Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für ihre Arbeitsleistung.
- Wann Lohn oder Gehalt fällig wird, richtet sich insbesondere nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.
- Zahlt der Arbeitgeber verspätet, unvollständig oder gar nicht, können Arbeitnehmer ihre Vergütungsansprüche geltend machen.
- Neben dem Grundgehalt können auch Ansprüche auf Überstundenvergütung, Zuschläge, Provisionen, Boni oder Sonderzahlungen bestehen.
- Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen. Offene Ansprüche sollten deshalb möglichst frühzeitig geprüft und geltend gemacht werden.
- Bei ausbleibender Vergütung sollte die Arbeit nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung eigenmächtig eingestellt werden.
Welchen Anspruch auf Lohn oder Gehalt haben Arbeitnehmer?
Die Vergütung gehört zu den zentralen Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung und erhält dafür die vereinbarte Vergütung.
Welche Vergütung konkret geschuldet ist, ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsvertrag und gegebenenfalls aus einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Zur Vergütung können neben dem monatlichen Grundgehalt weitere Bestandteile gehören, beispielsweise:
- Überstundenvergütung,
- Schicht-, Nacht- oder sonstige Zuschläge,
- Provisionen,
- erfolgsabhängige Vergütung,
- Prämien,
- Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie
- sonstige Sonderzahlungen.
Ob und in welcher Höhe solche zusätzlichen Ansprüche bestehen, hängt von der jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Grundlage ab.
Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Lohn und Gehalt häufig nebeneinander verwendet.
Traditionell bezeichnet Gehalt eine regelmäßig gleichbleibende monatliche Vergütung, während sich Lohn stärker nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit oder Arbeitsmenge richten kann.
Für viele arbeitsrechtliche Fragen ist diese sprachliche Unterscheidung allerdings nicht entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, welche Vergütung im konkreten Arbeitsverhältnis vereinbart und geschuldet ist.
Wann müssen Lohn und Gehalt gezahlt werden?
Wann die Vergütung fällig wird, ergibt sich häufig bereits aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag.
Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Fälligkeit der Vergütung. Bei einer nach Zeitabschnitten bemessenen Vergütung wird diese grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts fällig.
In Arbeitsverträgen finden sich beispielsweise Regelungen, wonach das Gehalt zum Monatsende oder zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgemonats gezahlt wird.
Bleibt die Zahlung nach Eintritt der Fälligkeit aus, sollte geprüft werden, ob sich der Arbeitgeber bereits in Zahlungsverzug befindet und welche Ansprüche daraus entstehen.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?
Bleibt die vereinbarte Vergütung aus, sollten Arbeitnehmer nicht unnötig lange abwarten.
Zunächst sollte geklärt werden:
- Welche Vergütung ist konkret geschuldet?
- Wann war sie fällig?
- Welche Beträge wurden bereits gezahlt?
- Gibt es eine nachvollziehbare Begründung für die fehlende Zahlung?
- Bestehen arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen?
Ein offener Vergütungsanspruch kann gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht und erforderlichenfalls vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Gerade wegen möglicher Ausschlussfristen empfiehlt es sich, offene Lohn- oder Gehaltsforderungen möglichst frühzeitig zu dokumentieren und zu prüfen.
Typischer Irrtum
„Offenes Gehalt kann ich noch jahrelang problemlos verlangen.“
Darauf sollte man sich nicht verlassen.
Neben den gesetzlichen Verjährungsregeln enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge Ausschlussfristen. Sie können verlangen, dass Ansprüche innerhalb wesentlich kürzerer Zeit geltend gemacht und gegebenenfalls weiterverfolgt werden.
Wird eine wirksame Ausschlussfrist versäumt, kann ein Anspruch verloren gehen, obwohl die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen wäre.
Deshalb sollten Arbeitnehmer bei offenen Vergütungsansprüchen möglichst früh handeln.
Muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden?
Soweit das Mindestlohngesetz Anwendung findet, darf die Vergütung den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn grundsätzlich nicht unterschreiten.
Dabei ist nicht allein die im Arbeitsvertrag genannte Monatsvergütung entscheidend. Relevant kann auch sein, welche vergütungspflichtige Arbeitszeit tatsächlich geleistet wurde.
Insbesondere bei regelmäßig geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden kann deshalb zu prüfen sein, ob die tatsächlich gezahlte Vergütung noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn können in bestimmten Branchen oder aufgrund tariflicher Regelungen andere Mindestentgelte von Bedeutung sein.
Was gilt bei Überstunden?
Ob Überstunden zusätzlich vergütet werden müssen, lässt sich nicht allein daran erkennen, dass über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde.
Entscheidend sind insbesondere:
- die Regelungen des Arbeitsvertrags,
- gegebenenfalls Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung,
- die konkrete Vergütungsvereinbarung,
- eine mögliche Abgeltungsklausel und
- die Frage, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder anderweitig veranlasst wurden.
Wer Überstundenvergütung geltend machen möchte, sollte seine tatsächlichen Arbeitszeiten und die Veranlassung der Mehrarbeit möglichst genau dokumentieren.
Die Einzelheiten behandeln wir auf unserer gesonderten Seite zum Thema Überstunden im Arbeitsrecht.
Was gilt bei Zuschlägen?
Zusätzlich zur Grundvergütung können Ansprüche auf Zuschläge bestehen.
In Betracht kommen beispielsweise:
- Nachtarbeitszuschläge,
- Schichtzulagen,
- Sonn- oder Feiertagszuschläge sowie
- tarifvertraglich geregelte Zuschläge.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Zuschlag besteht jedoch nicht für jede besondere Arbeitszeit automatisch in gleicher Weise.
Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag verlangt werden kann, richtet sich nach der gesetzlichen Grundlage sowie gegebenenfalls nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Praxis.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld?
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld besteht nicht.
Ein Anspruch kann sich jedoch beispielsweise ergeben aus:
- dem Arbeitsvertrag,
- einem Tarifvertrag,
- einer Betriebsvereinbarung,
- einer Gesamtzusage oder
- unter bestimmten Voraussetzungen aus einer betrieblichen Übung.
Ob eine Sonderzahlung geschuldet ist und ob der Arbeitgeber sie beispielsweise von einem bestehenden Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag abhängig machen darf, hängt auch vom Zweck der jeweiligen Zahlung und der konkreten Regelung ab.
Was gilt bei Bonus, Prämie und variabler Vergütung?
Bei vielen Arbeitnehmern besteht die Vergütung nicht ausschließlich aus einem festen Monatsgehalt.
Zusätzliche variable Vergütungsbestandteile können beispielsweise an persönliche Ziele, Unternehmensziele, Umsätze oder andere Leistungskriterien geknüpft sein.
Bei Streitigkeiten über Bonus- oder Prämienzahlungen sollte insbesondere geprüft werden:
- Welche Voraussetzungen wurden vereinbart?
- Wurden Ziele rechtzeitig und wirksam festgelegt?
- Wer entscheidet über die Zielerreichung?
- Besteht ein Ermessensspielraum des Arbeitgebers?
- Welche Auswirkungen hat eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die variable Vergütung?
Die Bezeichnung einer Leistung als „freiwillig“ bedeutet nicht in jedem Fall automatisch, dass keinerlei Anspruch entstehen kann. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung.
Darf der Arbeitgeber einfach Geld vom Gehalt abziehen?
Der Arbeitgeber darf die vereinbarte Vergütung nicht ohne rechtlichen Grund beliebig kürzen.
Kommt es zu Abzügen, sollte deshalb zunächst geklärt werden, worauf der Arbeitgeber diese stützt.
Mögliche Streitpunkte sind beispielsweise:
- behauptete Überzahlungen,
- Schadensersatzforderungen,
- Fehlbeträge,
- Vorschüsse oder Darlehen,
- Sachbezüge oder
- sonstige Gegenforderungen des Arbeitgebers.
Auch wenn der Arbeitgeber eine eigene Forderung behauptet, bedeutet dies nicht automatisch, dass er den entsprechenden Betrag ohne Weiteres vollständig vom laufenden Gehalt abziehen darf.
Bei einer Aufrechnung gegen Arbeitsentgelt sind insbesondere gesetzliche Schutzvorschriften zu beachten.
Bekomme ich Gehalt, wenn ich krank bin?
Bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.
Dabei gelten besondere Voraussetzungen, unter anderem eine gesetzliche Wartezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit können anschließend – abhängig von den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – andere Leistungen wie Krankengeld in Betracht kommen.
Bei wiederholten Erkrankungen kann außerdem entscheidend sein, ob eine neue Erkrankung einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch auslöst oder ob rechtlich ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt.
Bekomme ich Gehalt während des Urlaubs?
Ja. Der gesetzliche Erholungsurlaub ist grundsätzlich bezahlter Urlaub.
Während des Urlaubs besteht Anspruch auf Urlaubsentgelt. Dieses ist vom zusätzlichen Urlaubsgeld zu unterscheiden.
Urlaubsentgelt bezeichnet die Fortzahlung der Vergütung während des Erholungsurlaubs. Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche Leistung, für die eine gesonderte Anspruchsgrundlage erforderlich ist.
Was passiert mit meinem Gehalt nach einer Kündigung?
Eine Kündigung beendet den Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht bereits mit dem Zugang des Kündigungsschreibens.
Bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen die gegenseitigen Rechte und Pflichten grundsätzlich fort.
Je nach Situation können unter anderem Ansprüche bestehen auf:
- laufendes Arbeitsentgelt,
- Vergütung während einer Freistellung,
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- Überstundenvergütung,
- offene Provisionen oder Boni,
- Urlaubsabgeltung und
- sonstige noch nicht erfüllte Vergütungsbestandteile.
Welche Ansprüche nach einer Kündigung konkret bestehen, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Was gilt, wenn der Arbeitgeber mich nicht beschäftigt?
Bietet ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß an, der Arbeitgeber nimmt diese jedoch nicht an, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung bestehen, obwohl tatsächlich nicht gearbeitet wurde.
Besondere Bedeutung hat dies beispielsweise bei einer Freistellung oder nach einer Kündigung, wenn über deren Wirksamkeit gestritten wird.
Ob sogenannter Annahmeverzugslohn verlangt werden kann, hängt von mehreren Voraussetzungen ab und sollte im konkreten Fall geprüft werden.
Was ist Annahmeverzugslohn nach einer unwirksamen Kündigung?
Stellt sich in einem Kündigungsschutzverfahren heraus, dass eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet hat, können für die Zeit nach dem vermeintlichen Beendigungszeitpunkt Vergütungsansprüche entstehen.
Dabei können allerdings unter anderem anderweitiger Verdienst, bestimmte Sozialleistungen oder unter Umständen auch böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen sein.
Die Höhe eines möglichen Annahmeverzugslohns lässt sich deshalb nicht allein aus dem bisherigen Monatsgehalt ableiten.
Gerade bei länger dauernden Kündigungsschutzverfahren kann dieser wirtschaftliche Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung haben.
Welche Bedeutung haben Ausschlussfristen?
Ausschlussfristen gehören bei Vergütungsansprüchen zu den wichtigsten Punkten überhaupt.
Sie finden sich häufig in Arbeits- oder Tarifverträgen und können vorsehen, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen.
Teilweise bestehen mehrstufige Ausschlussfristen, bei denen nach der ersten Geltendmachung innerhalb einer weiteren Frist zusätzliche Schritte erforderlich werden können.
Ob eine Ausschlussklausel wirksam ist und welche Ansprüche von ihr erfasst werden, muss anhand der konkreten Regelung geprüft werden.
Wer Lohn, Überstundenvergütung, Bonuszahlungen oder andere Vergütungsbestandteile vermisst, sollte deshalb nicht bis zum Ablauf der regulären Verjährungsfrist warten.
Was sollte ich bei einer falschen Gehaltsabrechnung tun?
Eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung sollte möglichst zeitnah geprüft werden.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte kontrolliert werden:
- vereinbartes Grundgehalt,
- tatsächlich gezahlter Betrag,
- Arbeitszeit und Überstunden,
- Zuschläge,
- Provisionen oder Boni,
- Sonderzahlungen,
- Urlaub und Krankheit,
- sonstige Abzüge sowie
- gegebenenfalls offene Beträge aus Vormonaten.
Nicht jede fehlerhafte Abrechnung bedeutet automatisch, dass auch der tatsächlich bestehende Vergütungsanspruch verloren geht. Umgekehrt sollte eine fehlerhafte Abrechnung aber auch nicht über längere Zeit ungeprüft bleiben.
Darf ich die Arbeit einstellen, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?
Eine ausbleibende Gehaltszahlung kann für Arbeitnehmer erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Trotzdem sollte die Arbeit nicht vorschnell eigenmächtig eingestellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei erheblichen Zahlungsrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung in Betracht kommen. Die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Risiken sollten jedoch vor einer Arbeitsverweigerung sorgfältig geprüft werden.
Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung kann ihrerseits arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Deshalb empfiehlt sich vor diesem Schritt regelmäßig eine rechtliche Prüfung.
Was sollte ich bei ausstehendem Lohn oder Gehalt tun?
Bleibt eine Vergütungszahlung aus oder ist sie offensichtlich zu niedrig, sollten Arbeitnehmer strukturiert vorgehen.
Sinnvoll ist insbesondere:
- Arbeitsvertrag und Vergütungsvereinbarung prüfen,
- Gehaltsabrechnungen kontrollieren,
- Kontoauszüge beziehungsweise Zahlungseingänge dokumentieren,
- offene Beträge konkret berechnen,
- Arbeitszeitaufzeichnungen sichern,
- mögliche Ausschlussfristen feststellen,
- den Anspruch nachweisbar gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und
- erforderlichenfalls rechtzeitig gerichtliche Schritte prüfen.
Je früher die Unterlagen gesichert und mögliche Fristen geklärt werden, desto besser lassen sich offene Ansprüche beurteilen und durchsetzen.
Welche Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt?
Für eine erste rechtliche Einschätzung sind insbesondere hilfreich:
- Arbeitsvertrag und Nachträge,
- gegebenenfalls Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung,
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- Kontoauszüge beziehungsweise Nachweise über erhaltene Zahlungen,
- Arbeitszeitaufzeichnungen,
- Bonus- oder Provisionsvereinbarungen,
- relevante Korrespondenz mit dem Arbeitgeber,
- gegebenenfalls Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag sowie
- bereits erfolgte Zahlungsaufforderungen.
Anhand dieser Unterlagen lässt sich regelmäßig feststellen, welche Vergütung vereinbart wurde und welche Beträge möglicherweise noch offen sind.
Unsere Beratung bei offenen Lohn- und Gehaltsansprüchen
Wir prüfen, welche Vergütungsansprüche Ihnen aus Ihrem Arbeitsverhältnis zustehen und ob offene Forderungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber bestehen.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere das vereinbarte Grundgehalt, Überstunden, Zuschläge, Provisionen, Bonus- und Sonderzahlungen sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit Krankheit, Urlaub oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Besondere Aufmerksamkeit gilt möglichen Ausschluss- und Verjährungsfristen, damit bestehende Ansprüche nicht allein wegen Zeitablaufs verloren gehen.
Bestehen durchsetzbare Forderungen, unterstützen wir Sie bei deren außergerichtlicher Geltendmachung und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls auch vor dem Arbeitsgericht.
Häufig gestellte Fragen zu Lohn und Gehalt (FAQ)
Wann muss mein Arbeitgeber mein Gehalt zahlen?
Der konkrete Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich häufig aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Fälligkeit der Vergütung.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt nicht zahlt?
Offene Vergütungsansprüche sollten möglichst frühzeitig dokumentiert und gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dabei sollten insbesondere mögliche arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen geprüft werden.
Darf mein Arbeitgeber mein Gehalt einfach kürzen?
Nein. Für eine Kürzung oder einen Abzug benötigt der Arbeitgeber eine rechtliche Grundlage. Ob ein konkreter Abzug zulässig ist, hängt von dessen Grund und den Umständen des Einzelfalls ab.
Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Nicht jede Überstunde führt automatisch zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch. Entscheidend sind insbesondere die vertraglichen Regelungen und die Frage, ob die Überstunden dem Arbeitgeber zugerechnet werden können.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch beispielsweise aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder unter bestimmten Voraussetzungen aus betrieblicher Übung ergeben.
Bekomme ich während einer Krankheit weiterhin Gehalt?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Im Einzelfall sind jedoch weitere Voraussetzungen und Besonderheiten zu berücksichtigen.
Bekomme ich während meines Urlaubs Gehalt?
Ja. Erholungsurlaub ist grundsätzlich bezahlt. Das während des Urlaubs fortgezahlte Urlaubsentgelt ist vom zusätzlichen Urlaubsgeld zu unterscheiden.
Kann mein Anspruch auf Gehalt verfallen?
Ja. Arbeits- und Tarifverträge können wirksame Ausschlussfristen enthalten, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Daneben gelten gesetzliche Verjährungsregeln.
Kann ich meinen Arbeitgeber auf ausstehenden Lohn verklagen?
Ja. Besteht ein fälliger Vergütungsanspruch und zahlt der Arbeitgeber nicht, kann der Anspruch grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Vorher sollte geprüft werden, welcher Betrag konkret geschuldet ist und welche Fristen zu beachten sind.
Darf ich bei ausbleibendem Gehalt einfach zu Hause bleiben?
Nicht ohne Weiteres. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zwar ein Zurückbehaltungsrecht bestehen. Eine eigenmächtige Einstellung der Arbeit kann jedoch erhebliche Risiken haben und sollte deshalb nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen.
Lohn oder Gehalt nicht oder falsch erhalten?
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt verspätet, nur teilweise oder überhaupt nicht? Oder bestehen Unklarheiten über Überstunden, Bonuszahlungen, Zuschläge oder andere Vergütungsbestandteile?
Eine rechtliche Prüfung kann klären, welche Ansprüche bestehen, wann diese fällig geworden sind und wie sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.
Warten Sie bei offenen Vergütungsansprüchen nicht unnötig lange. Gerade Ausschlussfristen können dazu führen, dass Forderungen innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit geltend gemacht werden müssen.
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