Scheidung in Alsfeld – Ablauf, Voraussetzungen und Kosten

Einleitung

Eine Scheidung ist für die Betroffenen häufig mehr als die formale Beendigung einer Ehe. Neben persönlichen Veränderungen müssen oftmals finanzielle Fragen, Unterhalt, gemeinsames Vermögen, eine Immobilie, die Altersvorsorge und die Situation gemeinsamer Kinder geklärt werden.

Rechtsanwältin Brigitte Merle, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, begleitet Sie in Alsfeld durch das Scheidungsverfahren und berät Sie zu den damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

Dabei prüfen wir zunächst, welche Punkte tatsächlich im Scheidungsverfahren geregelt werden müssen und welche Fragen bereits vorab einvernehmlich geklärt werden können.

Scheidung – das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ehe kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden.
  • Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Ehe gescheitert ist.
  • Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet.
  • Eine Trennung ist grundsätzlich auch innerhalb derselben Wohnung möglich.
  • Wer selbst den Scheidungsantrag stellt, benötigt einen Rechtsanwalt.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte für die bloße Zustimmung zum Scheidungsantrag grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt.
  • Im Scheidungsverfahren wird regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.
  • Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilie, Sorgerecht und Umgang werden nicht automatisch sämtlich durch die Scheidung geregelt.

Eine Ehe wird erst durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst; bei einem Jahr Trennung und übereinstimmendem Scheidungswillen greift die gesetzliche Vermutung des Scheiterns.

Rechtsanwältin Brigitte Merle – Fachanwältin für Familienrecht in Alsfeld

Ihre Ansprechpartnerin für Scheidung und Familienrecht
Rechtsanwältin Brigitte Merle
Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin

Langjährige Beratung und Vertretung bei Trennung, Scheidung und den damit verbundenen familienrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

 

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Nach deutschem Recht kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wer die Trennung verursacht hat oder wem ein „Verschulden“ am Scheitern der Ehe vorgeworfen werden kann.

Entscheidend ist vielmehr, ob die Ehe gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird.

In der Praxis spielt dabei die Dauer des Getrenntlebens eine wesentliche Rolle.

Scheidung nach einem Jahr Trennung

Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zu, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Dies ist der typische Fall einer einvernehmlichen Scheidung.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Scheidungsfolgen ungeklärt bleiben sollten. Gerade Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Immobilie oder gemeinsamen Kindern sollten möglichst frühzeitig besprochen werden.

Was passiert, wenn ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt?

Verweigert ein Ehegatte nach Ablauf des ersten Trennungsjahres seine Zustimmung, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Scheidung unmöglich ist.

Dann muss gegebenenfalls das Scheitern der Ehe festgestellt werden. Nach drei Jahren Getrenntleben wird gesetzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist – unabhängig davon, ob der andere Ehegatte die Scheidung möchte.

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Eine Scheidung vor Ablauf eines Trennungsjahres ist nur ausnahmsweise möglich.

Das Gesetz verlangt hierfür, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Für das Trennungsjahr ist nicht zwingend erforderlich, dass einer der Ehegatten aus der bisherigen Wohnung auszieht.

Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und wenigstens einer von ihnen diese erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass Getrenntleben auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich ist.

Gerade wenn die Ehegatten zunächst weiterhin unter einem Dach wohnen, kann es sinnvoll sein, den Beginn der Trennung und die tatsächliche Gestaltung des getrennten Lebens nachvollziehbar festzuhalten.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Das konkrete Verfahren hängt vom Einzelfall ab. Eine typische Scheidung lässt sich jedoch in mehrere Schritte gliedern.

1. Anwaltliche Beratung

Vor Einreichung des Scheidungsantrags klären wir zunächst insbesondere:

  • Seit wann leben die Ehegatten getrennt?
  • Soll die Scheidung einvernehmlich erfolgen?
  • Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder?
  • Bestehen Unterhaltsfragen?
  • Gibt es gemeinsames Vermögen oder eine Immobilie?
  • Sind Fragen des Zugewinnausgleichs zu klären?
  • Gibt es bereits Vereinbarungen zwischen den Ehegatten?
  • Müssen neben der Scheidung weitere familienrechtliche Ansprüche geregelt werden?

Gerade diese Bestandsaufnahme ist wichtig, weil die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung weit über das eigentliche Scheidungsverfahren hinausgehen können.

2. Einreichung des Scheidungsantrags

Die Scheidung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Familiengericht. Für den Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt, besteht grundsätzlich Anwaltszwang.

Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein danach, welcher Anwalt beauftragt wird oder wo die Ehe geschlossen wurde. Das Gesetz enthält hierfür eine abgestufte Zuständigkeitsregelung, bei der insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und gemeinsamer minderjähriger Kinder eine Rolle spielt.

3. Zustellung an den anderen Ehegatten

Nach Einreichung und den erforderlichen gerichtlichen Verfahrensschritten wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann dieser grundsätzlich der Scheidung zustimmen, ohne für die bloße Zustimmung selbst anwaltlich vertreten zu sein. Möchte er dagegen eigene Anträge stellen, kann ebenfalls anwaltliche Vertretung erforderlich sein.

Wichtig ist deshalb die Unterscheidung:

Ein Anwalt kann niemals beide Ehegatten gemeinsam vertreten.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann lediglich die Situation entstehen, dass nur ein Ehegatte einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag ohne eigenen Antrag zustimmt.

Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Im Zusammenhang mit einer Scheidung wird regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte der Ehegatten betrachtet. Hierzu können beispielsweise Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung oder anderen Versorgungssystemen gehören.

Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt.

Der Versorgungsausgleich kann erhebliche Auswirkungen auf die spätere Altersversorgung haben. Deshalb sollte er nicht lediglich als formaler Bestandteil des Scheidungsverfahrens betrachtet werden.

Welche Fragen werden bei einer Scheidung automatisch geregelt?

Eine häufige Fehlvorstellung besteht darin, dass das Familiengericht bei jeder Scheidung automatisch sämtliche Folgen der Trennung regelt.

Das ist nicht der Fall.

Je nach Situation können zusätzlich insbesondere folgende Fragen von Bedeutung sein:

Unterhalt

Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen Trennungsunterhalt während des Getrenntlebens und einem möglichen nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung.

Ob Ansprüche bestehen und in welcher Höhe, muss individuell geprüft werden.

Kindesunterhalt

Bei gemeinsamen Kindern muss geklärt werden, wie der Kindesunterhalt sichergestellt wird. Maßgeblich können insbesondere Einkommen, Alter des Kindes und die tatsächliche Betreuungssituation sein.

Sorgerecht und Umgang

Die Scheidung beendet nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge.

Auch Umgang und Betreuung der Kinder sollten deshalb unabhängig vom Scheidungsverfahren so geregelt werden, dass für Eltern und Kinder möglichst früh Klarheit entsteht.

Zugewinnausgleich und Vermögen

Bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann im Zusammenhang mit der Scheidung ein Zugewinnausgleich erforderlich werden.

Gerade bei Immobilien, größeren Vermögenswerten, Unternehmen oder erheblichen Vermögensunterschieden sollte frühzeitig geprüft werden, welche Ansprüche bestehen.

Gemeinsames Haus oder gemeinsame Wohnung

Eine Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass eine gemeinsam gehörende Immobilie verkauft oder einem Ehegatten übertragen wird.

Eigentum, Darlehensverpflichtungen, Nutzung der Immobilie sowie mögliche vermögensrechtliche Ansprüche müssen gesondert betrachtet werden.

Einvernehmliche Scheidung – was bedeutet das?

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man üblicherweise, wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen und über die wesentlichen Folgen ihrer Trennung keinen Streit führen.

Eine solche Scheidung kann das gerichtliche Verfahren deutlich übersichtlicher machen.

Trotzdem sollte niemand auf eine unabhängige rechtliche Prüfung verzichten, wenn wirtschaftlich bedeutsame Fragen betroffen sind. Das gilt insbesondere bei Unterhalt, Immobilieneigentum, Vermögen, Altersvorsorge oder Vereinbarungen, die langfristige Auswirkungen haben.

Brauchen bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten einen Anwalt?

Nein.

Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt.

Daraus entsteht häufig die Bezeichnung „Scheidung mit nur einem Anwalt“.

Juristisch sollte man das jedoch präzise formulieren: Es gibt keinen gemeinsamen Scheidungsanwalt für beide Ehegatten. Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt ausschließlich die Interessen seines eigenen Mandanten.

Möchte auch der andere Ehegatte eigene Anträge stellen oder benötigt er eine unabhängige rechtliche Beratung, sollte er einen eigenen Anwalt beauftragen.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung lassen sich nicht für jeden Fall pauschal mit einem festen Betrag angeben.

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich insbesondere nach dem Verfahrenswert. Bei dessen Bestimmung berücksichtigt das Familiengericht unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Für die Einkommensverhältnisse wird grundsätzlich das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten zugrunde gelegt. Der gesetzliche Mindestverfahrenswert einer Ehesache beträgt 3.000 Euro.

Auch der Versorgungsausgleich und gegebenenfalls weitere im Scheidungsverbund behandelte Angelegenheiten können sich auf den Verfahrenswert und damit auf die Kosten auswirken.

Die gesetzlichen Gebühren wurden zuletzt durch die seit 2025 geltenden Gebührentabellen angepasst; Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG und Gerichtskosten nach dem FamGKG.

Vor Einleitung des Scheidungsverfahrens erläutern wir Ihnen deshalb die voraussichtlich entstehenden Kosten anhand Ihrer konkreten Situation.

Müssen beide Ehegatten die Scheidungskosten jeweils zur Hälfte bezahlen?

Nicht in dem Sinne, dass automatisch sämtliche Kosten zusammengerechnet und durch zwei geteilt werden.

Wird die Ehe geschieden, sieht das Gesetz grundsätzlich eine Aufhebung der Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander vor. In der Praxis bedeutet dies insbesondere, dass jeder Ehegatte seine eigenen außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst trägt; hinsichtlich der Gerichtskosten erfolgt die Kostenentscheidung des Familiengerichts. Besonderheiten des Einzelfalls können zu einer anderen Kostenentscheidung führen.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Eine feste gesetzliche Dauer gibt es nicht.

Wie schnell eine Scheidung abgeschlossen werden kann, hängt unter anderem davon ab,

  • ob beide Ehegatten die Scheidung wünschen,
  • wie schnell erforderliche Unterlagen vorliegen,
  • ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss,
  • wie schnell die beteiligten Versorgungsträger Auskünfte erteilen,
  • ob weitere Scheidungsfolgen gerichtlich geklärt werden müssen und
  • von der Terminierung des zuständigen Familiengerichts.

Eine gut vorbereitete und einvernehmliche Scheidung ist regelmäßig weniger komplex als ein Verfahren, in dem zahlreiche Folgesachen streitig entschieden werden müssen.

Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht

Vor Ausspruch der Scheidung findet grundsätzlich ein gerichtlicher Termin statt. Das Familiengericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie persönlich anhören.

Dabei geht es insbesondere um die Voraussetzungen der Scheidung und das Getrenntleben.

Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die gegebenenfalls gemeinsam zu entscheidenden Folgesachen geklärt, kann das Gericht die Scheidung aussprechen.

Die Ehe ist mit Rechtskraft der Scheidungsentscheidung aufgelöst.

Welche Unterlagen werden für eine Scheidung benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Typischerweise sollten insbesondere Angaben und Unterlagen zu folgenden Punkten vorbereitet werden:

  • Eheschließung,
  • gemeinsamen minderjährigen Kindern,
  • Beginn und Verlauf der Trennung,
  • Einkommen und Vermögen,
  • Altersvorsorge und Versorgungsträgern sowie
  • gegebenenfalls bereits bestehenden Vereinbarungen zu Scheidungsfolgen.

Welche Dokumente wir in Ihrem konkreten Fall benötigen, klären wir mit Ihnen vor Einreichung des Scheidungsantrags.

Kann man Scheidungsfolgen vorab vereinbaren?

Ja. Gerade bei einer einvernehmlichen Trennung kann es sinnvoll sein, offene Fragen nicht erst im gerichtlichen Scheidungsverfahren zu klären.

Je nach individueller Situation können beispielsweise Regelungen über

  • Unterhalt,
  • Vermögensauseinandersetzung,
  • Zugewinnausgleich,
  • eine gemeinsame Immobilie,
  • Hausrat oder
  • weitere wirtschaftliche Scheidungsfolgen

in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.

Dabei muss im Einzelfall geprüft werden, welche Formvorschriften einzuhalten sind und ob insbesondere eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Scheidung mit gemeinsamen Kindern

Eltern bleiben auch nach ihrer Trennung und Scheidung Eltern.

Fragen zu Betreuung, Umgang, Kindesunterhalt und elterlicher Sorge sollten deshalb möglichst nicht erst im Scheidungstermin angesprochen werden.

Eine frühzeitige und tragfähige Regelung kann dazu beitragen, Konflikte zu reduzieren und Kindern verlässliche Strukturen zu geben.

Wenn sich Eltern nicht einigen können, beraten und vertreten wir Sie auch bei Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt.

Familienmediation bei Trennung und Scheidung

Nicht jede Meinungsverschiedenheit muss gerichtlich entschieden werden.

Gerade wenn Ehegatten auch nach ihrer Scheidung miteinander verbunden bleiben – insbesondere als Eltern gemeinsamer Kinder – kann eine Familienmediation eine Möglichkeit sein, eigene tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Rechtsanwältin Brigitte Merle ist Fachanwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Die Kanzleiseite weist sie sowohl als Fachanwältin für Familienrecht als auch als Mediatorin aus.

Eine Mediation ersetzt nicht in jeder Situation die unabhängige anwaltliche Beratung. Sie kann jedoch dabei helfen, Konflikte außergerichtlich zu bearbeiten und gemeinsame Vereinbarungen vorzubereiten.

Häufige Fragen zur Scheidung

Muss ich vor der Scheidung ein Jahr getrennt leben?

Grundsätzlich spielt das Trennungsjahr eine zentrale Rolle. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet. Eine Scheidung vor Ablauf eines Jahres kommt nur unter den engen Voraussetzungen einer unzumutbaren Härte in Betracht.

Kann das Trennungsjahr in derselben Wohnung stattfinden?

Ja. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass Ehegatten auch innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben können. Entscheidend ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnt.

Kann mein Ehepartner die Scheidung dauerhaft verhindern?

Nein. Nach dreijährigem Getrenntleben wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Brauchen wir für eine einvernehmliche Scheidung zwei Anwälte?

Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Der andere Ehegatte kann der Scheidung grundsätzlich ohne eigenen Anwalt zustimmen, solange er keine eigenen Anträge stellt. Ein Rechtsanwalt vertritt jedoch niemals beide Ehegatten gleichzeitig.

Wird bei jeder Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt?

Grundsätzlich gehört der Versorgungsausgleich regelmäßig zum Scheidungsverfahren. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet er jedoch nur auf Antrag eines Ehegatten statt. Daneben können weitere gesetzliche oder vereinbarte Besonderheiten eine Rolle spielen.

Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach einer gesetzlichen Rangfolge. Eine besondere Rolle spielen dabei insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder sowie die Wohnorte der Ehegatten. Für Mandanten aus Alsfeld kann das Amtsgericht Alsfeld als Familiengericht zuständig sein; das Amtsgericht weist eine eigene Abteilung für Familiensachen aus. Die konkrete Zuständigkeit prüfen wir vor Einreichung des Scheidungsantrags.

Fachanwältin für Scheidung und Familienrecht in Alsfeld

Eine Scheidung sollte nicht ausschließlich als gerichtlicher Formalakt betrachtet werden. Entscheidungen, die während der Trennung getroffen werden, können langfristige wirtschaftliche und familiäre Folgen haben.

Rechtsanwältin Brigitte Merle ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten aus Alsfeld, dem Vogelsbergkreis und der Region in Scheidungsverfahren und bei den damit verbundenen familienrechtlichen Fragen. Ihre entsprechende fachanwaltliche und mediatorische Qualifikation ist auf dem Kanzleiprofil ausgewiesen.

Unser Ziel ist zunächst, Ihre Situation vollständig zu erfassen. Anschließend klären wir mit Ihnen, welche Fragen geregelt werden müssen, wo eine einvernehmliche Lösung sinnvoll ist und wo Ihre Interessen konsequent durchgesetzt werden sollten.

Beratung zur Scheidung in Alsfeld

Sie leben bereits getrennt, möchten eine Scheidung vorbereiten oder möchten zunächst wissen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine Scheidung für Sie haben kann?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Rechtsanwältin Brigitte Merle, Fachanwältin für Familienrecht.

Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen der Scheidung, den voraussichtlichen Ablauf und die wichtigen Scheidungsfolgen, damit Sie Ihre nächsten Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage treffen können.