Bei einem IT-Rechtsstreit entscheidet nicht allein, wer materiell-rechtlich im Recht ist. Gerade bei Softwareprojekten, Systemausfällen, Cybervorfällen oder komplexen IT-Dienstleistungen kommt es entscheidend darauf an, technische Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen und die erforderlichen Beweise rechtzeitig zu sichern.
Quellcode wird verändert, Systeme werden aktualisiert, Logdateien überschrieben und ein neuer IT-Dienstleister beginnt mit der Fehlerbeseitigung. Was heute technisch noch nachvollziehbar ist, kann wenige Wochen später nicht mehr zuverlässig rekonstruiert werden.
Die Kanzlei Rößner & Merle berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei IT-rechtlichen Gerichtsverfahren und der Vorbereitung komplexer IT-Prozesse. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Beweissicherung und der verständlichen Aufbereitung technischer Sachverhalte für das gerichtliche Verfahren.
Bei geeigneten Mandaten übernehmen wir die Vertretung von Alsfeld aus bundesweit.
Das Wichtigste in Kürze
- Anwaltliche Vertretung in gerichtlichen IT-Streitigkeiten
- Prozessvorbereitung bei komplexen technischen Sachverhalten
- Prüfung geeigneter Beweissicherungsmaßnahmen vor geplanten Veränderungen von Software und IT-Systemen
- Selbständiges Beweisverfahren
- Einstweiliger Rechtsschutz bei dringenden IT-Konflikten
- Aufbereitung von Quellcode, Logdateien und Projektdokumentationen
- Streit über Softwaremängel und Projektleistungen
- Vergütungs- und Schadensersatzprozesse
- Auseinandersetzungen über Daten, Zugänge und Quellcode
- Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen
- Vorbereitung des Sachverständigenbeweises
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Bei geeigneten Mandaten bundesweite gerichtliche Vertretung
Warum IT-Prozesse besondere Anforderungen stellen
In vielen Zivilprozessen lässt sich der entscheidende Sachverhalt anhand von Verträgen, Schriftverkehr und Zeugenaussagen darstellen.
Bei einem IT-Prozess reicht dies häufig nicht aus.
Das Gericht muss möglicherweise verstehen, warum eine Software bestimmte Anforderungen nicht erfüllt, weshalb ein System ausgefallen ist, welche Partei für eine bestimmte technische Leistung verantwortlich war oder wodurch ein wirtschaftlicher Schaden verursacht wurde.
Damit treffen zwei unterschiedliche Ebenen aufeinander:
technische Realität und juristische Beweisführung.
Ein erfolgreicher IT-Prozess erfordert deshalb, den technischen Sachverhalt so aufzubereiten, dass daraus konkrete rechtlich relevante Tatsachen und Beweisfragen entstehen.
Welche IT-Streitigkeiten können vor Gericht landen?
Gerichtliche Auseinandersetzungen können aus nahezu allen Bereichen des IT-Rechts entstehen.
Typische Beispiele sind:
- gescheiterte Softwareprojekte
- Streit über Softwaremängel
- verweigerte Abnahme
- offene Vergütungsforderungen
- streitige Change Requests und Zusatzleistungen
- Schadensersatz nach IT-Ausfällen
- Haftung von IT-Dienstleistern
- Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle
- Streit über Quellcode und Nutzungsrechte
- Datenherausgabe
- Account- und Plattformsperrungen
- Domainstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus SaaS- und Cloud-Verträgen
Je komplexer der technische Hintergrund ist, desto wichtiger wird eine strukturierte Vorbereitung des Verfahrens.
Beweise sichern, bevor sie verloren gehen
Ein besonderes Problem bei IT-Streitigkeiten besteht darin, dass der relevante technische Zustand häufig nicht dauerhaft bestehen bleibt.
Software wird weiterentwickelt. Systeme werden neu installiert. Konfigurationen werden verändert. Sicherheitsupdates werden eingespielt. Logdateien werden automatisch gelöscht oder überschrieben.
Ein neuer IT-Dienstleister kann innerhalb weniger Tage erhebliche Veränderungen an einem System vornehmen.
Deshalb sollte bei einem drohenden Rechtsstreit frühzeitig geprüft werden:
Welche Tatsachen müssen später bewiesen werden – und welche Beweismittel existieren dafür heute noch?
Welche digitalen Beweismittel können wichtig sein?
Abhängig vom konkreten Rechtsstreit können beispielsweise relevant sein:
- Quellcode
- Versionsstände
- Commit-Historien
- Datenbankstände
- Logdateien
- Serverprotokolle
- Systemkonfigurationen
- Screenshots
- Videoaufzeichnungen
- Fehlermeldungen
- Ticketsysteme
- Testprotokolle
- Abnahmeprotokolle
- E-Mails
- Chat- und Projektkommunikation
- Leistungs- und Tätigkeitsnachweise
- technische Dokumentationen
- Backup-Stände
Nicht jedes technisch verfügbare Datum ist automatisch prozessentscheidend.
Ziel einer sinnvollen Beweissicherung ist deshalb nicht, wahllos möglichst große Datenmengen zu speichern, sondern die für die rechtlichen Streitfragen relevanten Informationen nachvollziehbar zu erhalten.
Die Software funktioniert nicht – reicht das vor Gericht?
In aller Regel nicht.
Die Aussage, eine Software „funktioniere nicht“, beschreibt zunächst lediglich die Bewertung einer Partei.
Für einen Rechtsstreit muss wesentlich genauer herausgearbeitet werden:
Was war vertraglich geschuldet?
Wie verhält sich die Software tatsächlich?
Worin besteht die konkrete Abweichung?
Welche Folgen entstehen daraus?
Aus einer allgemeinen Fehlerbehauptung muss deshalb ein möglichst konkret beschreibbarer und gegebenenfalls reproduzierbarer Sachverhalt werden.
Gerade bei umfangreichen Fehlerlisten ist es häufig sinnvoll, die einzelnen Beanstandungen zu strukturieren und nach ihrer rechtlichen und technischen Bedeutung zu ordnen.
Vertrag und Technik müssen zusammengeführt werden
Eine technische Abweichung ist nicht automatisch ein rechtlicher Mangel.
Deshalb genügt es nicht, allein den tatsächlichen Zustand eines Systems festzustellen.
Dieser muss mit dem vertraglich geschuldeten Zustand verglichen werden.
Relevant können dafür insbesondere sein:
- Hauptvertrag
- Angebote
- Leistungsbeschreibungen
- Lasten- und Pflichtenhefte
- technische Spezifikationen
- Change Requests
- Projektprotokolle
- Tickets
- E-Mail-Korrespondenz
- Abnahmekriterien
Erst aus der Verbindung von Vertragsinhalt und technischem Istzustand lässt sich eine rechtlich belastbare Behauptung entwickeln.
Wer muss was beweisen?
Eine der zentralen Fragen jedes Rechtsstreits lautet:
Welche Partei muss welche Tatsache darlegen und beweisen?
Die Antwort hängt vom jeweiligen Anspruch, dem Verfahrensstand und den konkreten Umständen ab.
Gerade bei IT-Projekten kann die Beweislast erhebliche praktische Auswirkungen haben.
Deshalb sollte nicht erst während des Prozesses überlegt werden, welche Unterlagen möglicherweise benötigt werden.
Bereits vor Klageerhebung oder Klageerwiderung sollte möglichst klar sein:
- Welche Tatsachen sind entscheidend?
- Welche Tatsachen sind zwischen den Parteien streitig?
- Wer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast?
- Welche Beweismittel stehen zur Verfügung?
- Welche technischen Fragen können nur durch Sachverständige beantwortet werden?
Sachverständigenbeweis im IT-Prozess
Sachverständigenbeweis im IT-Prozess
Ob ein gerichtlicher Sachverständiger erforderlich ist, hängt davon ab, ob das Gericht die konkrete technische Frage aus eigener Sachkunde beurteilen kann.
Bei komplexen IT-Sachverhalten wird jedoch häufig Sachverständigenbeweis in Betracht kommen.
Dies kann beispielsweise die Frage betreffen, ob:
- eine Software bestimmte vereinbarte Funktionen erfüllt,
- ein Fehler reproduzierbar ist,
- ein System bestimmte technische Anforderungen einhält,
- eine Sicherheitsmaßnahme einem vereinbarten technischen Standard entsprach oder
- eine bestimmte technische Ursache für einen Schaden festgestellt werden kann.
Der Sachverständige beantwortet dabei technische Fragen auf Grundlage der vom Gericht vorgegebenen Beweisthemen. Die rechtliche Bewertung – beispielsweise, ob eine Pflichtverletzung vorliegt oder welche Ansprüche daraus entstehen – bleibt Aufgabe des Gerichts.
Für die Prozessführung ist deshalb entscheidend, die technischen Streitfragen so konkret aufzubereiten, dass das Gericht erkennen kann, welche Tatsachen durch einen Sachverständigen geklärt werden sollen.
Privatgutachten und technische Berater
Bei besonders komplexen Sachverhalten kann es sinnvoll sein, bereits vor oder während eines gerichtlichen Verfahrens einen eigenen technischen Sachverständigen oder IT-Spezialisten einzubeziehen.
Dieser kann beispielsweise dabei helfen:
- den technischen Sachverhalt zu analysieren,
- Fehlerbilder zu strukturieren,
- relevante Daten zu identifizieren,
- ein gegnerisches Gutachten technisch zu überprüfen oder
- Fragen an einen gerichtlichen Sachverständigen vorzubereiten.
Ein Privatgutachten ersetzt allerdings nicht ohne Weiteres den gerichtlichen Sachverständigenbeweis. Ein von einer Partei eingeholtes Privatgutachten ist im Zivilprozess grundsätzlich Parteivortrag. Es kann die eigene technische Argumentation fachlich untermauern, ersetzt aber nicht ohne Weiteres einen vom Gericht erhobenen Sachverständigenbeweis.
Es kann jedoch für die technische Aufarbeitung und die qualifizierte Auseinandersetzung mit technischen Streitfragen von erheblicher Bedeutung sein.
Selbständiges Beweisverfahren bei IT-Streitigkeiten
Nicht immer sollte mit der Beweissicherung bis zu einem Hauptsacheprozess gewartet werden.
In geeigneten Fällen kann nach §§ 485 ff. ZPO ein selbständiges Beweisverfahren in Betracht kommen.
Es kann beispielsweise der gerichtlichen Feststellung des aktuellen Zustands eines Systems, der Ursache eines Sachmangels oder des Aufwands für dessen Beseitigung dienen. Auch wenn zu besorgen ist, dass ein Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird, kann eine frühzeitige gerichtliche Beweiserhebung von Bedeutung sein.
Ein typischer Fall:
Ein Unternehmen möchte ein gescheitertes Softwareprojekt durch einen neuen Dienstleister fertigstellen lassen. Der neue Dienstleister muss dafür umfangreiche Änderungen am bisherigen System vornehmen.
Gleichzeitig besteht Streit darüber, welche Mängel der bisherige Softwareanbieter verursacht hat.
Wird das System verändert, kann eine spätere Begutachtung des ursprünglichen Zustands erheblich erschwert werden.
Dann sollte geprüft werden, ob eine vorherige gerichtliche Beweissicherung sinnvoll und nach den gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist.
Das selbständige Beweisverfahren ersetzt jedoch keine Klage und dient nicht der allgemeinen Ausforschung eines Sachverhalts. Die Beweistatsachen müssen hinreichend konkret bezeichnet und die zu untersuchenden technischen Fragen entsprechend eingegrenzt werden.
Die Ergebnisse eines selbständigen Beweisverfahrens können zudem für einen späteren Hauptsacheprozess von erheblicher Bedeutung sein.
Einstweiliger Rechtsschutz bei IT-Konflikten
Manche IT-Streitigkeiten können nicht den Ausgang eines regulären Hauptsacheverfahrens abwarten.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- der Zugriff auf geschäftskritische Daten blockiert ist,
- ein geschäftlich wichtiger Account gesperrt wurde,
- eine Unternehmensdomain betroffen ist,
- der Zugriff auf wesentliche Systeme verhindert wird oder
- andere irreversible Nachteile drohen.
In solchen Situationen kann gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen.
Ob eine einstweilige Verfügung oder eine andere vorläufige Maßnahme möglich ist, hängt vom jeweiligen Anspruch und der erforderlichen Dringlichkeit ab.
Bei möglichen Eilverfahren ist der Zeitfaktor besonders wichtig. Unnötiges Zuwarten kann die prozessuale Position beeinträchtigen.
Wenn ein neuer IT-Dienstleister sofort anfangen muss
Nach dem Scheitern eines IT-Projekts besteht häufig ein praktischer Konflikt:
Das Unternehmen muss sein System schnell wieder funktionsfähig machen.
Gleichzeitig darf die Beweislage für einen möglichen Schadensersatzprozess nicht zerstört werden.
Eine vollständige technische Stilllegung nur zum Zweck der Beweissicherung ist wirtschaftlich häufig keine realistische Lösung.
Deshalb muss geprüft werden, wie der bestehende Zustand vor notwendigen Veränderungen ausreichend dokumentiert und gesichert werden kann.
Dabei kann die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt, Mandant und technischem Spezialisten besonders wichtig sein. Eine Beweissicherung setzt dabei nicht zwingend voraus, dass ein geschäftskritisches System vollständig stillgelegt wird. Je nach Sachverhalt können beispielsweise forensische Kopien, dokumentierte Exporte, die Sicherung relevanter Logdaten, Hashwerte oder eine nachvollziehbare Dokumentation der geplanten technischen Veränderungen in Betracht kommen.
Die technische Durchführung solcher Maßnahmen gehört in die Hände geeigneter IT-Fachleute oder IT-Forensiker. Die anwaltliche Aufgabe besteht insbesondere darin, die Beweissicherung an den rechtlich erheblichen Streitfragen auszurichten.
Screenshots allein reichen nicht immer aus
Screenshots können wertvolle Beweismittel sein.
Bei komplexen technischen Streitfragen dokumentieren sie jedoch häufig nur die sichtbare Oberfläche.
Ein Fehler kann seine Ursache beispielsweise in:
- Quellcode,
- Datenbank,
- Schnittstellen,
- Serverkonfiguration,
- Berechtigungen oder
- externen Systemen
haben.
Welche Form der Dokumentation erforderlich ist, hängt deshalb davon ab, welche konkrete Tatsache später bewiesen werden soll.
Projektkommunikation als Beweismittel
Nicht nur technische Daten sind für einen IT-Prozess wichtig.
Oft entscheidet die Kommunikation während des Projekts darüber, welche Leistungen vereinbart, welche Änderungen verlangt und welche Probleme angezeigt wurden.
Von besonderer Bedeutung können sein:
- E-Mails
- Besprechungsprotokolle
- Tickets
- Chatnachrichten
- Change Requests
- Statusberichte
- Fehlerlisten
- Abnahmeprotokolle
Aus diesen Unterlagen lässt sich möglicherweise rekonstruieren, wie sich der Leistungsumfang während des Projekts entwickelt hat und welche Partei zu welchem Zeitpunkt welche Position vertreten hat.
Beweissicherung bei Cyberangriffen und IT-Sicherheitsvorfällen
Bei Cybervorfällen besteht häufig besonders großer Zeitdruck.
Systeme müssen isoliert, bereinigt und wiederhergestellt werden.
Gerade dadurch können jedoch Informationen über den ursprünglichen Angriff verloren gehen.
Wenn Haftungs- oder Schadensersatzansprüche gegen einen IT-Dienstleister oder andere Beteiligte denkbar sind, sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche technischen Erkenntnisse dokumentiert werden müssen.
Dabei können insbesondere forensische Berichte, Logdateien, Systemstände und die Kommunikation mit beteiligten Dienstleistern relevant werden.
Die technische Incident Response bleibt Aufgabe der hierfür eingesetzten IT-Sicherheitsfachleute. Die anwaltliche Aufgabe besteht darin, die rechtlich relevante Beweislage und mögliche Ansprüche im Blick zu behalten.
Schadenshöhe beweisen
Selbst wenn eine Pflichtverletzung feststeht, ist ein Schadensersatzprozess damit noch nicht gewonnen.
Auch der entstandene Schaden und dessen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung müssen rechtlich ausreichend dargelegt werden.
Bei IT-Streitigkeiten können beispielsweise geltend gemacht werden:
- Kosten eines Ersatzdienstleisters
- zusätzliche Entwicklungskosten
- Wiederherstellungskosten
- Betriebsunterbrechungsschäden
- zusätzliche Personalkosten
- entgangener Gewinn
- sonstige konkrete Vermögensschäden
Je größer die Forderung ist, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Dokumentation der einzelnen Schadenspositionen.
Vergleich oder Urteil?
Nicht jeder gut vorbereitete IT-Prozess muss mit einem Urteil enden.
Gerade bei komplexen technischen Streitigkeiten können erhebliche Prozesskosten, Sachverständigenkosten und lange Verfahrensdauern entstehen.
Eine belastbare Prozessvorbereitung verbessert deshalb nicht nur die Chancen in einem gerichtlichen Verfahren.
Sie schafft zugleich eine Grundlage für die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich in Betracht kommt.
Eine Vergleichsentscheidung sollte möglichst auf einer realistischen Einschätzung von Anspruch, Beweislage, Prozessrisiko und wirtschaftlichem Interesse beruhen.
Typischer Irrtum: „Der Sachverständige wird schon herausfinden, was schiefgelaufen ist“
Ein gerichtlicher Sachverständiger ist grundsätzlich nicht dafür da, den gesamten Projektverlauf eigenständig zu untersuchen und erst nach möglichen Anspruchsgrundlagen zu suchen.
Die Parteien müssen die für den Rechtsstreit relevanten Tatsachen grundsätzlich selbst vortragen.
Deshalb muss bereits vor der Begutachtung möglichst präzise herausgearbeitet werden, welche technische Behauptung bewiesen werden soll.
Je besser der technische Sachverhalt juristisch strukturiert ist, desto gezielter kann auch ein Sachverständigenbeweis geführt werden.
Praxisbeispiel: Sechsstelliger Schadensersatz nach gescheitertem Softwareprojekt
Ein Unternehmen hat erhebliche Beträge in die Entwicklung einer individuellen Software investiert.
Nach mehreren Terminverschiebungen wird das Projekt beendet. Der Auftraggeber behauptet zahlreiche schwerwiegende Mängel und möchte die Software durch einen neuen Dienstleister fertigstellen lassen.
Zusätzlich sollen Mehrkosten und weitere Schäden gegenüber dem bisherigen Anbieter geltend gemacht werden.
Der neue Entwickler müsste jedoch Quellcode, Datenbank und Systemkonfiguration erheblich verändern.
Vor Einleitung eines Schadensersatzprozesses muss deshalb geklärt werden:
Welche Leistungen waren vertraglich geschuldet? Welche Mängel bestanden zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung? Wie kann der aktuelle technische Zustand gesichert werden? Welche Änderungen darf der neue Anbieter vornehmen? Ist ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll? Welche Schäden können konkret nachgewiesen werden?
Hier entscheidet eine frühzeitige Verknüpfung von Vertragsanalyse, technischer Beweissicherung und Prozessstrategie maßgeblich über die spätere Rechtsposition.
Wann sollten Unternehmen anwaltlichen Rat einholen?
Eine frühzeitige prozessrechtliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- ein größerer IT-Rechtsstreit absehbar ist,
- eine Klage vorbereitet oder abgewehrt werden muss,
- Software oder Systeme kurzfristig verändert werden sollen,
- ein neuer IT-Dienstleister ein streitiges Projekt übernimmt,
- erhebliche Softwaremängel behauptet werden,
- hohe Vergütungs- oder Schadensersatzforderungen bestehen,
- technische Beweismittel verloren gehen könnten,
- ein selbständiges Beweisverfahren erwogen wird,
- gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein könnte oder
- ein Sachverständigengutachten zu erwarten ist.
Je komplexer der technische Sachverhalt und je höher das wirtschaftliche Interesse, desto wichtiger ist eine frühe Verzahnung von materiellem IT-Recht, Technik und Prozessrecht.
Ihr Ansprechpartner bei IT-Prozessen und Beweissicherung

Rechtsanwalt Karsten Rößner
Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei IT-rechtlichen Gerichtsverfahren und der Vorbereitung komplexer IT-Prozesse – insbesondere bei technisch anspruchsvollen Streitigkeiten und wirtschaftlich bedeutsamen Verfahren.
Er hat den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht erfolgreich absolviert und verfügt als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter über besondere Erfahrung an der Schnittstelle von IT-Recht, Datenschutz und technischen Unternehmensprozessen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Beweissicherung, der Aufbereitung technischer Sachverhalte für gerichtliche Verfahren, dem Sachverständigenbeweis, selbständigen Beweisverfahren und einstweiligem Rechtsschutz bei dringenden IT-Konflikten.
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Häufige Fragen zu IT-Prozessen und Beweissicherung
Übernehmen Sie gerichtliche Verfahren im IT-Recht?
Ja. Wir vertreten Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei geeigneten IT-rechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich.
Wann sollte mit der Beweissicherung begonnen werden?
Möglichst bevor der für den Rechtsstreit relevante technische Zustand verändert wird. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Reichen Screenshots als Beweis für Softwaremängel?
Das hängt davon ab, was bewiesen werden soll. Bei komplexen Softwarefehlern können zusätzlich beispielsweise Systemstände, Logdateien, Quellcode oder technische Untersuchungen erforderlich sein.
Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?
Dabei kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine gerichtliche Beweiserhebung bereits unabhängig von einem Hauptsacheprozess erfolgen. Bei IT-Streitigkeiten kann dies insbesondere interessant sein, wenn ein technischer Zustand später nicht mehr zuverlässig feststellbar wäre.
Arbeiten Sie mit IT-Sachverständigen zusammen?
Wenn die technische Komplexität des Falls dies erfordert, kann die Einbindung geeigneter technischer Fachleute sinnvoll sein. Rechtliche und technische Aufgaben müssen dabei klar voneinander getrennt werden.
Vertreten Sie IT-Prozesse bundesweit?
Ja. Bei geeigneten IT-rechtlichen Streitigkeiten übernehmen wir auch bundesweit die gerichtliche Vertretung.
IT-Rechtsstreit? Beweise sichern und Prozess frühzeitig vorbereiten
Bei komplexen IT-Streitigkeiten kann eine verspätete Beweissicherung dazu führen, dass entscheidende technische Tatsachen später nicht mehr zuverlässig festgestellt werden können.
Deshalb sollten Vertrag, technischer Sachverhalt, Beweismittel, mögliche Sachverständigenfragen und Prozessstrategie möglichst früh gemeinsam betrachtet werden.
Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Softwareanbieter und IT-Dienstleister bei komplexen IT-Rechtsstreitigkeiten, der Vorbereitung gerichtlicher Verfahren und der Sicherung digitaler Beweismittel – außergerichtlich und gerichtlich sowie bei geeigneten Mandaten bundesweit.
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