Homeoffice – Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Das Wichtigste in Kürze

✔ Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es derzeit grundsätzlich nicht.

✔ Ob Homeoffice möglich ist, richtet sich häufig nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Vereinbarung.

✔ Auch im Homeoffice gelten die arbeitsvertraglichen Pflichten uneingeschränkt weiter.

✔ Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten klare Regelungen zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Datenschutz treffen.


Einleitung

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Homeoffice aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Zahlreiche Arbeitnehmer wünschen sich flexiblere Arbeitsmodelle, während Arbeitgeber die Vorteile und Herausforderungen der Arbeit von zu Hause abwägen.

In der Praxis entstehen dabei häufig Fragen: Habe ich Anspruch auf Homeoffice? Darf mein Arbeitgeber Homeoffice wieder beenden? Welche Arbeitszeiten gelten? Und wer haftet bei einem Arbeitsunfall?

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen zum Homeoffice.


Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht derzeit grundsätzlich nicht.

Ein Anspruch kann sich jedoch ergeben aus

  • dem Arbeitsvertrag,
  • einer Betriebsvereinbarung,
  • einem Tarifvertrag,
  • einer individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Ob Homeoffice verlangt werden kann, muss daher immer anhand der konkreten Vereinbarungen geprüft werden.


Typischer Irrtum

„Mein Arbeitgeber muss mir Homeoffice ermöglichen.“

Das stimmt nicht.

Ohne eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Grundlage kann Homeoffice grundsätzlich weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber einseitig verlangt werden.


Kann der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?

Auch der Arbeitgeber kann Homeoffice grundsätzlich nicht einseitig anordnen, wenn hierfür keine vertragliche Grundlage besteht.

Ob eine Versetzung ins Homeoffice zulässig ist, hängt von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sowie den Umständen des Einzelfalls ab.


Arbeitszeit im Homeoffice

Auch im Homeoffice gelten die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

Dazu gehören insbesondere

  • die vereinbarte Arbeitszeit,
  • Ruhezeiten,
  • Pausen,
  • Dokumentationspflichten.

Eine flexible Arbeitsgestaltung entbindet Arbeitnehmer nicht von diesen gesetzlichen Vorgaben.


Datenschutz und Vertraulichkeit

Wer im Homeoffice arbeitet, muss vertrauliche Daten besonders sorgfältig schützen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten insbesondere Regelungen treffen zu

  • der Nutzung dienstlicher Geräte,
  • dem Umgang mit personenbezogenen Daten,
  • sicheren Internetverbindungen,
  • der Aufbewahrung von Unterlagen.

Gerade bei sensiblen Daten spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle.


Arbeitsunfälle im Homeoffice

Auch im Homeoffice können Arbeitsunfälle unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sein.

Ob tatsächlich ein Arbeitsunfall vorliegt, hängt davon ab, ob die Tätigkeit im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stand.


Kann Homeoffice widerrufen werden?

Wurde Homeoffice vertraglich vereinbart, kann der Arbeitgeber diese Vereinbarung nicht ohne Weiteres einseitig aufheben.

Ob ein Widerruf möglich ist, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, etwaigen Widerrufsklauseln und den gesetzlichen Vorschriften.


Unsere Beratung

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um das Homeoffice. Ob Gestaltung von Homeoffice-Vereinbarungen, Rückkehr in den Betrieb, Datenschutz oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten – wir unterstützen Sie mit einer rechtssicheren Lösung.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice?

Nein. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht derzeit grundsätzlich nicht.


Kann mein Arbeitgeber Homeoffice verweigern?

Ja, sofern keine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht.


Gelten im Homeoffice dieselben Arbeitszeiten?

Ja. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gelten grundsätzlich auch im Homeoffice.


Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Entscheidend ist, ob der Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stand.


Darf der Arbeitgeber Homeoffice wieder beenden?

Das hängt von den getroffenen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls ab.


Call-to-Action

Sie haben Fragen zum Homeoffice?

Ob Anspruch auf Homeoffice, Rückkehr ins Büro, Arbeitszeit oder Datenschutz – wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Arbeiten von zu Hause. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei oder nutzen Sie unsere digitale Beratung.

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