Teilzeit und Brückenteilzeit – Arbeitszeit flexibel gestalten

Das Wichtigste in Kürze

✔ Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen.

✔ Der Antrag auf Teilzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber gestellt werden.

✔ Brückenteilzeit ermöglicht eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit mit anschließender Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

✔ Der Arbeitgeber darf einen Antrag nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ablehnen.


Einleitung

Viele Arbeitnehmer möchten ihre Arbeitszeit reduzieren – etwa wegen der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Teilzeit. Seit der Einführung der Brückenteilzeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit zudem für einen bestimmten Zeitraum reduzieren und anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.


Wer hat Anspruch auf Teilzeit?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen.

Maßgeblich sind insbesondere

  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • die Größe des Unternehmens,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Ob ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.


Typischer Irrtum

„Mein Arbeitgeber muss jedem Antrag auf Teilzeit zustimmen.“

Das stimmt nicht.

Der Arbeitgeber kann einen Antrag unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ablehnen, insbesondere wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.


Wie beantrage ich Teilzeit?

Ein Antrag auf Teilzeit sollte

  • rechtzeitig gestellt werden,
  • den gewünschten Beginn enthalten,
  • den Umfang der Arbeitszeit nennen,
  • möglichst auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit beschreiben.

Eine frühzeitige Planung erleichtert häufig eine einvernehmliche Lösung.


Was ist Brückenteilzeit?

Die Brückenteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum zu reduzieren.

Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht grundsätzlich die Möglichkeit, wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Kann der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?

Ein Arbeitgeber kann einen Antrag nicht beliebig ablehnen.

Eine Ablehnung kommt insbesondere in Betracht, wenn erhebliche betriebliche Gründe entgegenstehen.

Ob diese tatsächlich vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.


Rückkehr in Vollzeit

Viele Arbeitnehmer befürchten, nach einer Reduzierung dauerhaft in Teilzeit zu bleiben.

Gerade hier bietet die Brückenteilzeit unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.


Teilzeit nach Elternzeit

Nach einer Elternzeit stellt sich häufig die Frage, ob die Arbeitszeit dauerhaft oder vorübergehend reduziert werden kann.

Ob dies möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den konkreten Umständen des Arbeitsverhältnisses.

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Unsere Beratung

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um Teilzeit und Brückenteilzeit. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Teilzeitantrags, unterstützen bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor dem Arbeitsgericht.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann Teilzeit beantragen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Arbeitnehmer eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen.


Was ist der Unterschied zwischen Teilzeit und Brückenteilzeit?

Während Teilzeit häufig dauerhaft vereinbart wird, ist die Brückenteilzeit auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und ermöglicht grundsätzlich die Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit.


Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag ablehnen?

Ja, jedoch nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht ohne sachlichen Grund.


Call-to-Action

Sie möchten Ihre Arbeitszeit reduzieren?

Ob Teilzeit, Brückenteilzeit oder die Rückkehr in Vollzeit – wir prüfen Ihre arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei oder nutzen Sie unsere digitale Beratung.

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