E-Commerce-Recht für Unternehmen

Wer Waren, Dienstleistungen, Software oder digitale Inhalte online anbietet, muss zahlreiche rechtliche Anforderungen beachten. Gleichzeitig entstehen durch Plattformen, Abonnementmodelle und digitale Geschäftsprozesse neue vertragliche und wirtschaftliche Risiken.

Die Kanzlei Rößner & Merle berät Unternehmen, Onlinehändler und Anbieter digitaler Leistungen im E-Commerce-Recht. Wir unterstützen bei der rechtlichen Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle ebenso wie bei bereits entstandenen Auseinandersetzungen mit Kunden, Geschäftspartnern oder Plattformbetreibern.

Von unserem Kanzleisitz in Alsfeld aus übernehmen wir bei geeigneten Mandaten die Beratung und Vertretung bundesweit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtliche Beratung zu E-Commerce und digitalen Geschäftsmodellen
  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen und AGB
  • Online-Shops und digitaler Vertrieb
  • Verträge über digitale Produkte und Dienstleistungen
  • SaaS- und Abonnementmodelle
  • Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Plattform- und Nutzungsbedingungen
  • Vertragsabschluss über Websites und Apps
  • Datenschutzrechtliche Schnittstellen
  • Streitigkeiten mit Kunden und Geschäftspartnern
  • Auseinandersetzungen mit Plattformbetreibern
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

E-Commerce ist mehr als der klassische Online-Shop

Elektronischer Geschäftsverkehr findet heute in sehr unterschiedlichen Formen statt.

Neben klassischen Online-Shops gehören dazu beispielsweise digitale Dienstleistungen, Software-as-a-Service, Plattformangebote, Apps, Kundenportale, Abonnementmodelle und andere internetbasierte Geschäftsmodelle.

Die rechtlichen Anforderungen hängen wesentlich davon ab, welche Leistungen angeboten werden, wer Vertragspartner ist und wie der Vertrag zustande kommt.

Ein Geschäftsmodell, das sich ausschließlich an Unternehmen richtet, unterliegt beispielsweise anderen Anforderungen als ein Angebot gegenüber Verbrauchern.

Deshalb sollte die rechtliche Gestaltung immer vom konkreten Geschäftsmodell ausgehen.

Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

Auch wenn ein Vertrag vollständig digital geschlossen wird, gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts.

Hinzu kommen jedoch besondere Anforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr und – bei Verbraucherverträgen – zusätzliche verbraucherschützende Vorschriften.

Zu prüfen ist unter anderem:

  • Wann kommt der Vertrag zustande?
  • Welche Informationen müssen vor Vertragsschluss bereitgestellt werden?
  • Wie wird der Bestellvorgang gestaltet?
  • Welche Vertragsbedingungen werden wirksam einbezogen?
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen?
  • Welche Laufzeiten und Kündigungsbedingungen gelten?
  • Bestehen Widerrufsrechte?
  • Wie werden Vertragsänderungen vereinbart?

Gerade automatisierte Bestell- und Vertragssysteme sollten technisch und rechtlich aufeinander abgestimmt sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im E-Commerce

AGB spielen bei digitalen Geschäftsmodellen eine besonders wichtige Rolle.

Sie ermöglichen es Unternehmen, wiederkehrende Vertragsbeziehungen einheitlich zu gestalten. Gleichzeitig unterliegen AGB gesetzlichen Wirksamkeitskontrollen.

Je nach Geschäftsmodell können insbesondere Regelungen erforderlich sein zu:

  • Leistungsumfang
  • Vertragsschluss
  • Preisen und Zahlungsbedingungen
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigung
  • Verfügbarkeit
  • Gewährleistung
  • Haftung
  • Nutzungsrechten
  • Sperrung von Accounts
  • Änderungen des Leistungsangebots
  • Datenschutzrechtlichen Schnittstellen

AGB sollten dabei nicht isoliert erstellt werden. Sie müssen zu den tatsächlichen Abläufen auf Website, Plattform oder App passen.

B2B oder B2C – ein entscheidender Unterschied

Für die rechtliche Gestaltung eines Online-Angebots ist wesentlich, ob sich das Unternehmen an Verbraucher, Unternehmer oder beide Gruppen richtet.

Im Verbrauchergeschäft bestehen zahlreiche zwingende gesetzliche Vorgaben, von denen vertraglich nicht ohne Weiteres abgewichen werden kann.

Im reinen B2B-Geschäft bestehen dagegen regelmäßig größere Gestaltungsmöglichkeiten.

Problematisch kann es werden, wenn ein Anbieter sein Angebot als B2B-Modell versteht, tatsächlich aber auch Verbraucher Verträge abschließen können.

Deshalb sollte bereits die technische Gestaltung des Angebots zur gewünschten Zielgruppe passen.

Digitale Produkte und digitale Dienstleistungen

Software, Apps, Cloud-Dienste, Streamingangebote und andere digitale Leistungen werfen besondere vertragsrechtliche Fragen auf.

Entscheidend ist unter anderem, welche Leistung konkret geschuldet wird und über welchen Zeitraum sie bereitgestellt werden muss.

Bei längerfristigen digitalen Leistungen können außerdem Aktualisierungs- und Bereitstellungspflichten sowie Regelungen über Änderungen des Produkts oder Dienstes relevant werden.

Unternehmen sollten deshalb nicht lediglich den erstmaligen Vertragsschluss betrachten, sondern den gesamten Lebenszyklus der digitalen Leistung.

SaaS- und Abonnementmodelle

Viele digitale Geschäftsmodelle beruhen heute auf wiederkehrenden Zahlungen.

Software-as-a-Service und andere Abonnementmodelle erfordern klare Regelungen insbesondere zu:

  • Vertragsbeginn
  • Leistungsumfang
  • Abrechnungsintervallen
  • Preisanpassungen
  • Mindestlaufzeiten
  • Vertragsverlängerungen
  • Kündigungsfristen
  • Leistungsänderungen
  • Datenzugriff
  • Vertragsbeendigung

Gerade bei langfristigen Kundenbeziehungen sollte eindeutig geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen Leistungen oder Preise geändert werden können.

Plattformen und Online-Marktplätze

Wer Produkte oder Dienstleistungen über eine fremde Plattform vertreibt, ist nicht nur von seinen Kunden, sondern auch vom jeweiligen Plattformbetreiber abhängig.

Die Plattformbedingungen können erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell haben.

Probleme entstehen beispielsweise durch:

  • Account-Sperrungen
  • Entfernung von Angeboten
  • Einschränkung bestimmter Funktionen
  • Zurückbehaltung von Zahlungen
  • Änderungen von Plattformbedingungen
  • Kündigung von Händlerkonten
  • Streit über Bewertungen oder Inhalte

Für Unternehmen kann der Verlust eines wichtigen Plattformzugangs erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

In solchen Fällen sollte frühzeitig geprüft werden, welche vertraglichen Ansprüche bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Account- und Plattform-Sperrungen

Wird ein geschäftlich genutzter Account gesperrt, kann dies innerhalb kürzester Zeit erhebliche Schäden verursachen.

Dies gilt insbesondere, wenn über den Account Kundenkontakte, Werbung, Vertrieb oder wesentliche Unternehmensdienste abgewickelt werden.

Vor einem rechtlichen Vorgehen sollte geklärt werden:

  • Aus welchem Grund wurde der Account gesperrt?
  • Welche Vertragsbedingungen gelten?
  • Wurde die Sperrung begründet?
  • Bestehen interne Beschwerdemöglichkeiten?
  • Welche wirtschaftlichen Auswirkungen entstehen?
  • Ist eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich?

Je größer die wirtschaftliche Abhängigkeit von einer Plattform ist, desto wichtiger kann ein zügiges und strategisch abgestimmtes Vorgehen sein.

Datenschutz im E-Commerce

Elektronischer Geschäftsverkehr ist regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Kundenkonten
  • Bestell- und Zahlungsdaten
  • Newsletter
  • Tracking und Analyse
  • Cloud-Dienste
  • externe Zahlungsanbieter
  • Versanddienstleister
  • Plattformen
  • Supportsysteme

Datenschutzrechtliche Anforderungen sollten deshalb bereits bei der Gestaltung des Geschäftsmodells berücksichtigt werden.

Dabei ist zwischen der allgemeinen Datenschutzorganisation eines Unternehmens und konkreten anwaltlichen Rechtsfragen und Auseinandersetzungen zu unterscheiden.

Wenn aus dem Online-Geschäft ein Rechtsstreit wird

Auch bei sorgfältig gestalteten digitalen Geschäftsmodellen können Konflikte entstehen.

Typische Streitpunkte sind beispielsweise:

  • Wirksamkeit eines Vertragsschlusses
  • Zahlungsforderungen
  • Vertragslaufzeiten
  • Kündigungen
  • Leistungsstörungen
  • Gewährleistungsansprüche
  • Schadensersatz
  • Sperrung von Accounts
  • Nutzung digitaler Inhalte
  • Auseinandersetzungen über Vertragsbedingungen

Bei wirtschaftlich bedeutenden Konflikten sollte frühzeitig geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und welche Beweismittel verfügbar sind.

Wir vertreten Unternehmen dabei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Typischer Irrtum: „Unsere AGB stehen auf der Website – also gelten sie“

Die bloße Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einer Website bedeutet nicht automatisch, dass diese Bestandteil eines Vertrags werden.

Entscheidend ist unter anderem, wie und wann der Vertragspartner auf die Bedingungen hingewiesen wird und wie der Vertragsschluss technisch ausgestaltet ist.

Außerdem kann eine Klausel trotz wirksamer Einbeziehung in den Vertrag rechtlich unwirksam sein.

Deshalb sollten AGB und technischer Bestellprozess gemeinsam betrachtet werden.

Praxisbeispiel: Wenn ein digitaler Vertriebskanal plötzlich wegfällt

Ein Unternehmen vertreibt einen erheblichen Teil seiner Leistungen über eine große Online-Plattform.

Nach einer automatisierten Überprüfung wird das Unternehmenskonto gesperrt. Neue Bestellungen sind nicht mehr möglich. Gleichzeitig befinden sich noch Guthaben auf dem Plattformkonto.

Das Unternehmen erhält lediglich eine standardisierte Begründung und kann den konkreten Vorwurf zunächst nicht nachvollziehen.

Jetzt muss kurzfristig geklärt werden, welche Vertragsbedingungen gelten, welche Beschwerdemöglichkeiten bestehen und ob darüber hinaus rechtliche Schritte erforderlich und erfolgversprechend sind.

Bei einer erheblichen wirtschaftlichen Abhängigkeit kann dabei auch zu prüfen sein, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt.

Rechtliche Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle

Bei einem neuen digitalen Geschäftsmodell sollte die rechtliche Prüfung nicht erst kurz vor dem Start erfolgen.

Sinnvoll ist vielmehr, frühzeitig zu klären:

  • Wer wird Vertragspartner?
  • Welche Leistung wird angeboten?
  • Wie kommt der Vertrag zustande?
  • Welche AGB werden benötigt?
  • Welche Informationspflichten bestehen?
  • Welche Zahlungs- und Abonnementmodelle sind vorgesehen?
  • Wie kann der Vertrag beendet werden?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Welche externen Dienstleister werden eingebunden?
  • Welche Haftungsrisiken bestehen?

Dadurch können technische und rechtliche Anforderungen bereits während der Entwicklung miteinander abgestimmt werden.

Wann ist anwaltliche Beratung im E-Commerce sinnvoll?

Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

  • ein neues digitales Geschäftsmodell gestartet wird,
  • ein bestehender Online-Shop grundlegend verändert wird,
  • Software oder digitale Dienstleistungen online angeboten werden,
  • ein SaaS- oder Abonnementmodell eingeführt wird,
  • neue AGB benötigt werden,
  • eine Plattform für den Vertrieb wirtschaftlich besonders wichtig ist,
  • ein geschäftlicher Account gesperrt wurde,
  • erhebliche Zahlungs- oder Vertragsstreitigkeiten entstanden sind oder
  • sich ein Gerichtsverfahren abzeichnet.

Je wirtschaftlich bedeutender der digitale Vertrieb für ein Unternehmen ist, desto wichtiger ist eine belastbare rechtliche Grundlage.

Ihr Ansprechpartner im E-Commerce-Recht

Rechtsanwalt Karsten Rößner – Anwalt für IT-Recht in Alsfeld

Rechtsanwalt Karsten Rößner

Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Onlinehändler und Anbieter digitaler Leistungen bei rechtlichen Fragen des E-Commerce und digitaler Geschäftsmodelle sowie bei daraus entstehenden wirtschaftlich relevanten Streitigkeiten.

Er hat den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht erfolgreich absolviert und verfügt als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter über besondere Erfahrung an der Schnittstelle von IT-Recht, Datenschutz und technischen Unternehmensprozessen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Verträgen und AGB für digitale Geschäftsmodelle, SaaS- und Abonnementangeboten, Plattformbeziehungen, Account-Sperrungen sowie außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Mehr über Rechtsanwalt Karsten Rößner →

Häufige Fragen zum E-Commerce-Recht

Beraten Sie nur Betreiber klassischer Online-Shops?

Nein. E-Commerce umfasst wesentlich mehr als den Warenverkauf über einen Online-Shop. Wir beraten auch Anbieter digitaler Dienstleistungen, Softwareunternehmen, SaaS-Anbieter und Unternehmen mit anderen digitalen Geschäftsmodellen.

Erstellen und prüfen Sie AGB für Online-Angebote?

Ja. Dabei betrachten wir nicht nur den Text der AGB, sondern auch das zugrunde liegende Geschäftsmodell und den technischen Ablauf des Vertragsschlusses.

Übernehmen Sie auch Streitigkeiten mit Plattformbetreibern?

Ja. Bei wirtschaftlich relevanten Account- oder Plattformproblemen prüfen wir die vertragliche Situation und die Möglichkeiten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehens.

Beraten Sie auch bei SaaS-Geschäftsmodellen?

Ja. SaaS verbindet regelmäßig Fragen des IT-Vertragsrechts, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Datenschutzrechts und gehört deshalb zu unseren Beratungsschwerpunkten.

Können Sie E-Commerce-Unternehmen bundesweit beraten?

Ja. Bei geeigneten Mandaten beraten und vertreten wir Unternehmen von Alsfeld aus bundesweit.

E-Commerce-Recht für Unternehmen – digitale Geschäftsmodelle rechtlich absichern

Digitale Geschäftsmodelle benötigen rechtliche Strukturen, die zu den tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Abläufen passen.

Besonders wichtig sind Vertragsgestaltung, AGB, Plattformbedingungen, Abonnementmodelle, Datenschutz, Haftungsfragen sowie die rechtliche Absicherung digitaler Vertriebsprozesse.

Rechtsanwalt Karsten Rößner berät und vertritt Unternehmen, Onlinehändler und Anbieter digitaler Leistungen im E-Commerce-Recht – bei der Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle ebenso wie bei wirtschaftlich relevanten Streitigkeiten, außergerichtlich und gerichtlich sowie bei geeigneten Mandaten bundesweit.

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