Krankheit und Kündigung – Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Kündigung während Krankheit – Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung.
  • Eine Kündigung kann grundsätzlich auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden.
  • Soll gerade die Erkrankung Grund für die Kündigung sein, gelten bei einer krankheitsbedingten Kündigung regelmäßig hohe rechtliche Anforderungen.
  • Entscheidend sind insbesondere die weitere gesundheitliche Prognose, die Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb und eine Abwägung der beiderseitigen Interessen.
  • Wer eine Kündigung erhalten hat und dagegen vorgehen möchte, muss grundsätzlich die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beachten.

Kündigung trotz Krankschreibung – was gilt?

Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wenn sie während einer Krankschreibung eine Kündigung erhalten. Häufig besteht die Vorstellung, während einer Erkrankung könne grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Das ist ein Irrtum.

Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit verhindert eine Kündigung grundsätzlich nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Kündigung im konkreten Fall rechtlich wirksam ist.

Dabei muss zwischen zwei Situationen unterschieden werden: Eine Kündigung kann lediglich während einer Krankheitausgesprochen werden. Die Krankheit kann aber auch selbst Grund für die Kündigung sein. Im zweiten Fall spricht man regelmäßig von einer krankheitsbedingten Kündigung.


Kann ich während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja.

Eine Kündigung kann grundsätzlich auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden. Die Krankschreibung als solche bietet keinen besonderen Kündigungsschutz.

Ob die Kündigung wirksam ist, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei können unter anderem die Art der Kündigung, der angegebene Kündigungsgrund und die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eine Rolle spielen.

Typischer Irrtum

„Ich bin krankgeschrieben. Deshalb kann mir nicht gekündigt werden.“

Das stimmt so nicht.

Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert weder den Ausspruch noch grundsätzlich den Zugang einer Kündigung. Auch während einer Krankschreibung sollte deshalb auf Post des Arbeitgebers geachtet werden. Mit dem Zugang einer schriftlichen Kündigung können wichtige Fristen beginnen.


Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muss sie strengen rechtlichen Anforderungen genügen.

Regelmäßig sind insbesondere drei Gesichtspunkte von Bedeutung:

  • eine negative Gesundheitsprognose,
  • erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen und
  • eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.

Diese Voraussetzungen müssen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Negative Gesundheitsprognose

Für eine krankheitsbedingte Kündigung genügt grundsätzlich nicht allein der Blick auf vergangene Fehlzeiten. Entscheidend ist vielmehr, ob zum Zeitpunkt der Kündigung damit gerechnet werden musste, dass auch künftig erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle auftreten.

Die bisherigen Fehlzeiten können dabei ein wichtiges Indiz für die zukünftige Entwicklung sein.

Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

Die zu erwartenden krankheitsbedingten Fehlzeiten müssen zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen.

In Betracht kommen beispielsweise erhebliche Betriebsablaufstörungen oder wirtschaftliche Belastungen durch wiederkehrende Entgeltfortzahlungskosten.

Interessenabwägung

Schließlich sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander abzuwägen.

Dabei können unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Ursachen und der Verlauf der Erkrankungen, bisherige Fehlzeiten sowie die betrieblichen Auswirkungen berücksichtigt werden.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist daher stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.


Reicht eine einzige längere Erkrankung für eine Kündigung aus?

Nicht automatisch.

Auch eine lang andauernde Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen. Allein die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig war oder ist, genügt jedoch nicht ohne Weiteres.

Entscheidend können insbesondere sein:

  • die bisherige Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
  • die voraussichtliche weitere Dauer,
  • die Heilungsaussichten,
  • die Auswirkungen auf den Betrieb und
  • die Interessen beider Vertragsparteien.

Eine pauschale Beurteilung allein anhand der Dauer der Erkrankung ist deshalb nicht möglich.


Welche Bedeutung hat das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, sieht § 167 Abs. 2 SGB IX grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement – kurz BEM – vor.

Ziel des BEM ist es insbesondere zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Ein nicht durchgeführtes BEM führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Im Kündigungsschutzprozess kann es jedoch erhebliche Bedeutung erlangen, insbesondere wenn die Frage zu beantworten ist, ob mildere Mittel als eine Kündigung zur Verfügung gestanden hätten.


Bekomme ich während der Krankheit weiterhin Gehalt?

Bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung kann – abhängig von den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – insbesondere Krankengeld in Betracht kommen.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedeutet dabei nicht in jedem Fall automatisch, dass ein bestehender Anspruch auf Entgeltfortzahlung sofort endet.


Muss ich während der Kündigungsfrist arbeiten?

Besteht eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit fort, muss grundsätzlich keine Arbeitsleistung erbracht werden.

Endet die Arbeitsunfähigkeit noch während der Kündigungsfrist, besteht grundsätzlich wieder die Pflicht zur Arbeitsleistung, sofern der Arbeitnehmer nicht wirksam von der Arbeit freigestellt wurde.

Bei einer Freistellung sollte insbesondere geprüft werden, ob diese widerruflich oder unwiderruflich erfolgt und wie mit Urlaub und gegebenenfalls bestehenden Zeitguthaben umgegangen wird.


Was sollte ich nach einer Kündigung während Krankheit tun?

Wer während einer Krankschreibung eine Kündigung erhält, sollte die Situation möglichst frühzeitig prüfen lassen und insbesondere keine wichtigen Fristen verstreichen lassen.

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie insbesondere:

  • den genauen Zugangstag der Kündigung festhalten,
  • das Kündigungsschreiben und den Umschlag aufbewahren,
  • die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beachten,
  • den Arbeitsvertrag bereithalten,
  • den bisherigen Krankheitsverlauf dokumentieren,
  • vorhandene Unterlagen zu einem BEM sichern und
  • rechtzeitig prüfen lassen, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung sinnvoll ist.

Besonders wichtig: Soll die Unwirksamkeit einer Kündigung gerichtlich geltend gemacht werden, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit setzt diese Frist grundsätzlich nicht außer Kraft.


Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

Für eine erste rechtliche Einschätzung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:

  • Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen,
  • Kündigungsschreiben,
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beziehungsweise vorhandene Unterlagen zum Krankheitsverlauf,
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber,
  • Unterlagen zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM),
  • gegebenenfalls frühere Abmahnungen sowie
  • weitere Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Kündigung stehen.

Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto genauer lässt sich die rechtliche Situation beurteilen.


Unsere Beratung bei Kündigung während Krankheit

Wir prüfen, ob eine Kündigung während einer Erkrankung den rechtlichen Anforderungen entspricht und welche Möglichkeiten bestehen, dagegen vorzugehen.

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung prüfen wir insbesondere die Voraussetzungen der Kündigung, die gesundheitliche Prognose, die vom Arbeitgeber geltend gemachten betrieblichen Beeinträchtigungen, die Interessenabwägung und die Bedeutung eines gegebenenfalls durchgeführten oder unterlassenen BEM.

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche wirtschaftlichen und persönlichen Ziele mit einem weiteren Vorgehen verfolgt werden sollen.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine verständliche und realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation zu geben und gemeinsam die für Ihren konkreten Fall sinnvolle Vorgehensweise zu entwickeln.


Häufig gestellte Fragen zur Kündigung während Krankheit (FAQ)

Kann ich während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Kündigung kann grundsätzlich auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden. Die Krankschreibung allein schützt nicht vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, muss davon getrennt beurteilt werden.

Darf mir wegen meiner Krankheit gekündigt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt jedoch – soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist – erheblichen rechtlichen Anforderungen. Entscheidend sind insbesondere die Gesundheitsprognose, die betrieblichen Beeinträchtigungen und die Interessenabwägung.

Muss vor einer krankheitsbedingten Kündigung ein BEM durchgeführt werden?

Ein unterlassenes BEM macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Es kann im Kündigungsschutzverfahren jedoch erhebliche Bedeutung haben, insbesondere bei der Frage, ob eine Weiterbeschäftigung durch mildere Maßnahmen möglich gewesen wäre.

Gilt die Drei-Wochen-Frist auch, wenn ich krankgeschrieben bin?

Ja. Wer gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen möchte, muss grundsätzlich auch während einer Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.

Kann ich während der Kündigungsfrist weiter krankgeschrieben sein?

Ja. Besteht weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit, kann diese auch während der Kündigungsfrist fortbestehen. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Was passiert, wenn ich während meiner Krankheit eine Kündigung im Briefkasten übersehe?

Auch während einer Erkrankung kann eine Kündigung grundsätzlich zugehen und damit die Drei-Wochen-Frist in Gang setzen. Deshalb sollte auch während einer Krankschreibung darauf geachtet werden, dass wichtige Post zur Kenntnis genommen wird.


Kündigung während Krankheit erhalten?

Sie haben während einer Krankschreibung eine Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitgeber erwägt eine krankheitsbedingte Kündigung?

Lassen Sie möglichst frühzeitig prüfen, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Gerade bei einer Kündigung können kurze Fristen entscheidend sein.

Eine rechtzeitige rechtliche Einschätzung hilft dabei, die Wirksamkeit der Kündigung zu beurteilen, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage realistisch einzuschätzen und die nächsten Schritte festzulegen.

Call-to-Action

Sie haben während einer Krankheit eine Kündigung erhalten oder befürchten eine krankheitsbedingte Kündigung?

Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen. Gerade im Arbeitsrecht sind kurze Fristen zu beachten. Eine rechtzeitige Beratung hilft dabei, Ihre Rechte zu wahren und die Erfolgsaussichten möglicher Schritte realistisch einzuschätzen.

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