Karsten Rößner

Erbrecht (Testamente, Testamentsvollstreckungen, Nachlassabwicklungen)

(Zuständigkeiten: RA Karsten Rößner)

Ich erstelle bereits seit vielen Jahren für meine Mandanten umfassende passgenaue Erbplanungen und Testamente. Die Auswirkungen fehlender Nachlassregelungen im Sinne des Erbrechts können fatal sein. Schätzungen zufolge haben nur etwa 20% der deutschen Bevölkerung überhaupt ein Testament errichtet, und davon dürften nur die wenigsten wirklich rechtlich sicher sein. Die geringe Anzahl der Testamente erstaunt insoweit, als jährlich in Deutschland dreistellige Milliardenbeträge vererbt werden. Gerade dabei zeigt die Erfahrung, dass schon steuerrechtlich teilweise negative Auswirkungen entstehen, wenn man nicht sinnvoll seinen Nachlass zeitig regelt und entsprechende Freibeträge etwa voll ausnutzt. Gerade Unternehmer sollten daher unbedingt i.R. ihrer Unternehmensnachfolge auch die Testamente entsprechend erstellen oder auch passen. Vorhandene Testamente sollten alle 3-5 Jahre auf den Prüfstand gestellt werden, da sich auch aufgrund gesetzlicher, aber oft aus tatsächlichen Änderungen der Lebensumstände Anpassungsbedarf ergibt. Das sollte nicht ohne Kenntnisse im Erbrecht geschehen. Erbrecht ist tatsächlich etwas für Profis.

Dazu gehört selbstverständlich auch ein Notfallplan, eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung. Ansonsten kann ein Unternehmen etwa nach dem Tod eines Inhabers nicht weitergeführt werden. Vor allem ist es sinnvoll, Unternehmertestamente immer auch mit Testamentsvollstreckung zu versehen, um Missbrauch vorzubeugen und einen effektiven Fortbestand des Unternehmensablaufs zu garantieren. Testamentsvollstreckung sollte immer auch angeordnet werden, wenn größere Vermögen vererbt werden oder nur noch weit entfernte Verwandte Erben sind.

(Private Testamente und Ehegattentestamente wie Berliner Testament)

Weiterhin werden gemeinschaftliche Ehegattentestamente ebenso entworfen wie Erbverträge (die anschließend einer notariellen Beurkundung bedürfen) und individuelle Testamente.  Diese Entwürfe müssen dann handschriftlich nur noch übernommen werden, damit sie gültig werden. Denn nur handschriftliche Testamente entfalten Wirksamkeit, wenn sie nicht vor dem Notar abgeschlossen werden sollen. Auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehören zum Umfang unserer anwaltlichen Dienstleistung im Bereich der Privattestamente. Ferner werden Testamentsvollstreckungen effektiv und fundiert angeboten. Auch die rechtliche Beratung und Unterstützung von bereits eingesetzten Testamentsvollstreckern wird angeboten. Die Erfahrung zeigt, dass sehr oft eingesetzte Privatpersonen als TV mangels Erfahrung schnell erhebliche haftungsträchtige Fehler machen. Hier ist juristische Unterstützung sinnvoll und hilfreich. RA Rößner hatte 2011 von der AGT (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn) eine dreijährige Zertifizierung erhalten, die mittlerweile um weitere drei Jahre nach Vorlage der erforderlichen Fortbildungsnachweise verlängert wurde.

Schon in einer testamentarischen Gestaltung müssen Besonderheiten bedacht werden. Testamentsvollstreckungen bieten sich etwa an bei behinderten Familienmitgliedern, die Erben oder Pflichtteilsberechtigte sind, bei überschuldeten Erben, bei minderjährigen Erben oder gerade dann, wenn der Erblasser sicher stellen will, dass sein Wille über seinen Tod hinaus 1:1 umgesetzt wird. Auch bei der Überlassung von Gesellschaftsanteilen sollte eine Testamentsvollstreckung in eine letztwillige Verfügung integriert werden.Hinsichtlich der Anwaltsgebühren wird deutlich betont, dass die Frage der Anwaltsgebühren stets vor deren Entstehung angesprochen und erörtert werden. Hierauf wird ganz besonderer Wert gelegt! Übrigens sind sog. Erstberatungsgespräche betragsmäßig begrenzt. Fragen Sie deshalb einfach nach! Das Erbrecht ist leider durch seine vielen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten sehr unübersichtlich und kompliziert. Ohne qualifizierte Berater im Erbrecht ist das Risiko fehlerhafter Verfügungen nicht zu unterschätzen.

Vertragsrecht

Die Kanzlei ist auch im Bereich des Vertragsrechts tätig. Viele Mandate werden aus dem Bereich des Werkvertragsrechts (Baurecht) und des Kaufrechts (Erwerb von Immobilien) bearbeitet. Vor allem Mandante aus dem zivilen Baurecht werden hier betreut und begleitet.