonders bedeutsam werden, wenn ein neuer Dienstleister das Projekt fortführen soll.
Deshalb sollten Nutzungsrecht und tatsächlicher Zugang zum Quellcode getrennt geprüft werden.
Dokumentation, Zugangsdaten und technische Unterlagen
Für die Fortführung eines Projekts reichen Quellcode und Daten allein häufig nicht aus.
Der neue Dienstleister benötigt möglicherweise zusätzlich:
- technische Dokumentationen,
- Datenbankstrukturen,
- Schnittstellenbeschreibungen,
- Konfigurationsinformationen,
- Zugangsdaten,
- Entwicklungsumgebungen,
- Deploymentinformationen,
- Versionshistorien und
- weitere Projektunterlagen.
Ob und in welchem Umfang diese herauszugeben sind, hängt von Vertrag und konkretem Projekt ab.
Gerade deshalb sollten Exit- und Übergaberegelungen möglichst bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden.
Datenherausgabe nach Vertragsende
Bei SaaS- und Cloud-Projekten kann die Datenherausgabe wichtiger sein als der Quellcode.
Ein Unternehmen muss nach Vertragsende möglicherweise seine Geschäfts- oder Kundendaten auf ein anderes System übertragen.
Zu klären ist dann beispielsweise:
- In welchem Format werden Daten bereitgestellt?
- Welche Exportmöglichkeiten bestehen?
- Wie lange ist ein Zugriff nach Vertragsende möglich?
- Welche Unterstützung schuldet der bisherige Anbieter?
- Welche Kosten entstehen?
- Wann dürfen oder müssen Daten gelöscht werden?
Bei geschäftskritischen Systemen sollte die Datenmigration deshalb Bestandteil der Beendigungsstrategie sein.
Übergabe an einen neuen IT-Dienstleister
Soll ein anderes Unternehmen das Projekt übernehmen, entsteht häufig eine sensible Übergangsphase.
Der bisherige Dienstleister soll Informationen herausgeben, während gleichzeitig möglicherweise erhebliche Zahlungs- oder Schadensersatzforderungen zwischen den Parteien bestehen.
Hier muss geklärt werden, welche Mitwirkungspflichten bestehen und welche Rechte nicht von streitigen Gegenforderungen abhängig gemacht werden dürfen.
Gleichzeitig sollte der neue Dienstleister möglichst genau dokumentieren, welchen technischen Zustand er übernommen hat.
Das kann für einen späteren Rechtsstreit von erheblicher Bedeutung sein.
Beweise sichern, bevor ein neuer Dienstleister eingreift
Nach einem gescheiterten IT-Projekt besteht häufig erheblicher Zeitdruck.
Das Unternehmen benötigt ein funktionierendes System und möchte den neuen Dienstleister sofort mit der Fehlerbeseitigung beauftragen.
Dadurch kann jedoch der technische Zustand verändert werden, der später in einem Gerichtsverfahren bewiesen werden muss.
Vor umfangreichen Änderungen sollte deshalb geprüft werden, welche Beweise gesichert werden müssen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Quellcode und Versionsstände
- Datenbankstände
- Serverkonfigurationen
- Logdateien
- Screenshots
- Fehlerprotokolle
- Tickets
- Testberichte
- Projektkommunikation
- Dokumentationen
Bei wirtschaftlich bedeutenden Streitigkeiten kann auch ein selbständiges Beweisverfahren in Betracht kommen.
Einstweiliger Rechtsschutz bei Daten, Zugängen und Quellcode
Nach einer eskalierten Vertragsbeendigung können Situationen entstehen, in denen ein Unternehmen nicht mehrere Monate auf eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren warten kann.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Zugriff auf geschäftskritische Daten oder Systeme betroffen ist.
Dann kann zu prüfen sein, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt.
Ob dessen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, hängt vom konkreten Anspruch und der Dringlichkeit ab.
Gerade bei einem drohenden Stillstand wichtiger Geschäftsprozesse sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Maßnahmen kurzfristig erforderlich und rechtlich durchsetzbar sind.
Typischer Irrtum: „Wir kündigen jetzt und klären den Rest später“
Genau dieses Vorgehen kann bei größeren IT-Projekten erhebliche Probleme verursachen.
Mit der Kündigung können rechtliche und tatsächliche Weichen gestellt werden, die später nur schwer korrigierbar sind.
Vor der Vertragsbeendigung sollte deshalb möglichst geklärt sein:
- auf welcher Grundlage gekündigt wird,
- welche Voraussetzungen noch geschaffen werden müssen,
- welche Vergütungsfolgen entstehen,
- welche Ansprüche geltend gemacht werden sollen,
- welche Daten und Unterlagen benötigt werden,
- welche Nutzungsrechte bestehen und
- welche Beweise vor Veränderungen gesichert werden müssen.
Die Beendigungsstrategie sollte deshalb möglichst vor der Kündigung entwickelt werden – nicht erst danach.
Praxisbeispiel: Ein gescheitertes Softwareprojekt soll von einem neuen Anbieter übernommen werden
Ein Unternehmen hat bereits einen erheblichen sechsstelligen Betrag in die Entwicklung einer individuellen Unternehmenssoftware investiert.
Der geplante Fertigstellungstermin ist seit Monaten überschritten. Wesentliche Funktionen fehlen und zwischen Auftraggeber und Softwareanbieter besteht Streit darüber, welche Leistungen überhaupt vereinbart waren.
Das Unternehmen möchte kündigen und einen neuen Entwickler mit der Fertigstellung beauftragen.
Vor Ausspruch der Kündigung müssen nun unter anderem die Kündigungsvoraussetzungen, bisherige Zahlungen, behauptete Mängel und mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden.
Gleichzeitig muss geklärt werden, welche Nutzungsrechte am bisherigen Entwicklungsstand bestehen, ob der Quellcode herauszugeben ist und welche Daten und Dokumentationen für die Fortführung benötigt werden.
Bevor der neue Entwickler Änderungen vornimmt, muss außerdem entschieden werden, wie der bisherige technische Zustand beweissicher dokumentiert werden kann.
Das Beispiel zeigt, weshalb die Kündigung eines größeren IT-Projekts nicht isoliert betrachtet werden sollte.
Wann sollten Sie anwaltlichen Rat einholen?
Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- ein IT-Projekt endgültig beendet werden soll,
- eine Kündigung aus wichtigem Grund erwogen wird,
- erhebliche Projektverzögerungen bestehen,
- wesentliche Softwarefunktionen fehlen,
- bereits hohe Zahlungen geleistet wurden,
- der Vertragspartner eine Kündigung ausgesprochen hat,
- hohe Vergütungs- oder Schadensersatzforderungen drohen,
- ein neuer IT-Dienstleister das Projekt übernehmen soll,
- Quellcode, Daten oder Dokumentationen benötigt werden,
- Beweise vor technischen Veränderungen gesichert werden müssen oder
- ein gerichtliches Verfahren wahrscheinlich wird.
Je höher die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts ist, desto wichtiger ist es, die Folgen der Vertragsbeendigung vorab zu strukturieren.
Ihr Ansprechpartner bei Kündigung und Beendigung von IT-Projekten

Rechtsanwalt Karsten Rößner
Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei der Kündigung und Beendigung von Software- und IT-Projekten sowie bei den daraus entstehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgefragen.
Er hat den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht erfolgreich absolviert und verfügt als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter über besondere Erfahrung an der Schnittstelle von IT-Recht, Datenschutz und technischen Unternehmensprozessen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungsvoraussetzungen, Vergütungsfolgen, Schadensersatz, Nutzungsrechten, Quellcode- und Datenherausgabe, Projektübergabe sowie der Beweissicherung vor dem Wechsel zu einem neuen IT-Dienstleister.
Mehr über Rechtsanwalt Karsten Rößner →
Häufige Fragen zur Kündigung von IT-Projekten
Kann ich ein gescheitertes Softwareprojekt sofort kündigen?
Nicht zwingend. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine sofortige Vertragsbeendigung möglich ist, hängt insbesondere von Vertragsart, Kündigungsregelungen, Pflichtverletzungen und möglichen vorherigen Fristsetzungen ab.
Muss ich vor einer Kündigung eine Frist setzen?
Das hängt vom konkreten Kündigungs- oder Beendigungsgrund ab. In vielen Fällen können vorherige Abhilfe- oder Fristsetzungsschritte erforderlich sein. Es gibt jedoch auch Konstellationen, in denen diese entbehrlich sein können.
Was passiert mit bereits gezahlten Beträgen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die bereits erbrachten Leistungen, die Rechtsgrundlage der Vertragsbeendigung und mögliche Gegenansprüche.
Muss der Softwareanbieter den Quellcode herausgeben?
Nicht automatisch. Entscheidend sind insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen, die Art der Softwareentwicklung und die eingeräumten Nutzungsrechte.
Kann ein neuer IT-Dienstleister das Projekt sofort übernehmen?
Technisch möglicherweise. Besteht jedoch bereits ein erheblicher Rechtsstreit über den bisherigen Projektzustand, sollte zuvor geprüft werden, welche Beweise gesichert werden müssen.
Vertreten Sie sowohl Auftraggeber als auch IT-Dienstleister?
Ja. Wir beraten und vertreten beide Seiten eines IT-Projekts, sofern im konkreten Mandat keine Interessenkollision besteht.
Übernehmen Sie solche Streitigkeiten bundesweit?
Ja. Bei geeigneten IT-rechtlichen Mandaten beraten und vertreten wir Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister von Alsfeld aus bundesweit.
IT-Projekt kündigen? Vertragsbeendigung rechtlich vorbereiten
Die Beendigung eines IT-Projekts betrifft regelmäßig wesentlich mehr als die Frage, ob eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
Vor einer Vertragsbeendigung sollten deshalb Kündigungsvoraussetzungen, Vergütungsfolgen, Schadensersatz, Nutzungsrechte, Quellcode, Datenherausgabe, Projektübergabe und Beweissicherung möglichst gemeinsam geprüft werden.
Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei der Kündigung und Beendigung von IT-Projekten sowie den daraus entstehenden rechtlichen Auseinandersetzungen – außergerichtlich und gerichtlich sowie bei geeigneten Mandaten bundesweit.
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Kontakt und Anfahrt zur Kanzlei →
